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Forum für Dialog und Austausch in der EU
Konferenz zur Zukunft Europas

Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union vereinbarten, mit der „Konferenz zur Zukunft Europas“ im Mai 2021 zu beginnen. Nichtsdestotrotz müssen sich die drei Institutionen bis zum Start noch über das Konzept und den Ablauf einigen. Und gerade über das Ziel der Konferenz gehen die Vorstellungen des Parlaments und des Rats auseinander.

Die Gemeinsame Erklärung als bedeutender Etappenschritt

Bereits in ihrer Bewerbungs- und Antrittsrede im Jahr 2019 kündigte die heutige Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Durchführung einer „Konferenz zur Zukunft Europas“ an. Hinter dieser Initiative stand von Anfang an der Gedanke, den Menschen im Zuge der hohen Beteiligung an den Europawahlen 2019 eine noch stärkere Stimme zu geben. Bereits ab dem Jahr 2020 wollte von der Leyen einen zwei Jahre dauernden Austausch organisieren, und alle Institutionen und Bürger sollten einbezogen werden. Allerdings verzögerte sich der Start um ein Jahr.

Zum einen verkomplizierte die Corona-Pandemie politische Abläufe spürbar. Zum anderen rangen der Rat und das Parlament lange Zeit darum, wer an der Spitze der Zukunftskonferenz stehen wird. Die liberale Renew-Fraktion machte sich für ihr prominentes Mitglied, den Belgier Guy Verhofstadt, stark. Die EVP-Fraktion um Manfred Weber und die S&D-Fraktion unterstützten diese Position. Allerdings lehnten mehrere Mitgliedstaaten den Personalvorschlag im Rat ab.

Nach monatelangen Verhandlungen mündete die Suche nach einer „eminenten“ und neutralen Persönlichkeit in einen Kompromiss. An der Spitze der Konferenz steht statt einer einzelnen Person nun ein Dreigestirn: der Präsident des Europäischen Parlaments, die Präsidentin der Europäischen Kommission und der Staats- bzw. Regierungschef desjenigen Landes, welches im betreffenden Halbjahr die Ratspräsidentschaft innehat. Über diese Einigung unterrichten die drei genannten Spitzenvertreter die Öffentlichkeit am 10. März 2021 einer Gemeinsamen Erklärung. Zugleich kündigten sie den Beginn der Zukunftskonferenz für den 9. Mai 2021 an.

Seit 2019 angekündigt, nimmt nun die „Konferenz zur Zukunft Europas" ihre Arbeit auf. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger der EU in den Dialog einbezogen.

Seit 2019 angekündigt, nimmt nun die „Konferenz zur Zukunft Europas" ihre Arbeit auf. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger der EU in den Dialog einbezogen.

artJazz; HSS; iStock

Wichtige Fragen offen

Bis dahin wollen die drei Institutionen die Organisation und den Ablauf in einer Charta regeln, denn die Gemeinsame Erklärung lässt insofern viele Fragen offen. Es steht bis dato fest, dass ein Exekutivausschuss die Konferenz lenken wird. Er besteht aus einer paritätischen Vertretung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission mit jeweils drei Vertretern und bis zu vier Beobachtern. Die drei Mitglieder des Parlaments im Exekutivausschuss sind Weber, Verhofstadt und die Vorsitzender S&D-Fraktion, Iratxe García Pérez. Ein gemeinsames Sekretariat soll diese Woche die Arbeit aufnehmen. Als weiteres zentrales Organ der Konferenz dient eine Plenarversammlung. Sie soll mindestens alle sechs Monate zusammentreten; ihre Zusammensetzung soll gleichberechtigt aus Vertreten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission sowie Vertretern aller nationalen Parlamente und Bürgern erfolgen. Genaueres will der Exekutivausschuss diese Woche festlegen.

Gegenstand der Unterredungen wird dann auch die Frage sein, wie die Konferenz den Bürgerdialog auf europäischer Ebene organisieren wird. Die Gemeinsame Erklärung spricht einerseits von einer „interaktiven mehrsprachigen Plattform“. Im Raum steht die Möglichkeit, dass Organisationen aus den Mitgliedstaaten sich mit dem Bekenntnis zu Grundwerten auf dieser Plattform anmelden und dann in Eigenregie Dialogforen durchführen. Eine vorgegebene, einheitliche grafische Aufmachung könnte zum Ausdruck bringen, dass eine Veranstaltung im Rahmen der Zukunftskonferenz stattfindet. Bliebe noch zu regeln, wie die Ergebnisse dieser Debatten in den politischen Prozess eingespeist werden; insofern erwähnt die Gemeinsame Erklärung einen „Feedback-Mechanismus“. Andererseits steht es den Mitgliedstaaten offen, zusätzliche Veranstaltungen auf nationaler Ebene zu organisieren.

Schlichter Bürgerdialog oder Vorstufe zu Verfassungskonvent?

Obwohl das Parlament, der Rat und die Kommission mit der Gemeinsamen Erklärung einen wichtigen Etappenschritt vollzogen, bleiben doch Interessengegensätze dieser drei Institutionen bestehen. In seinem Entschließungsantrag vom 10. Juni 2020 formuliert das Parlament, dass „in mehreren Bereichen der politischen Steuerung institutionelle und politische Reformen erforderlich sind“. In den Reihen der Abgeordneten gibt es eine große Bereitschaft, wesentliche Demokratieschritte zu gehen; dies betrifft insbesondere den Spitzenkandidatenprozess und transnationale Listen bei den Europawahlen. Die Zukunftskonferenz könnte Vorschläge für Änderungen der Europäischen Verträge unterbreiten; um diese Reformen tatsächlich durchzuführen, bräuchte es allerdings in jedem Fall einen Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission (Art. 48 Abs. 3 EUV). Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat derart weitreichende Maßnahmen befürworten. Stimmen aus dem Parlament sprechen sogar von einem Konflikt, der darauf beruhe, dass der Rat Vertragsänderungen ablehne. Die Kommission ihrerseits sieht in der Zukunftskonferenz Bürgerkonsultationen und erhofft sich Ideen für einzelne Themen. Nichtsdestotrotz steht Ursula von der Leyen auch hier vor der Frage, wie sie die Kommission positionieren möchte: als ein „Ausführungsorgan“ der Mitgliedstaaten oder eine Institution, die auf dem Europäischen Parlament und damit der einzigen direkt gewählten EU-Institution beruht. In jedem Fall muss der Exekutivausschuss der Zukunftskonferenz den Bürgern transparent und eindeutig kommunizieren, welche Funktion die Debatten erfüllen. Es geht darum, die richtigen Erwartungen zu wecken.

Gleichzeitig bekräftigen Vertreter aus den Mitgliedstaaten auf öffentlichen Online-Veranstaltungen im Brüsseler Umfeld, dass die Vorbereitungen für Aktivitäten im Rahmen der Zukunftskonferenz intensiv laufen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sich Deutschland in die Debatte einbringt. Gegenwärtig gibt es darüber keine öffentlichen Informationen. Zudem steht die Bundestagwahl bevor. Wahlkampf und Regierungsbildung könnten dafür sorgen, dass die Zukunftskonferenz am größten Mitgliedsland „vorbeigeht“. Die Lücke würde sicherlich Frankreich mit seinem Staatspräsidenten Emmanuel Macron schließen. Er hatte die Zukunftskonferenz bei Ursula von der Leyen angeregt, basierend auf seiner umfangreichen Erfahrung der „grand débat“ in seinem eigenen Land, einer Art Volksbefragung im Jahr 2019. Der französische Staatspräsident könnte die Zukunftskonferenz für sich als Bühne nutzen. Für diese Annahme spricht, dass das Forum im Gegensatz zur ursprünglichen Absicht nur ein statt zwei Jahre dauern soll; das Ende fiele dann genau in die französische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022. Bei aller gegenwärtiger Ablehnung von umfassenden Reformen unter den Mitgliedstaaten sollte Deutschland die Zukunftskonferenz ernst nehmen – am besten im engen Austausch mit Frankreich –, denn sie könnte eine lebhafte Eigendynamik entwickeln. Eine politische Kraft, welche die Initiative ergreift, könnte den Augenblick für ihre Agenda nutzen. Ein „Laufenlassen“ wie seinerzeit die unterbliebene Antwort Deutschlands auf die Macron-Rede in der Sorbonne vor zwei Jahren wäre die denkbar schlechteste Alternative.

Autor: Dr. Markus Ehm, Leiter Europa-Büro Brüssel

Leiter Institut für Europäischen und Transatlantischen Dialog

Dr. Wolf Krug
Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter