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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Neuerscheinung: Staat und Kirche im 21. Jahrhundert

Die Debatte um das künftige Verhältnis von Staat und Kirche zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat in den letzten Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen. In ihrer Reihe „Berichte und Studien“ hat die Hanns-Seidel-Stiftung nun einen Sammelband vorgelegt, um einen Überblick über die Bandbreite des Themas zu geben und die Diskussion zu versachlichen.

Ganz verstummt war diese Kontroverse wohl nie seit dem für die beiden christlichen Großkirchen schicksalhaften Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Doch eine deutliche Belebung erfuhr die Debatte im August 2010 aufgrund der Äußerung des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, es dürfe keine staatlichen Leistungen „mit Ewigkeitscharakter“ an die Kirche geben „auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre her“ seien. Weitere liberale Politiker wie der seinerzeitige FDP-Generalsekretär Christian Lindner schlossen sich dieser Ansicht an. Beifall kam auch von Teilen der SPD, in der sich im Oktober 2010 eine Gruppe von Laizistinnen und Laizisten mit dem Ziel zusammengeschlossen hat, für eine strikte Trennung von Staat und Kirche zu kämpfen und zugleich „Vertretung und Sprachrohr der konfessionsfreien, atheistischen, agnostischen und humanistischen Mitglieder der SPD“ zu sein. Zu ihren Forderungen gehört die Abschaffung des Religionsunterrichts ebenso wie die Schließung aller theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen. In eine ähnliche Richtung zielt ein Gesetzesentwurf, den Die Linke am 29. Februar 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, in dem sie die Ansicht vertritt, dass die Staatsleistungen eine Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen gesellschaftlichen Gruppen darstellten, die grundsätzlich gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche verstoße.

Auch die Grünen wollten in diesem Chor mit einer eigenen Stimme nicht fehlen und verabschiedeten im Oktober 2010 auf ihrer Landesversammlung „Grüne Positionen zur Religionspolitik für Bayern“, darunter die Forderung nach „Ablösung der besonderen Rechte der christlichen Kirchen über den Verhandlungsweg“. In ähnliche Richtung zielte eine im Mai 2012 von mehreren katholischen Bundestagsabgeordneten der Grünen unterzeichnete Erklärung im Vorfeld des 98. Deutschen Katholikentages in Mannheim, die neben einer Umwandlung der deutschen Kirchensteuer in eine „Kulturabgabe“ nach italienischem Vorbild ebenfalls eine rasche Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen forderte. An Deutlichkeit lässt es auch die Piratenpartei nicht fehlen, in deren Ende 2011 ergänztem Grundsatzprogramm sich unter der Überschrift „Für eine Trennung von Staat und Religion“ die Passage findet: „finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.“

Demonstrative „Solidarität mit den Kirchen“ zeigten hingegen einmal mehr die Unionsparteien, so etwa die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, die unter dieser Überschrift im Januar 2011 ein Positionspapier veröffentlichte, in dem sie unter anderem auf die durch Verfassung und Staatskirchenverträge begründete Rechtmäßigkeit der Staatsleistungen verwies und sich für eine Beibehaltung der Kirchensteuer stark machte. Inhaltlich steht diese Verlautbarung in Kontinuität zum CSU-Grundsatzprogramm von 2007, das festhält: „Die Trennung von Kirche und Staat ist für uns ebenso wichtig wie ihre rechtlich geregelte Kooperation. Die CSU tritt für die öffentlichen Wirkungsmöglichkeiten von Religionsgemeinschaften und Kirchen ein und lehnt ein laizistisches Öffentlichkeits- und Staatsverständnis ab. […] Unser Staat beruht auf Werten, die er selbst nicht schaffen kann. Deshalb müssen die christlichen Wurzeln unserer Gesellschaftsordnung bewahrt und gefördert werden. Dafür steht das ‚C‘ in unserem Namen und dafür arbeitet die CSU.“

Die politische Debatte über das Verhältnis von Staat und Kirchen im 21. Jahrhundert ist also in vollem Gange, nicht immer frei von partei- und tagespolitisch motivierten Aufgeregtheiten. Doch „Aufgeregtheit ohne Sachkenntnis“, so schaltete sich mit Axel Freiherrn von Campenhausen ein Grandseigneur des Staatskirchenrechts in die aktuelle Diskussion ein, „ist nie hilfreich.“ Diesem Satz Rechnung tragend, will der Band, den die Hanns-Seidel-Stiftung nun vorgelegt hat, seinen Erkenntnisbeitrag zur Qualifizierung der aktuellen Staat-Kirche-Debatte leisten und dabei den Blickwinkel auch über die konkreten Fragen wie Ablösung der Staatsleistungen und Zeitgemäßheit von Kirchensteuern weiten. In einem ersten Abschnitt fragt er nach der historischen und rechtlichen Dimension des Themas. Ein zweiter Abschnitt nimmt die neuen Akteure auf dem Spielfeld in den Blick. Abschnitt drei und vier präsentieren politische und theologische Akzentuierungen des Themas. Der abschließende fünfte Abschnitt bietet schließlich grenzüberschreitende Perspektiven und nimmt die Situation in anderen Ländern in den Blick.

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