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Referat III/3 Kommunalpolitik, politische Rhetorik und Öffentlichkeitsarbeit, Film und Ethik
Artur Kolbe
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Was bedeutet Sterbehilfe?
Zum Abendseminar „Sozialethik“ am 12. Juli 2012 im Konferenzzentrum München konnte Artur Kolbe den bekannten Politik- und Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Manfred Spieker, Professor emeritus für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Kath. Theologie der Universität Osnabrück, willkommen heißen. Was für den Christen verpflichtend sei, schilderte Prof. Spieker in seinem spannenden Vortrag vor den rund 100 interessierten Zuhörern: als vehementer Gegner der aktiven Sterbehilfe sprach er sich für eine neue „Kultur des Todes“, einem „Sterben in Würde“ als Teil des Lebens und für eine Wiederbelebung der ars moriendi aus.
In seiner Einleitung bedauerte Kolbe die fortschreitende Ausgrenzung von Tod und schwerem Leiden aus dem öffentlichen Leben und stellte die Frage nach der individuellen Aufgabe der Angehörigen, aber auch nach dem gesellschaftlichen Auftrag einer humanen Medizin.
Dr. Thomas Steinforth, Vorstandsreferent im Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., skizzierte zum Einstieg in eine diffizile Problematik quasi als „advocatus diaboli“ die Position der Sterbehilfe-Befürworter: In ihrer Sicht sei es erstens inhuman und grausam, durch die Verweigerung von Sterbehilfe menschliches Leiden zu verlängern. Zweitens sei es ein unzulässiger Eingriff in die Selbstbestimmung eines Menschen, denn in diese dürfe nur eingegriffen werden, wenn die legitimen Ansprüche Dritter bedroht sind.
Diese Position, so Steinforth, stoße zunehmend auf Akzeptanz, vor allem, wenn die Freigabe der Sterbehilfe an Bedingungen geknüpft sei: an das Vorliegen eines gravierenden, irreversiblen Leidenszustandes, an die Fähigkeit des Betroffenen zu einer vernünftigen, abgewogenen Entscheidung, an das Fehlen eigennütziger Motive des Sterbehelfers und an die Nicht-Berücksichtigung von Nützlichkeitsberechnungen.
Im Unterschied zu extremeren Positionen, die zum Teil eine völlige Freigabe der Sterbehilfe fordern, erscheine diese an Bedingungen geknüpfte Erlaubnis von Sterbehilfe einer wachsenden Zahl von Menschen als zunehmend gerechtfertigt. Wer verhindern wolle, dass diese gesellschaftliche Akzeptanz zu einer weiteren rechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe führt, müsse über religiöse Überzeugungen von der Heiligkeit und Unverfügbarkeit auch des eigenen Lebens hinaus, ethische Argumente formulieren, die auch für Nichtgläubige nachvollziehbar sind.
In seinem Beitrag unterzog Prof. Dr. Manfred Spieker die Position der Sterbehilfe-Befürworter einer gründlichen und differenzierten Kritik: Ausgehend von den verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktive, passive und indirekte…) betonte Spieker, dass die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Sterbehilfe fließend seien und es bei deren sittlicher Bewertung entscheidend auf die Intention des Arztes ankomme. In Deutschland war die aktive Sterbehilfe („Euthanasie“) genauso wie die euphemistische griechische Umschreibung - wörtlich übersetzt: „guter Tod“ - über Jahrzehnte tabu, weil sie während der Zeit des Nationalsozialismus in großem Stil betrieben wurde.
Die Humanität einer Gesellschaft zeige sich an der Verpflichtung, das Leben zu respektieren: der Sterbende dürfe nicht „instrumentalisiert“ werden. Schon der Eintritt in das Leben unterliege nicht der Selbstbestimmung, der ältere Mensch wolle aber eine Art „Planungssicherheit.“ Mit der Patientenverfügung werde schleichend die allmähliche „Selbstentsorgung“ des Patienten bzw. des Sterbenden gefordert; für den Christen aber verwandele sich die Selbstbestimmung in eine Selbsthingabe: für ihn muss das „sich hingebende, nicht das sich selbst behauptende Ich“ das Ziel sein. Dies deutlich zu machen sei ein Leitfaden des gesamten Pontifikats Johannes Pauls II. gewesen:
„Ich bin froh, seid ihr es auch!“ Diese letzten Worte des Papstes auf seinem Sterbebett Anfang 2005 bildeten ein großes Vermächtnis für die Wiederbelebung der „ars moriendi,“ einer neuen „Kultur des Lebens,“ die dem Leiden und dem Tod nicht ausweiche.
Dem Sterbenden beizustehen, den Todkranken zu besuchen etc., sei Teil der Nächstenliebe, nach der „jeder beim Jüngsten Gericht gefragt wird (Mt 25,36 und 43)". Die aktive Sterbehilfe – so Prof. Spieker weiter – ist für den Christen als vorsätzliche Tötung eines Menschen eine „schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes und deshalb sittlich nicht zu akzeptieren.“ Sie ist Symptom einer „Kultur des Todes.“ Somit sei eine Wiederbelebung der „ars moriendi“ eine Alternative zur aktiven Sterbehilfe.
Eine lebhafte Diskussion schloss sich an; die Veranstaltung findet eine mehrtägige „Fortsetzung“ Mitte Oktober in Wildbad Kreuth.

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