Publikationen

Aktuelle Veranstaltungen

Dienstag, 22. Januar 2013

Krumbach

Profi mit Handy, Internet und Medienrecht

Dienstag, 22. Januar 2013

München

Eurokrise / Währungskrise

Dienstag, 22. Januar 2013

München, Konferenzzentrum

US Pivot towards Asia? Will Obama´s Second Term Bring New Developments?

Hanns-Seidel-Stiftung im Web 2.0

Meine HSS

Seite hinzufügen
löschen
 

EU-Datenschutzreform 2012

Die Rolle des europäischen Gesetzgebers

Monika Hohlmeier und Joachim Herrmann

Anfang des Jahres stellte die EU-Kommission ihre Entwürfe für die Neugestaltung des Datenschutzrechts in Europa vor. Dass das Datenschutzrecht durch den technologischen Wandel einer grundlegenden Reform bedarf, steht seit längerem außer Frage. Erste Diskussionen zeigten, dass die Vorschläge der Kommission nicht auf ungeteilte Zustimmung im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten stoßen. So stehen Fragen wie die Notwendigkeit einer verbindlichen Vollregelung gerade auch für den Datenschutz der öffentlichen Verwaltung, die Rechtsetzungsbefugnis der Union beim Datenschutz in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit oder die Ausgestaltung der Eingriffsrechte der Kommission im Raum. Ziel der Veranstaltung am 21. März 2012 in der Bayerischen Vertretung in Brüssel war es, die bisherige Meinungsbildung zu den Legislativvorschlägen abzufragen, eventuelle gemeinsame Standpunkte zu identifizieren sowie die bestehenden Einwände zu diskutieren.

Prominenter Auftaktredner war der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, MdL, mit ihm diskutierten als Vertreterin des Europäischen Parlaments Monika Hohlmeier und für den Ausschuss der Regionen Prof. Ursula Männle, MdL, Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten im Bayerischen Landtag und stellvertretende Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung. Mit Guy Stessens vom Rat und Hilke Hijmans aus dem Büro des EU-Datenschutzbeauftragten kamen auch noch weitere Vertreter von für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen EU-Organen zu Wort. Die Diskussionsleitung übernahm Matthias Krupa, Brüssel-Korrespondent der Wochenzeitschrift Die Zeit. 

Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

Staatsminister Joachim Herrmann ließ es an deutlichen Worten an die Adresse der EU-Kommission nicht fehlen. Der Kommissionsentwurf gehe zwar grundsätzlich in eine richtige Richtung, mehr EU-Datenschutz dürfe aber nicht zu weniger nationalem Datenschutz führen. Herrmann stimmte der Analyse zu, dass heute eine Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig und die bestehende Datenschutzgrundverordnung von 1995 angesichts des rasanten technologischen und wirtschaftlichen Wandels veraltet seien. Der Wunsch nach einer weitgehenden Harmonisierung im EU-Binnenmarkt und nach einer Vermeidung von regionalen Zerklüftungen sei nachvollziehbar. Die Kritik des Ministers entzündete sich vor allem an dem von der Kommission gewählten Weg, den EU-Datenschutz über eine Verordnung regeln zu wollen. Damit würde man gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, indem man nationale Spielräume einschränke. Deutschland laufe Gefahr, Datenschutzstandards senken zu müssen. Der nationale Gesetzgeber könne seinen Gestaltungsauftrag nicht ausüben, die parlamentarischen Rechte würden ausgehöhlt. Bayern werde daher zusammen mit anderen Bundesländern eine Subsidiaritätsrüge im Bundesrat auf den Weg bringen.

Kein europäischer Mehrwert in Polizei- und Justizangelegenheiten

Er könne in der Neuregelung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft noch einen europäischen Mehrwert erkennen, so Herrmann, sehe aber keinen Brüsseler Handlungsbedarf betreffend Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Bei diesen Bereichen handle es sich um rein innerstaatliche Angelegenheiten, die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie lehne er deshalb ab.  Prof. Ursula Männle stimmte der Einschätzung zu, dass die Kommission mit ihren Vorstellungen das Subsidiaritätsprinzip verletze, und kündigte mit Blick auf die Einmütigkeit aller Parteien im Bayerischen Landtag hinsichtlich hoher Datenschutzstandards die Unterstützung des Parlaments für die Subsidiaritätsklage der Staatsregierung an. Monika Hohlmeier bejahte die vorgenommene Trennung in private und öffentliche Bereiche, für die jeweils Grundstandards zu gelten hätten. Die Kommission nehme für sich aber auf dem Reformweg zu viele delegierte Rechtsakte in Anspruch, was den anderen europäischen Gesetzgebern überwiegend missfalle.

Hemmnisse im Binnenmarkt

Blick in den Saal

Hilke Hijmans nahm den Kommissionsentwurf insofern in Schutz, als er auf die existierenden Hindernisse im Binnenmarkt durch differierende Rechtslagen verwies. Geleitet vom gemeinsamen Interesse an hohen Datenschutzstandards werde am Ende des Gesetzgebungsprozesses das Durchschnittsniveau signifikant gestiegen sein. Hijmans plädierte ferner dafür, die Trennung in öffentliche und private Sektoren zu überdenken. Wie sich an Krankenhäusern zeige, seien inzwischen viele öffentliche Dienstleistungen an private Unternehmen ausgelagert und die datenschutzrechtlichen Regelungen nicht trennscharf abzugrenzen. Guy Stessens betonte die große Bandbreite der nationalen Gesetzgebung in Europa und die unterschiedlichen Sichtweisen in den EU-Mitgliedstaaten. So sehe der französische Senat das Subsidiaritätsprinzip in keiner Weise verletzt. Resümierend hielten die Redner fest, dass der Diskussionsbedarf über den europäischen Datenschutz sehr groß sei. Europa brauche ein modernes Datenschutzrecht, dürfe bei der Reform aber keineswegs nationale Traditionen und Standards missachten. Der Weg zur Neuregelung sei noch lang, und solche Veranstaltungen wie die Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit dem bayerischen Innenministerium würden wichtige Wegmarken setzen.