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Referat V/6 Nordostasien
Willi Lange
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Hans Zehetmair in der Mongolei
Der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, Hans Zehetmair, informierte sich im Zeitraum vom 27. bis 30. Oktober 2011 in der Mongolei über Reformen im Rechts- und Verwaltungsbereich. Am 27. Oktober hatte er eine Audienz beim Parlamentspräsidenten D. Demberel im Staatspalast.
D. Demberel betonte, wie wichtig die Aktivitäten der Hanns-Seidel-Stiftung für die Partnerschaft der beiden Länder und für die Rechtsentwicklung der Mongolei seien. Er führte weiter aus, dass die Hanns-Seidel-Stiftung bei der Durchführung der Rechtsreform erhebliche Beiträge leiste. Sie unterstütze auch die Bearbeitung zahlreicher Gesetzesentwürfe und Gesetzesänderungen sowie die Gründung der Verwaltungsgerichte. Parlamentspräsident D. Demberel und Hans Zehetmair wollen die Zusammenarbeit verstärken. Die Hanns-Seidel-Stiftung werde die Mongolei in den Bereichen der Rechtsreformen mit Projektaktivitäten weiterhin unterstützen.
Im Rahmen seines Aufenthaltes traf der Stiftungsvorsitzende den Präsidenten des Obersten Gerichts Ts. Zorig, den Minister für Justiz und Inneres der Mongolei Ts. Nyamdorj, den Richter des Verfassungsgerichts und den ersten mongolischen Staatspräsidenten P. Ochirbat. Er führte Gespräche über den Rechtsbereinigungsprozess in der Mongolei, die Novellierung des StGB (Strafgesetzbuches) und der StPO (Strafprozessordnung), die Erarbeitung des Entwurfes des VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) und des OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), über die Fortsetzung der Richterfortbildung und die weitere Zusammenarbeit für die Erhöhung des Rechtsbewusstseins der Bürger. Außerdem informierte Hans Zehetmair Vertreter der mongolischen Medien über das deutsche Parlamentswahlsystem und die Pressefreiheit.
Vom Projektbüro der Hanns-Seidel-Stiftung und von der Akademie „Rechtsbildung“ wurden der Wettbewerb „20 Jahre Mongolisch-Deutsche Kooperation“ und der Wettbewerb „Verwaltungsgerichtsverfahren in der Berufungsinstanz, dessen Besonderheiten“ veranstaltet. Hans Zehetmair nahm an der Preisverleihung teil. Seit 1995 fördert die Stiftung in der Mongolei die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Strukturen im Rechts- und Verwaltungsbereich.
Zu den mongolischen Partnern der Hanns-Seidel-Stiftung gehören das Justiz- und Innenministerium, das Verfassungsgericht oder das Oberste Gericht. Im Jahre 2004 wurde mit Unterstützung der Stiftung die Verwaltungsgerichtsordnung verabschiedet. Anschließend wurden landesweit Verwaltungsgerichte eingerichtet und Fortbildungsmaßnahmen für Verwaltungsrichter angeboten. All dies waren wichtige Schritte auf dem Weg hin zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten haben die Bürger der Mongolei erstmalig die Gelegenheit, auf gerichtlichem Wege gegen Behörden vorzugehen.

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