Für Westafrika ein Fremdwort?
Verfassungsgerichtsbarkeit
Martyrs of the rule of law (Ghana)
Das Zitat über die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Gleichheit aller Lebewesen ist nicht etwa, wie man annehmen könnte, ein Paragraph aus einer modernen Verfassung. Nein, es entstammt der mündlich überlieferten Charta von Mandén (Mali) aus dem Jahr 1222, UNESCO-Weltkulturerbe und älteste Verfassung der Welt.
Die Festsetzung von bestimmten Grundrechten sowie Regeln zur sozialen und politischen Organisation haben also nicht zwangsläufig ihren Ursprung in europäischen Werken von Aristoteles, Locke oder Hobbes. Verfassungen, im Sinne von Grundordnungen für die politische Regelung des Gemeinwesens und der Festlegung von Rechten und Pflichten der Bürger, sind für den afrikanischen Kontinent keineswegs ein Fremdwort. Trotzdem kämpfen Staaten in Afrika heute mit der Umsetzung ihrer verfassungsrechtlich verankerten Prinzipien und versuchen dem Ruf von Constitutions without Constitutionalism, also Verfassungen ohne Rechtstaatlichkeit, entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund einer Studie im Rahmen des Rechtsstaatsprojekts der Hanns-Seidel-Stiftung zum Verfassungsrecht in Westafrika untersucht dieser Bericht die Entwicklung des Konstitutionalismus und die damit einhergehenden Herausforderungen für die Bildung demokratischer Rechtsstaaten mit Verfassungsgerichtsbarkeiten in Westafrika.
Der ausführliche Bericht zum Download: <link file:28221 _blank download>Verfassungsgerichtsbarkeit - Für Westafrika ein Fremdwort?
Klaus Liepert
Leiter