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Referat III/5 Recht, Geschichte und Kultur
Dr. Birgit Strobl
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Schauplätze der Geschichte in Franken
Vom 18. bis zum 20. Januar 2013 fand in Kloster Banz ein Seminar über Schauplätze der Geschichte in Franken statt. Davon gibt es natürlich viele. Man denke nur an Bamberg, das erst im letzten Jahr sein tausendjähriges Domjubiläum beging. Oder – um ganz nah zu bleiben – an Kloster Banz selbst, das nicht nur durch die Gebrüder Dientzenhofer, sondern auch durch Viktor von Scheffel und das Frankenlied Berühmtheit erlangte.
Bayerische Geschichte anhand von Schauplätzen zu behandeln, birgt einen eigenen Reiz. Oft ist gerade die nähere Umgebung bestens bekannt und der Schauplatz viel besucht. Deshalb fällt damit zusammenhängendes Wissen auf besonders fruchtbaren Boden. Ein Beispiel sei herausgenommen: Die Verfassungssäule von Gaibach, mit der an die bayerischeVerfassung von 1818 erinnert wird. Es handelt sich dabei um das größte Verfassungsmonument auf bayerischem Boden. Grund genug, sie genauer zu betrachten. Die Säule wurde von Franz Erwein Graf von Schönborn in Auftrag gegeben, der ein erklärter Verfassungsfreund war. Ihm gehörte Schloss Gaibach bei Volkach. Er wünschte sich hier ein Denkmal für diese Constitution, bestimmte als Standort den Hügel oberhalb des Schlosses und beauftragte den Lieblingsarchitekten des damaligen Kronprinzen Ludwig, Leo von Klenze, mit dem Entwurf. Bei der Grundsteinlegung, bei der der Kronprinz zusammen mit seiner Gemahlin Therese anwesend war, wurde im Rahmen des Festaktes eine Kopie der Verfassungsurkunde in einer Öffnung des Grundsteins niedergelegt.
Der Kronprinz selbst, ursprünglich ein glühender Verfechter liberaler Ideen, hatte sich gegenüber seinem Vater, König Maximilian I. Josef, für eine möglichst fortschrittliche Verfassung eingesetzt. Für diesen war es schon die zweite Verfassung, die er seinem Land gab. Gegenüber der früheren von 1808 sah sie eine Volksvertretung vor. Diese bestand aus zwei Kammern, wobei diejenige der Zweiten Kammer (Kammer der Abgeordneten) nicht ernannt, sondern bereits gewählt wurde. Dennoch war Bayern mit dieser Verfassung eine konstitutionelle Monarchie, in der der Monarch eine bestimmende Stellung im Staat einnahm. Um als moderne Verfassung zu gelten, fehlten ihr noch die volle Gewaltenteilung und ein allgemeines und direktes Wahlrecht. Im Vergleich mit anderen Verfassungen dieser Zeit war sie allerdings fortschrittlich, gerade in Hinblick auf den Grundrechtskatalog. So wurden der gleiche Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, die Sicherheit und Freiheit der Person und das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums bereits gewährleistet, um nur einige zu nennen.
Dass Ludwig I. in seinen Jahren als König die Begeisterung für diese Verfassung verlor, lag auch an den Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Erster und Zweiter Kammer, der Regierung und dem König. Bei den Einweihungsfeierlichkeiten der Verfassungssäule in Gaibach war er trotzdem zugegen. Der Eintrag hierzu in seinem Tagebuch liest sich fast prophetisch: „Bey Sonnenschein hatten wir zur Constitutionssäule kommen sollen und kamen bey Mondschein, Abenddämmerung.“ Dennoch hat aber diese Verfassung mit kleinen Veränderungen bis zum Ende des Königreichs Bayern im Jahre 1918 weiter bestanden. Das hätte sich Ludwig I. damals wohl nicht vorstellen können.

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