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Referat II/7 Arbeit und Soziales, Demographischer Wandel, Familie, Frauen und Senioren
Dr. Susanne Schmid
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Zweiter Bayerischer Familienrechtstag der Hanns-Seidel-Stiftung: Gerechtigkeit
In den letzten Jahren wurden weite Teile des Familienrechts neu strukturiert. Dies gilt u.a. für das Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008, für den Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und das Verfahrensrecht seit dem 01.09.2009. Eines der Ziele des Gesetzgebers war es, ein „gerechteres“ Familienrecht zu schaffen. Welche Erfahrungen haben die beteiligten Professionen bisher mit den neuen Gesetzen gemacht? Was erleben die Betroffenen als Verbesserung im Sinne von „mehr Gerechtigkeit“? Zeigen sich eventuell „neue Ungerechtigkeiten“, die vom Gesetzgeber so nicht vorausgesehen wurden?
Vom 28. bis 29. Juni 2012 veranstaltete die Hanns-Seidel-Stiftung den zweiten Bayerischen Familienrechtstag in Wildbad Kreuth. Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf der gemeinsam mit dem Bayerischen Familienrechtstags e.V., dem Münchner Runden Tisch Trennung und Scheidung und dem Deutschen Familiengerichtstag e.V. durchgeführten Fachveranstaltung begrüßt. Die Zusammensetzung der Teilnehmer war wie die der Referenten interdisziplinär. Sowohl Richter der Amtsgerichte, der Oberlandesgerichte wie auch Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte, Sachverständige, VertreterInnen des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstellen und weiterer Beratungsstellen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Fachtagung widmete sich dem Thema Gerechtigkeit. Baut doch die politische Bildungsarbeit der Hanns-Seidel-Stiftung auf einem Menschenbild auf, zu dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ihre Eigenverantwortung ebenso gehören wie die soziale Verantwortung, Solidarität und Gerechtigkeit.
Zu Beginn der Expertentagung referierte Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags e.V. und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und Professor an der Universität Mannheim, über die rechtsethischen Gerechtigkeitsprinzipen nach Aristoteles, Immanuel Kant, John Rawls und Amartya Sen. Er erörterte den Unterschied von Recht und Gerechtigkeit, der u.a. darauf beruht, dass in der Rechtssprechung nicht alle Gerechtigkeitskriterien berücksichtigt werden.
Daher sollten sich Juristen ihrer persönlichen Gewichtungspräferenz bzgl. Recht und Gerechtigkeit bewusst werden und ihre Entscheidung dahingehend offen legen. Im zweiten Teil seines Vortrags widmete sich Prof. Brudermüller den Anwendungsproblemen der Gerechtigkeit am Beispiel des Halbteilungsgrundsatzes. Bereits Aristoteles erkannte, dass Gesetze allgemeine Regelungen sind, deren Befolgung im konkreten Einzelfall zu unbefriedigenden Wirkungen führen kann. Daher stellte er den Begriff der Billigkeit der Gerechtigkeit gegenüber.
Dr. Isabell Götz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V. und Richterin am Oberlandesgericht München, behandelte die familienrechtlichen Gerechtigkeitsaspekte. Zuerst analysierte sie die Rolle der Frau im Wandel der Zeit und die damit einhergehenden (familien)rechtlichen Reformen. Anschließend thematisierte sie die Neuregelung des Rechts des nachehelichen Unterhalts und verwies u.a. auf die Konsequenzen für Sorgerechtsentscheidungen (§ 1671 BGB) bzw. die Eignung von Adoptiveltern (§ 1741 BGB). Weitere zentrale Punkte der Präsentation waren der Verwandtenunterhalt, das Güterrecht und die Auswirkung der Unterhaltsrechtsreform sowie die divergierenden Entscheidungen im materiellen und im Verfahrensrecht. Der Vortrag endete u.a. mit dem neuen Vollstreckungsrecht und der Auseinandersetzung mit dem (nicht) zu ersetzenden Nachteil.
Prof. Dr. Thomas Schumacher von der Katholischen Stiftungsfachhochschule München legte die individuellen und sozialen Gerechtigkeitsaspekte dar. Er präsentierte die klassische Dreiteilung von Gerechtigkeit in Gesetzesgerechtigkeit (iustitia legalis), Verteilungsgerechtigkeit (iustita distributiva) und Austauschgerechtigkeit (iustitia commutativa). Nach Aristoteles beruht Gesetzesgerechtigkeit auf dem Einhalten gerechter Regeln, die wiederum auf gerechter Verteilung (iustita distributiva) oder gerechtem Ausgleich (iustita commutativa) basieren. In der Sozialpsychologie kennt man die drei Gerechtigkeitsprinzipien: Bedürfnisprinzip (Need: jedem, was er braucht), Gleichheitsprinzip (Equality: jedem das gleiche) und Beitragsprinzip (Equity: jedem gemäß seiner Beiträge).
Anhand eines Fallbeispiels der Anwältin und Mediatorin Ulrike Buchner wurde das Thema „Gerechtigkeit im Umgangs- und Unterhaltsverfahren“ mit den Podiumsteilnehmern im Rahmen eines Fallteams interdisziplinär diskutiert. Die Diskussion zeigte, wie wichtig es ist, sich des eigenen Gerechtigkeitsverständnisses bewusst zu werden, nachhaltig Selbstfürsorge zu leisten, ein angemessenes Verständnis gegenüber dem Klienten zu entwickeln, den interdisziplinären Austausch zwischen den Professionen anzustreben und sich interkulturelles Wissen anzueignen.
Im Anschluss daran überbrachte Ltd. Ministerialrat Hans-Uwe Kahl vom Bayerischen Justizministerium die Grüße der Bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk. Er berichtete über 60 Änderungsvorschläge, die mittlerweile im Bundesjustizministerium (BMJ) eingereicht wurden. Zum Abschluss thematisierte er den Referentenentwurf des BMJ zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern.
Der zweite Tag wurde bestimmt durch fünf Workshops, die sowohl juristische wie auch interdisziplinäre Aspekte zum Inhalt hatten, nämlich: (1) Das Prinzip Gerechtigkeit im gerichtlichen Umgangsverfahren; (2) Ethische Aspekte der Kinderbeteiligung im Familienrechtsverfahren, (3) Gerechtigkeit in den unterschiedlichen Settings von Gerichtsverhandlung, Vierergespräch, Mediation und Beratung; (4) Selbstfürsorge in der Arbeit mit Familien in hocheskalierten Konflikten sowie (5) Kulturelle Aspekte im Familiengerichtsverfahren.
Die Workshopergebnisse wurden durch die Workshopleitung im Plenum vorgestellt. Zum Abschluss diskutierten die WorkshopleiterInnen auf dem Podium und mit dem Plenum über die Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung familienrechtlicher Gerechtigkeit. Hierbei wurde deutlich, dass es vielfältige Kriterien gibt, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Die Festlegung solcher Kriterien erfolgt dabei nach unterschiedlichen Distributionsprinzipien, die oftmals in Abhängigkeit von der konkreten Entscheidungssituation gewählt werden.
Der zweite Bayerische Familienrechtstag wurde von allen Beteiligten als großer Erfolg gewertet. Die Veranstaltung bot viel Gelegenheit zum konstruktiven Meinungsaustausch und konnte einen erfolgreichen Beitrag sowohl zur weiteren Ausgestaltung als auch zur konkreten Umsetzung eines „gerechteren“ Familienrechts leisten.
Der dritte Bayerische Familienrechtstag wird im Jahr 2014 in Wildbad Kreuth stattfinden.

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