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Referat V/3 Afrika
Klaus Liepert
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Der demokratische Konsolidierungsprozess in Westafrika
“Politische Stabilität setzt Rechtsstaatlichkeit voraus, d.h., dass jede staatliche Gewalt an die Verfassung und an geltendes Recht gebunden ist. Die Verfassung sollte die Rechte und Pflichten der staatlichen Organe klar definieren. Die Existenz des Rechtsstaates ist mithin die Basis einer modernen Demokratie”, sagte Francisco Djedjro Meledje, Rechtsprofessor an der Universität zu Cocody-Abidjan in der Côte d‘Ivoire im Rahmen seiner Präsentation “Der Rechtsstaat in Afrika”.
Diese und zahlreiche weitere Präsentationen wurden während eines internationalen Kolloquiums „ La Constitution Béninoise du 11e Décembre 1990. Un Modèle pour l’Afrique?“ vom 08. bis 10. August 2012 in Cotonou, Benin, vorgestellt.
Die Konferenz in Cotonou hat ein Element deutlich herausgearbeitet: Verfassungen haben einen hohen Stellenwert in Westafrika. Verfassungen bilden innerhalb heterogener Bevölkerungen eine existentielle Grundlage für die Herausbildung und Entwicklung staatlicher Identität.
Entscheidend für die Beibehaltung dieses Ansehens sind indes die Qualität der Verfassung sowie die Gewährleistung von Beständigkeit insofern, als dass bestimmte Regelungen nicht zur Disposition der jeweiligen gewählten Regierung stehen. Solange politische Akteure ihre Legitimität nicht oder nicht vollständig von der Verfassung ableiten, und mithin faktisch keine institutionelle Berechtigung durch die geltende Rechtsordnung genießen, kann das System einer repräsentativen, pluralistischen Demokratie nicht funktionieren.
“Wir dürfen nicht aufhören, sondern müssen uns weiterhin für eine Verbesserung unserer Demokratien einsetzen”, schließt Maurice Ghanhanzo-Glélé, ehemaliger Verfassungsrichter des beninischen Verfassungsgerichts, der federführend am Verfassungsgebungsprozess der Republik Benin beteiligt war, in seiner Rede in Cotonou.
Die Hanns-Seidel-Stiftung hat sich im Rahmen ihres Projekts Westafrika das Ziel gesetzt, über einen noch intensiveren Gedankenaustausch der Verfassungsgerichte und „Supreme Courts“, einen Prozess zu initiieren, an dessen Ende es für alle Bürger der jungen Demokratien kein Widerspruch mehr sein wird, Recht zu haben und Recht zu bekommen.

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