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Kenia: Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes

Nach den Präsidentschaftswahlen Ende Dezember 2007 beanspruchte der amtierende Präsident Mwai Kibaki (PNU), Angehöriger des Volkes der Ki­ku­­yu, nach Wahlmanipulationen den Wahlsieg für sich, während sich Opposi­tions­­führer Raila Odinga (ODM), Angehöriger des Volkes der Luo, nach den ersten Stimmenauszählungen selbst als Sieger sah. Der Disput über den um­strit­tenen Wahlausgang löste ethnische Konflikte mit massiven gewalttätigen Aus­schreitungen zwischen den Kibaki unterstützenden Kikuyus einerseits und den Luo und Kalenjin, die Odinga unterstützten, andererseits aus. Die Gewalttätigkeiten, die von Meinungsmachern der jeweiligen Ethnien geschürt wur­den, führten – besonders im Rift Valley, in dem die verschiedenen Volksgrup­pen nahe beieinander leben, – zu über 1.100 Toten, Zehntausenden Verletz­ten und mehr als einer halben Million Vertriebener. Zwar gab es seit Ein­füh­rung des Mehrparteiensystems in Kenia aufgrund ethnischer Rivalitäten im­mer wieder gewalttätige Ausschreitungen nach den Parlaments- und Präsi­dent­schaftswahlen, diesmal jedoch eskalierten diese stärker als bei allen vor­he­ri­gen Wahlen.

Die auf Vermittlung von Kofi Annan gegründete große Koalitionsregierung mit Ki­baki als Präsident und Odinga als Premierminister versprach, die Urheber der Ge­walt­tätigkeiten nach den Wahlen vor lokalen Gerichten anzuklagen. Da die­se Zu­sage jedoch nicht eingehalten wurde, wurden die Fälle von sechs Verdächtigen zur weiteren Untersuchung an den Internationalen Straf­ge­richts­hof (ISG) in Den Haag weitergeleitet, um zu entscheiden, ob gegen diese Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben werden soll. Den Verdächtigen wird die Hauptverantwortung für die Ausschreitungen an­ge­lastet, da sie Gewalttätigkeiten organisiert und fi­nan­ziert haben sollen. Nach dem Chefankläger des ISG, Luis Mo­re­no Ocam­po, wurden sie „Ocampo-Six“ genannt.

Nachdem der ISG in den vergangenen Monaten die Beweisakten der „Ocampo-Six“ auf ihre Stich­haltigkeit und Beweiskraft überprüft und die sechs An­geklagten angehört hat­­te, erwartete die kenianische Öffentlichkeit am 23. Januar 2012 mit Spannung die Entschei­dung des ISG.

Die Richter in Den Haag bestätigten die An­kla­gen gegen Ken­yat­ta, Ruto, Muthaura und Sang wegen Verbrechen gegen die Mensch­lich­keit, während die gegen Ali und Kosgey aus Mangel an Be­wei­sen fallengelas­sen wurden.

Die kenianische Bevölkerung sieht die für viele unerwartete Entscheidung des ISG mehrheitlich positiv, da führende politische Köpfe, die mit ihrem weit­rei­chen­den Einfluss die Bevölkerung zur Gewalt angestiftet hatten, nun erstmals per­sönlich zur Verantwortung gezogen werden und so der bislang weit ver­brei­teten Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird.

Der ausführliche Bericht " Situationsbericht nach Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (ISG)"

undefinedUnsere Arbeit in Kenia