Die Wahlrechtsreform – das ist neu
Bundestagswahl 2025: So werden die Plätze im Parlament verteilt
Durch die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023 ergeben sich bei der Sitzverteilung im Bundestag einige Neuerungen. Die Reform legt fest, wie viele Abgeordnete der einzelnen Parteien in den Bundestag einziehen. Doch wie genau wird diese Verteilung ermittelt? Wie werden die Wählerstimmen in Mandate umgerechnet? Und welche konkreten Änderungen für die Bundestagswahl 2025 ergeben sich durch die Wahlrechtsreform?
Die Zweitstimmendeckung
Die wichtigste Neuerung bei der Bundestagswahl ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Danach können die Parteien nur so viele Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Falls eine Partei viele Direktmandate gewinnt, aber nicht in gleichem Maße ein entsprechendes Zweitstimmenergebnis vorweisen kann, kann das bedeuten, dass nicht jeder Wahlkreissieger auch in den Bundestag einzieht.
Das Ziel der Wahlrechtsreform war es, den Bundestag zu verkleinern. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Anzahl der Sitze damit absolut auf 630 begrenzt. Nach dem alten Wahlrecht lag die gesetzliche Regelgröße bei 598 Abgeordneten. Da es aufgrund auseinanderklaffender Ergebnisse bei den Erst- und Zweitstimmen zu Schwankungen kam, variierte die tatsächliche Bundestagsgröße aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Mit dem neuen Wahlrecht ist dies nun nicht mehr möglich. Die Anzahl der Wahlkreise hingegen bleibt unverändert bei 299.
Das personalisierte Verhältniswahlrecht
Basis der Sitzverteilung im Bundestag ist das personalisierte Verhältniswahlrecht. Dabei werden zwei Prinzipien miteinander kombiniert, um den Wählerwillen abzubilden: die Verhältnis- und die Mehrheitswahl.
- Verhältniswahl: Die Verhältniswahl beschreibt, dass die Sitzverteilung in dem Verhältnis erfolgt, in dem abgestimmt wurde. Konkret bedeutet das, dass die Anzahl der Mandate einer Partei im Bundestag weitgehend ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht.
- Mehrheitswahl bzw. Personenwahl: Die Mehrheitswahl ist hingegen ein Wahlverfahren zur alleinigen Auswahl aus einer Anzahl an gegebenen Alternativen. Wenn diese als Persönlichkeitswahl gestaltet ist, wie es zur Wahl im Deutschen Bundestag erfolgt, dann wird ein personenbezogener Repräsentant einer Partei gewählt, wodurch im Ergebnis nur die Wahl der Mehrheit berücksichtigt wird. Also konkret wählen die Bürger einen Kandidaten direkt in ihrem Wahlkreis.
Die Bedeutung der Erst- und Zweitstimme
Im personalisierten Verhältniswahlrecht haben die Bürger zwei Stimmen, die sie abgeben können: Die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisbewerber vor Ort gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste mit den Kandidaten einer Partei.
Bisher war es so, dass alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag eingezogen sind. Nach der Wahlrechtsreform ist nun das proportionale Ergebnis der Zweitstimme maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestags.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Direktkandidat mit dem gewonnenen Direktmandat in den Bundestag einzieht, muss eine ausreichende Zweitstimmenabdeckung vorhanden sein. Ohne diese kann es passieren, dass der Kandidat trotz gewonnenem Wahlkreis nicht berücksichtigt wird. Daher bietet es sich an, beide Stimmen einer Partei zu geben. Ein „taktisches“ Wählen (also Erststimme Partei 1, Zweitstimme Partei 2) ist aufgrund der Wahlrechtsreform bei dieser Wahl nicht sinnvoll, da so unter Umständen der Einzug des Direktkandidaten nicht sichergestellt ist.
Überhangsmandate sind bisher entstanden, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag durch gewonnene Wahlkreise entsenden kann, als ihr gemäß der Zweitstimmenanzahl zustehen. Diese Überhangsmandate wurden durch zusätzliche Sitze für die Liste für die anderen Parteien wieder ausgeglichen (Ausgleichsmandate). Durch die Wahlrechtsreform 2023 wurden nun Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft.
Sitzverteilung im Detail: Landeslisten und Wahlkreisgewinner
Die Verteilung der Sitze nach Landeslisten und auf Kandidaten wird zunächst so berechnet, dass in der sogenannten Oberverteilung bestimmt wird, wie viele Sitze einer Partei ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, zunächst ggf. auf Bundes- und dann auf Landesebene (Parteienproporz und föderaler Proporz).
Diese Anzahl der Sitze ist die Höchstzahl der möglichen Abgeordneten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen. In der Verteilung der Sitze innerhalb einer Partei werden zunächst die Wahlkreisbewerber, die über die Erststimme ihren Wahlkreis gewonnen haben, nach Stimmanteil gereiht und gemäß dieser Reihung vergeben.
Stehen einer Partei nach ihrem Stimmanteil der Zweitstimmen noch weitere Sitze zu, werden diese über die Landeslisten vergeben.
Eine Gefahr des neuen Wahlrechts ist, dass die Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, aber ein knappes Erststimmenergebnis erzielen und über die Zweitstimmenabdeckung keine Sitze mehr zur Verfügung haben, dann aber trotz des gewonnenen Wahlkreises nicht in den Bundestag einziehen. Daher empfiehlt es sich, die Erststimme mit der Zweitstimme abzusichern.
Keine Regel ohne Ausnahme: Die 5-Prozent-Hürde (Sperrklausel) und die Anrechnung der Direktmandate
Nur Parteien, die bundesweit über die 5-Prozent-Hürde kommen oder mindestens drei Direktmandate erzielen, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt.
Diese Regelung soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen und damit die Regierungsbildung verhindern oder erschweren. So wird die Funktionsfähigkeit und Effizienz des Parlaments gewährleistet.
Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen und weniger als drei Direktmandate erlangen, werden keine Sitze zugeteilt.
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Über die Autorin Juliane Gröger
Fabio Calvell
Juliane Gröger ist Politikwissenschaftlerin und leitet das Referat für Politische Grundlagen, Demokratie und Werte der Hanns-Seidel-Stiftung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat sie die Schwerpunkte inhaltlich um die Bereiche Antisemitismus und Digitale Demokratie erweitert. Um politische Bildung anschaulicher für junge Menschen zu machen, moderiert und gestaltet sie den Videopodcast „Die Jungen bilden“. Sie vertritt die Stiftung im landesweiten Beratungsgremium gegen Rechtsextremismus und unterstützt Kooperationspartner sowie Engagierte im vorpolitischen Raum im Bereich der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung in den Regionen.