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Chancen und Risiken der kleinen und mittleren Versorgungsunternehmen im Energiebinnenmarkt

Die Expertenrunde

Europa hat sich ehrgeizige Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels gesetzt, dessen Umsetzung u.a. den Ausbau der bestehenden Netze, die Schaffung neuer Infrastrukturen sowie die Einführung neuer Technologien erfordert. Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit dürfen dabei jedoch nicht unberücksichtigt bleiben.

Im Rahmen einer mit dem Europäischen Verband mittelständischer Energieunternehmen (EVME) und mit freundlicher Unterstützung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU organisierten Fachtagung am 12. Februar 2009 in Brüssel wurde untersucht, vor welchen neuen Herausforderungen Europas Energieunternehmen stehen und welche Weichen für kleine und mittlere Versorgungsunternehmen im Energiebinnenmarkt gestellt werden müssen. Die Moderation übernahm Dr. Detlef Ingo Fechtner, Brüssel-Korrespondent der WAZ Media Group.

In seiner Begrüßungsrede sprach der Vorsitzende des EVME, Fritz Schweiger, die komplexen und bürokratischen Regulierungseingriffe in der Energiewirtschaft an, welche für kleine und mittlere Versorgungsunternehmen eine ernstzunehmende Belastung darstellen. Um Abhilfe zu schaffen, seien mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen unabdingbar.

Dr. Angelika Niebler

 

Als Auftakt zur Diskussion hielt Dr. Angelika Niebler, MdEP, Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament, ein Impulsreferat. Das Thema Energieversorgung sei in den letzten Monaten stark diskutiert worden. Bei den Trilog Verhandlungen um das Dritte Binnenmarktpaket müsse beim Thema Ownership Unbundling dringend eine schnelle Einigung erzielt werden, sonst bestünde die Gefahr, dass das Paket in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden kann. (Anmerkung: Der sog. Trilog zwischen den Verhandlungsführern und den jeweiligen Beraterstäben aus Europäischem Parlament, Rat (in diesem Falle die Tschechische Ratspräsidentschaft) und Europäischer Kommission dient der Kompromissfindung im Vorfeld der 2. Abstimmung im Parlament.) Als Verhandlungsführerin betonte sie die Notwendigkeit, dass kleine und mittelständische Energieversorger in Brüssel gehört und berücksichtigt werden. Sie könne deren Bedenken nachvollziehen, jedoch seien sie als reine Verteilernetze nicht vom Ownership Unbundling betroffen. Darüber hinaus werde man der Kommission keinen Freibrief für Komitologiebefugnisse* ausstellen und sich für Bürokratieabbau und -vermeidung einsetzen.

Dr. Jorgo Chatzimarkakis, MdEP, Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, äußerte sich kritisch gegenüber dem Ownership Unbundling. Es gehe in diesem Fall mehr um ideologisches Denken, als das man realwirtschaftliche Ziele verfolge. Eine Verzögerung bei der Einigung zum Energiebinnenmarkt sei deswegen nicht zwangsläufig als negativ zu werten. Er empfahl den Energieunternehmern jedoch, darüber hinaus selbst zu handeln, bevor Regulierungsmaßnahmen erlassen würden. Dr. Chatzimarkakis werde sich für die Anliegen des EVME einsetzen, diese seien jedoch auf Grund der besonderen Struktur des Strommarktes in Deutschland, Italien und Österreich gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten nicht immer einfach vermittelbar.

Detlef Ingo Fechtner, Jorgo Chatzimarkakis, Manfred Wehr

Andras Hujber aus der Europäischen Kommission (DG TREN), zeigte sich im Allgemeinen erfreut über den Einsatz des Europäischen Parlaments zum Thema Ownership Unbundling und würde bedauern, wenn die Verhandlungen nicht zu einem erfolgreichen Abschluss kämen. Er beteuerte, dass die Verteilernetze hiervon nicht betroffen sein werden und dies auch nicht die Idee des Ownership Unbundling sei. Vielmehr soll im Rahmen der Übertragungsnetze mehr Wettbewerb geschaffen werden. Regulierungen zur Aufsicht seien jedoch in allen Bereichen nötig.

Der Kundennutzen und die hohe Kundezufriedenheit bei kleinen und mittelständischen Energieversorgern wurden von Manfred Wehr, Vorsitzender der Stadtwerke Judenburg, hervorgehoben. Eine geringe Wechselrate sei hier nicht Ausdruck mangelnden Wettbewerbs, sondern hoher Kundenzufriedenheit. Durch die Liberalisierung würden fast alle Kunden neue Tarife bei den bestehenden Anbietern wählen. Kleine Versorger seien weniger anonym und zeitnahe Problemlösungen besser möglich. Das Ownership Unbundling hingegen würde nicht zur Förderung der Kundenfreundlichkeit beitragen, zu viel Regulierung sei auch nicht im Interesse der Verbraucher.
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*Eine Vielzahl von EU-Vorschriften wird nicht von Rat und Europäischem Parlament erlassen, sondern als Durchführungsbestimmung von der Kommission festgelegt. Der Rat überträgt hierzu die ihm obliegende Durchführung europäischer Rechtsakten auf Gemeinschaftsebene an die Europäische Kommission. Die Kommission bedient sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe des sog. "Komitologieverfahrens" bzw. der "Komitologieausschüsse", die sich aus stimmberechtigten Vertretern der Mitgliedstaaten – zumeist aus den Ministerien  zusammensetzen. So wird im Vorfeld von Durchführungsmaßnahmen ein Dialog mit den mitgliedstaatlichen Behörden sichergestellt. Dieses Verwaltungsverfahren wird vom Parlament überprüft. Erkennen die Abgeordneten eine Überschreitung der Befugnisse der Kommission, wird das Verfahren aus der Komitologie auf die Ebene eines vollständigen Mitentscheidungsverfahrens gehoben. Das Parlament bestimmt dann über die Details der Regelung mit.

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