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Wachstum steuern

Europa braucht Wachstum. Die Wege dazu führen über Strukturreformen, Innovationsanreize und richtige Investitionsentscheidungen. Steuereinnahmen sind die Grundlage staatlichen Handelns, Steuersysteme indizieren staatliche Prioritäten. Das Steuerrecht ist ein komplexes System, das beständig nach Erfüllung der Zielvorgaben Gerechtigkeit, Verständlichkeit und Lenkungswirkung kritisch hinterfragt wird. Mit der verstärkten wirtschaftspolitischen Steuerung in der Eurozone und der perspektivischen Schaffung einer Fiskalunion rücken die unterschiedlichen europäischen Steuermodelle in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Europa wird kein einheitliches Steuerrecht schaffen, aber Europa braucht eine offene Diskussion über die Erfahrungen mit den nationalen Steuersystemen. Der Reformbedarf ist groß, um Europas Volkswirtschaften auf Wachstumskurs zu bringen. Das hyperkomplexe deutsche Steuersystem steht ebenso auf dem Prüfstand wie die einfacheren Flat Tax Modelle in Osteuropa.

Die Diskussionsveranstaltung in der Vertretung des Freistaats Bayern in Brüssel

Zur Diskussion über die Anforderungen an eine moderne Wirtschafts- und Steuerpolitik in Europa lud die Hanns-Seidel-Stiftung am 11. Juli 2012 in die Bayerische Vertretung in Brüssel ein.

Auftaktredner war Prof. Dr. Ders. h.c. Paul Kirchhof, Institutsleiter an der Universität Heidelberg und ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Als Podiumsreferenten konnten Ivan Miklos, slowakischer Parlamentsabgeordneter und bis März 2012  Finanzminister, Iannis Siatras, Wirtschaftsjournalist aus Athen, sowie Rolf Baron von Hohenhau, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Europa, begrüßt werden. Die Diskussionsleitung übernahm Dr. Ingo Friedrich, Präsident des Europäischen Wirtschaftssenats und Schatzmeister der Hanns-Seidel-Stiftung.

Markus Ferber
Paul Kirchhof und Ingo Friedrich

Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, unterstrich einleitend, dass im europäischen Mehrebensystem die Steuersysteme im Wettbewerb zueinander stünden. Mit der Perspektive einer Fiskalunion nähme die Notwendigkeit einer effizienten Steuerpolitik zu. Aktuell sei die ungelöste Frage in der Währungsunion, wie das  Spannungsverhältnis von europäischen Regeln und nationaler Kontrolle zu lösen sei. Regelverstöße müssten mit dem Verlust von Souveränität geahndet werden.

Prof. Kirchhof verwies auf das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem bereits auf die Fehlkonstruktion einer Währungsunion ohne gleichzeitige politische Union Bezug genommen wurde. Die damals akzeptierten Vereinbarungen zur Verrechtlichung der Währungsstabilität seien jedoch nicht eingehalten worden. Das Recht sei damals gebrochen worden mit der Folge, dass heute allgemeine Verunsicherung herrsche und man sich währungspolitisch an ein Leben in der Illegalität gewohnt habe. Die Konsequenz aus dieser Fehlentwicklung dürfe nicht lauten, das Recht weiter zu missachten und nach dem Motto zu handeln: Not kennt kein Gebot. Vielmehr müsse das Recht wiedergewonnen werden, um nicht die falschen Anreize für die vermeintlich cleveren Rechtsbrecher zu geben. Kirchhof kritisierte die sichtbare Überproduktion des Rechts, die paradoxerweise zu einer Schwächung des Rechts führe. Bestehende eklatante Missstände im Steuerrecht müssten Anlass sein, über Steuervereinfachungen wieder mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen. Steuern seien der Preis der Freiheit und eines Lebens in Frieden. Dem Staat stehe ein maßvoller Anteil am privaten Erfolg des Einzelnen zu, den Prozentsatz bezifferte Kirchhof auf ca. 25%. Diese auf den ersten Blick geringe Steuerlast bedeute für die Besser- und Bestverdienenden eine Steuererhöhung, da deren effektive Besteuerung bislang nachweisbar darunter liege. Steuerrechtliche Ausnahmetatbestände seien Verlockungen zum Unheil, die aus den Privilegien resultierenden Steuervermeidungsstrategien wüchsen zu einem Flickerlteppich und seien ein Hemmschuh für die Wirtschaft. Kirchhof verdeutlichte, dass nach der Streichung von Subventionen sich das Steueraufkommen insgesamt erhöhe, dass das Rechtsbewusstsein im Steuerecht zunehme und das Leitbild eines ehrlichen Kaufmanns an Zugkraft gewinne. In seinem Plädoyer für das Recht rief Kirchhof zu einem Befreiungsschlag auf, um die Fokussierung auf Steuerfragen zu überwinden und um sich wieder auf Wachstumsstrategien zu konzentrieren. Auch wenn er grundsätzlich für einen großen Wurf sei, müsse man realistische Ziele verfolgen. Daher regte Kirchhof abschließend an, eine große Steuerart wie z.B. die Erbschaftssteuer zum ersten Schritt einer ambitionierten Steuerreform zu machen.

Slowakisches Wirtschaftswunder und Einnahmeprobleme in Griechenland

Iwan Miklos stellte die positiven slowakischen Erfahrungen durch die Vereinfachung des Steuersystems vor. Niedrigere Steuern hätten das Steueraufkommen erhöht und  Steuerbetrug reduziert, durch die Streichung von Steuerarten hätten sich die administrativen Kosten verringert. In Kombination mit den zugleich eingeleiteten Strukturreformen hätten die Steuerreformen ein Wirtschaftswachstum bewirkt, in dessen Folge Arbeitslosigkeit und Armut signifikant gesunken seien. Baron von Hohenhau lenkte den Blick auf den Tatbestand der Steuerverschwendung, wodurch die Steuermoral unterminiert werde. Zum grundsätzlichen Konsens über die Notwendigkeit einer Steuervereinfachung merkte er an, dass dieser Weg nicht in ein einheitliches Steuersystem in Europa münden sollte. Iannis Siatras kam in seiner Analyse der steuerpolitischen Herausforderungen Griechenlands zum Schluss, dass Athen kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem habe. Siatras verband seinen Hinweis auf Steuervermeidung und Steuerhinterziehung in Griechenland mit der Aufforderung an die griechischen Steuerpolitiker, ein transparentes Flat Tax Modell einzuführen. Damit würde der allgemein notwendige Wille zum Besseren seine steuerrechtliche Widerspiegelung finden.