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Referat II/5 Technologie, Medien und Kultur, Jugend und Gesundheit
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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Meins ist Deins und Deins ist Meins?

Walter Schön (l.) und Werner Weidenfeld
v. l.: Gero Worstbrock, Walter Schön, Philipp Otto, Sissi Pitzer, Dietrich von Klaeden und Ulrich Fischer

Der medienpolitische Arbeitskreis der Hanns-Seidel-Stiftung diskutierte am 21. Mai über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, stellte dazu vor Beginn der Podiumsdiskussion die nachfolgenden neun Thesen vor, die bei der Reformierung des Urheberrechts seiner Ansicht nach relevant seien:

  • Auch im digitalen Zeitalter gelten die Grundprinzipien zivilisierter Gesellschaften.
  • Schutz geistigen Eigentums ist immaterielle und materielle Anerkennung der Leistung des Urhebers.
  • Das unternehmerische Risiko des Verwerters muss refinanzierbar sein. Die technische Verfügbarkeit von Dienst- und Kreativleistungen im Netz beseitigt nicht das Recht am Wert der Dienst- oder Kreativleistung.
  • Die Staatengemeinschaft muss mit internationalen Abkommen einen akzeptablen Rahmen für Nutzungsrechte setzen.
  • Kommunikation und Interaktion müssen auch im Internet zurechenbar und verantwortet sein.
  • Verantwortete Kommunikationen und Transaktionen müssen - wegen der grundsätzlichen Anonymität im Netz - Absender und Empfänger zuordenbar sein.
  • Die Kulturflatrate ist keine Lösung - sie wirft mehr Fragen auf als sie Antworten gibt.
  • Das Abmahnwesen muss reformiert werden.

Im Mittelpunkt seiner Ausführung stand der Grundsatz, dass eine zivilisierte Gesellschaft nicht ohne Verantwortung auskomme. Die persönliche Verantwortung müsse auch in der digitalen Welt des Internets, in der alles anonym ablaufe, sichergestellt werden. Dazu bedarf es des Prinzips der persönlichen „Zuordenbarkeit“.

Auf dem Podium saßen Vertreter aus der Musik-, Film- und Verlagsbranche, die sich sehr schnell emotional engagierten. Offensichtlich wurde, dass in der „Trias“ Urheber, Verwerter, Konsument erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten herrschen, die bis zu unterschiedlichen Auslegungen der Begriffe reichen. Dieses Manko haben die Beteiligten vor Kurzem erkannt und damit begonnen, „Runde Tische“ zu organisieren, um sich besser in ihren Bedürfnissen, Befindlichkeiten und Empfindlichkeiten zu verstehen. Philipp Otto von iRights wies darauf hin, dass medientechnische Entwicklungen nicht mehr eingesperrt werden könnten. Das Urheberrecht müsse auf die technische Entwicklungen hin angepasst werden, der Konsument in seinem Bedürfnis, alles, sofort und überall beziehen zu können, ernst genommen und nicht grundsätzlich und prophylaktisch als Dieb geistigen und künstlerischen Eigentums gebrandmarkt werden.

Idealerweise sollte der Markt, so Gero Worstbrock von der Constanin Film AG und Dr. Dietrich von Klaeden von Axel Springer AG, durch attraktive Geschäftsmodelle auf die Nutzer und Konsumenten zugehen. Dies tat er bislang in ungenügender Weise, so dass man sogar von einem Versagen des Marktes sprechen könne. Das Urheberrecht darf aber nicht vor dem Rechtsmissbrauch kapitulieren. Dort, wo Eigentumsrecht verletzt wird – und das ist ein elementares Recht zivilisierter Gesellschaften -, muss auch sanktioniert werden können. Der Musikproduzent Ulrich Fischer machte nochmals deutlich, dass Musiker aufgrund illegaler Musikdownloads mittlerweile Einbußen von bis zu 80 Prozent zu verkraften hätten. Er forderte bessere rechtliche Möglichkeiten, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden.

Einig war sich das Podium, dass die Instrumentarien zur Verteidigung des Urheberrechts reformiert werden müssen. Das Abmahnwesen in der jetzigen Form untergrabe sogar die gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts. Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibe daher dringend nötig. Der zu regulierende Bereich sei aber von derart grundlegender Bedeutung, dass sehr viel Sachverstand und Zeit nötig sein werden, um eine akzeptable Lösung zu erarbeiten. Alle Beteiligten müssen beim Reformierungsprozess des Urheberrechts im digitalen Zeitalter mitwirken können.

Weitere Informationen auf: http://blog.hss.de/medienpolitischer-arbeitskreis/