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Europa in Wissenschaft und Politik
Zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung führte die Hanns-Seidel-Stiftung von 22. bis 23. Februar 2010 in Brüssel einen Roundtable zum Thema "Europa in Wissenschaft und Politik" durch. An der Veranstaltung nahmen 14 führende deutsche Europawissenschaftler teil, darunter die Professoren Matthias Herdegen, Universität Bonn, Rainer Arnold, Universität Regensburg, Rudolf Hrbek, Universität Tübingen, Carlo Masala, Universität der Bundeswehr München, und Wilfried Bottke, Präsident der Universität Augsburg. In vier Themenblöcken, die dem neuen Lissabon-Vertrag, der internationalen Rolle der EU und der Wirtschaftskrise gewidmet waren, diskutierten die Wissenschaftler mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments die weiteren Perspektiven des europäischen Einigungsprozesses.
Den Wunsch und die Zielsetzung eines intensiven Dialogs zwischen Wissenschaft und Politik brachten Prof. Dr. Beate Neuss, stellvertretende Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, und Dr. Ingrid Grässle, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, in ihren einleitenden Worten deutlich zum Ausdruck. Als roter Faden zog sich das Bekenntnis zur europäischen Integration als Verfassungsauftrag und Staatsräson Deutschlands durch die Diskussion. Dem „Ja“ zu Europa werde in Bayern, so Prof. Ursula Männle, Vorsitzende des Bundes- und Europaausschusses im Bayerischen Landtag und stv. Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, meist ein „Aber“ hinzugefügt, worin sich die Bedenken gegen eine Brüsseler Überregulierung widerspiegelten. Letztlich habe die CSU dem Lissabon-Vertrag zugestimmt und in Bayern mit einem Parlamentsbeteiligungsgesetz Maßstäbe gesetzt für die parlamentarische Einbindung in die von der Exekutive dominierten Entscheidungsprozesse in Europa.
In seiner Analyse des europäischen Einigungsprozesses ließ Prof. Dr. Rudolf Hrbek die neueren institutionellen Entwicklungen Revue passieren. Einerseits verfügten die EU-Institutionen über mehr Legitimation, seien ihre Kompetenzen stärker abgegrenzt und ihre Effizienz gesteigert. Andererseits sei auf nationaler Ebene ein Souveränitätskomplex der Mitgliedsstaaten feststellbar, der sich gegen ein zu starkes Europa wehre. Diese nationalen Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Supranationalität bewirkten laut Prof. Hrbek die Ambivalenz der EU mit intra- und intergouvernementalen Elementen. Der Lissabon-Vertrag mit seinen pragmatischen Schritten markiere die Abkehr von der früheren Integrationsmethode, wonach die Form der Funktion gefolgt sei (form follows function). In Ermangelung eines großen europäischen Projekts und des Endes der Finalitätsdiskussion sei heute die Verhandlungsweise von Angela Merkel stilbildend, in der am Acquis festgehalten, Strittiges ausgeklammert und die Möglichkeit zum Opting out eingeräumt werde.
Dr. Margarete Kneuer, Universität Darmstadt, konzentrierte sich auf das Spannungsverhältnis zwischen den Demokratie- und Legitimationsdefiziten der EU im Inneren und den Demokratisierungserfolgen der EU nach außen. Eine vielversprechende Perspektive sah sie in einer Kombination von Input- und Output-orientierten Ansätzen (repräsentative Parteien- und Parlamentsstrukturen, Bürgerinitiativen einerseits sowie konkrete Problemlösungen andererseits) mit einer Betonung der europäischen Identität, deren Kernelemente Menschenrechte, Demokratie und Friede die Magnetwirkung der EU entfalteten.
Manfred Weber, MdEP, stv. Vorsitzender der EVP-Fraktion, bezeichnete die Kritik an Europa als ungerechtfertigt. Leider bekenne man sich zu Europa immer nur in Sonntagsreden, während man sich ansonsten gegenüber den europäischen Institutionen meist desinteressiert zeige und dadurch zu negativen Urteilen über sie käme. Das Europäische Parlament sei in seinen Entscheidungsprozessen transparenter als der Deutsche Bundestag, in dem die Abstimmungsergebnisse durch die Regierung, die Fraktionsspitze oder in den Ausschüssen vorbestimmt seien. Beleg für diese These, so Manfred Weber, sei nicht zuletzt das kürzliche Votum des Europäischen Parlaments gegen das Swift-Abkommen mit den USA. Einig waren sich die Diskutanten in der vorsichtig-kritischen Wertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, das nach ihrer Ansicht auf einen überholten Begriff von staatlicher Souveränität rekurriere und Schranken für weitere Demokratieschritte auf europäischer Ebene aufstelle. Prof. Dr. Matthias Herdegen bemängelte ebenfalls das defensive Souveränitätsverständnis, auch wenn die Umsetzung des Lissabon-Urteils in den Begleitgesetzen des Bundestages zu sehr länderfreundlichen Regelungen geführt habe. Das Szenario eines imperativen Mandates des Bundestages auf europäischer Ebene habe verhindert werden können. In seiner defensiven Integrationshaltung greife das Bundesverfassungsgericht auf die veraltete Terminologie Bundesstaat-Staatenbund zurück und verkenne, dass die europäische Einigung nicht Souveränitätsaufgabe und supranationale Fremdbestimmung bedeute, sondern neuer Souveränitätsgewinn auf höherer Ebene. Elmar Brok, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, betonte, dass der Lissabon-Vertrag letztlich für konform mit dem Grundgesetz erklärt wurde, und wies die Vorbehalte gegen eine angeblich mindere demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments zurück. Dr. Werner Langen, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe, unterstrich die neue Rolle des Parlaments als gleichberechtigter Gesetzgeber und prophezeite anhaltende Machtkämpfe, bis sich die institutionelle Balance gefunden habe.
In der Außen- und Sicherheitspolitik liegt die wichtigste Neuerung des Lissabon-Vertrags in der Möglichkeit zur ständigen strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern. Eine Konkretisierung der Kooperationsformen sei jedoch, so Prof. Dr. Carlo Masala, noch ebenso notwendig wie die Formulierung von Ausschlusskriterien. Die Gretchenfrage in der europäischen Verteidigung laute, ob nationale Industrien gefördert würden oder ob eine europäische Sicherheitspolitik zu einer besseren Koordinierung, einer stärkeren Integration und einem effizienteren Ressourceneinsatz führe. Ein skeptisches Fazit unter den institutionellen Veränderungen in der EU zog Prof. Dr. Wolfram Hilz, Universität Bonn. Seiner Analyse nach sei es unstrittig, dass die EU das Ziel, international handlungsfähiger zu werden und als globaler Akteur kohärenter aufzutreten, verfehlt habe. Die institutionelle Zwitterstellung der Hohen Beauftragten für Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Rat und Kommission sowie die Auseinandersetzungen um den Europäischen Auswärtigen Dienst beschnitten das außenpolitische Entwicklungspotential der EU. Dieser Einschätzung wollte sich Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl, MdEP, nicht uneingeschränkt anschließen und verwies auf die neuen Mitentscheidungskompetenzen des Parlaments in der Handelspolitik. Gleichwohl sei außenpolitisch eine Stärkung des Rates durch die Einführung eines EU-Ratspräsidenten feststellbar und innerhalb der nationalen Regierungen eine Machtverschiebung zugunsten der Regierungschefs und zu Lasten der Außenminister. Diese Veränderungen brächten zweifellos die Gefahr eines Rückfalls in nationale Egoismen mit sich, so Dr. Quisthoudt-Rowohl.

- Markus Ferber und Angelika Niebler
Die Konsequenzen der aktuellen Finanzkrise für die ordnungsökonomischen Modelle analysierte Prof. Dr. Ulrich Blum, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle. Seine Ausführungen zu den unterschiedlichen Werteordnungen in den Mitgliedsstaaten präzisierte Dr. Angelika Niebler, MdEP, mit ihrer deutlichen Absage an das Modell einer starken europäischen Wirtschaftsregierung, die den französischen Vorschlägen für eine neue EU-2020-Strategie zu Grunde lägen. Vielmehr sprach sich Dr. Angelika Niebler für die Definition europäischer Leuchtturmprojekte aus, wie sie im Energiebereich mit Desertec und Seatec verfolgt würden. Abschließend skizzierte Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, die Entwicklungsperspektiven der EU. Trotz der heterogenen Interessenlage der jetzt 27 Mitgliedsstaaten werde der europäische Einigungsprozess nicht zum Stillstand kommen, wenngleich heute über neue Strukturen keine Integrationserfolge mehr zu erzielen seien. Die EU müsse nach der zurück liegenden Phase der konstitutionellen Findung inhaltliche Prioritäten setzen, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Mit der sozialen Marktwirtschaft verfüge die EU jedenfalls über ein globales Vorbildmodell.

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