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Referat III/4 Politische Grundlagen und Grundwerte, Schule und Bildung, Regionalbeauftragte
Stefanie v. Winning
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Kapitalismus, Moral und Politik
„Kapitalismus, Moral und Politik“ hieß ein Seminar, das vom 7. bis 9. September - und wegen der regen Nachfrage gleich noch einmal vom 14. bis 16. September - im Kloster Banz stattfand. Prof. Michael Zöller und Dr. Martin Zeitler führten die 29 bzw.19 Teilnehmer geschickt und kompetent durch die ideengeschichtlichen Fragen zu den Begriffen des Seminartitels.
Zunächst also, was unterscheidet den Kapitalismus von früheren Systemen? Als Wirtschaftsform löst er sich von der Vorstellung, man könne den Bedarf einer Gesellschaft objektiv ermitteln und daher auch allen Beteiligten ihre Aufgaben zuweisen. Stattdessen orientiert man sich an der Schaffung und zweckmäßigen Verwendung von Kapital. Entsprechend verdrängt der Kapitalismus auch die Statusgesellschaft und ersetzt sie durch die bürgerliche Gesellschaft, die sehr treffend als „Privatrechtsgesellschaft“ beschrieben wurde.
Moral, das zweite Stichwort, führt zunächst zu der Frage, ob sie nur im Singular denkbar ist, so dass ihre Forderungen allgemeingültig wären, oder ob einzelne Systeme wie die Politik, das Recht, die Wissenschaft von spezifischen Verhaltensweisen bestimmt sind, die sich auf andere Bereiche nicht übertragen lassen. Im Falle des Kapitalismus dreht sich die Auseinandersetzung darum, ob er eine eigene Moral repräsentiert (weil er Machtpositionen auflöst, Status, Rasse und andere Differenzen ignoriert und individuelle Vorlieben respektiert) oder ob ihm die Moral (und welche?) erst von außen, also von der Politik beigebracht werden muss. Aus seiner bestimmenden Eigenart, nämlich dem privaten Eigentum an Produktivkapital, folgt jedoch das entscheidende sozialmoralische Postulat, an dem Zusammenhang von Eigentum und Haftung festzuhalten, also zu verhindern, dass private Risiken verstaatlicht werden.
Drittens, welche Rolle spielt die Politik tatsächlich in den Verteilungskämpfen der modernen Demokratie und welche könnte oder sollte sie spielen, mit andern Worten, was bedeutet Ordnungspolitik. Dabei ging es um die Unterscheidung von privaten und öffentlichen Gütern und um Beispiele wie die Gesundheits- oder die Bildungspolitik.
Alle diese Überlegungen zu den drei Begriffen des Seminartitels wurden schließlich noch auf den Zusammenhang zwischen staatlicher Geldpolitik, Zentralbanken und Bankenregulierung übertragen und im Blick auf die anhaltende europäische Finanzkrise ausführlich diskutiert. Dabei wurde wiederum deutlich, dass es weniger auf die moralische Qualität der beteiligten Personen ankommt, als darauf, das Prinzip der Verbindung von Eigentum und Haftung beizubehalten oder wieder einzuführen.

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