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Referat V/3 Afrika
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Kenia: Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes
Nach den Präsidentschaftswahlen Ende Dezember 2007 beanspruchte der amtierende Präsident Mwai Kibaki (PNU), Angehöriger des Volkes der Kikuyu, nach Wahlmanipulationen den Wahlsieg für sich, während sich Oppositionsführer Raila Odinga (ODM), Angehöriger des Volkes der Luo, nach den ersten Stimmenauszählungen selbst als Sieger sah. Der Disput über den umstrittenen Wahlausgang löste ethnische Konflikte mit massiven gewalttätigen Ausschreitungen zwischen den Kibaki unterstützenden Kikuyus einerseits und den Luo und Kalenjin, die Odinga unterstützten, andererseits aus. Die Gewalttätigkeiten, die von Meinungsmachern der jeweiligen Ethnien geschürt wurden, führten – besonders im Rift Valley, in dem die verschiedenen Volksgruppen nahe beieinander leben, – zu über 1.100 Toten, Zehntausenden Verletzten und mehr als einer halben Million Vertriebener. Zwar gab es seit Einführung des Mehrparteiensystems in Kenia aufgrund ethnischer Rivalitäten immer wieder gewalttätige Ausschreitungen nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, diesmal jedoch eskalierten diese stärker als bei allen vorherigen Wahlen.
Die auf Vermittlung von Kofi Annan gegründete große Koalitionsregierung mit Kibaki als Präsident und Odinga als Premierminister versprach, die Urheber der Gewalttätigkeiten nach den Wahlen vor lokalen Gerichten anzuklagen. Da diese Zusage jedoch nicht eingehalten wurde, wurden die Fälle von sechs Verdächtigen zur weiteren Untersuchung an den Internationalen Strafgerichtshof (ISG) in Den Haag weitergeleitet, um zu entscheiden, ob gegen diese Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben werden soll. Den Verdächtigen wird die Hauptverantwortung für die Ausschreitungen angelastet, da sie Gewalttätigkeiten organisiert und finanziert haben sollen. Nach dem Chefankläger des ISG, Luis Moreno Ocampo, wurden sie „Ocampo-Six“ genannt.
Nachdem der ISG in den vergangenen Monaten die Beweisakten der „Ocampo-Six“ auf ihre Stichhaltigkeit und Beweiskraft überprüft und die sechs Angeklagten angehört hatte, erwartete die kenianische Öffentlichkeit am 23. Januar 2012 mit Spannung die Entscheidung des ISG.
Die Richter in Den Haag bestätigten die Anklagen gegen Kenyatta, Ruto, Muthaura und Sang wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, während die gegen Ali und Kosgey aus Mangel an Beweisen fallengelassen wurden.
Die kenianische Bevölkerung sieht die für viele unerwartete Entscheidung des ISG mehrheitlich positiv, da führende politische Köpfe, die mit ihrem weitreichenden Einfluss die Bevölkerung zur Gewalt angestiftet hatten, nun erstmals persönlich zur Verantwortung gezogen werden und so der bislang weit verbreiteten Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird.

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