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Indonesien: Verfassungsgericht als Garant der Demokratie

v.l.n.r.: Ulrich Klingshirn, Mohammad Mahfud, Hans Zehetmair,Christian Hegemer

Aufhebung des Bücherverbotes in Indonesien

Ein Aufsehen erregendes Urteil fällte das indonesische Verfassungsgericht (Mahkamah Konstitusi Republik Indonesia/MKRI) Mitte Oktober 2010. Danach erklärte der Senat dieses Gerichtes unter dem Vorsitz von Professor Mahfud MD, das Verbot von Büchern und Veröffentlichungen, die die innere Sicherheit dieses Landes gefährden können, für verfassungswidrig.

Nach der Auffassung des Gerichtes steht das Gesetz Nr. 4/1963 zum Verbot von Büchern und Veröffentlichungen nicht im Einklang mit der Verfassung von 1945, die explizit auf das Recht auf freie Meinungsäußerung hinweist.

Ein besonderer Beweggrund des Gerichtes für die Annullierung dieses Gesetzes war besonders die Tatsache, dass das Bücherverbot direkt von der Exekutive, also der Staatsanwaltschaft (Kejaksaan Agung), auf Empfehlung des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte (Kementrian Hukum dan HAM) ausgesprochen werden kann, ohne ein gerichtliches Verfahren durchzuführen.

Der ausführliche Bericht zum Download (99 KB)

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