Wählen vor Ort oder per Briefwahl
Bundestagswahl 2025: So können Sie Ihre Stimme abgeben
Die Teilnahme an Wahlen ist ein Grundrecht und eine tragende Säule unserer Demokratie. Bei Wahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer sie in der kommenden Legislaturperiode vertritt und politische Entscheidungen für die Gemeinschaft trifft. Daher sind Wahlen so wichtig, da hier die Bürger unmittelbar entscheiden.
Am 23. Februar 2025 ist es wieder so weit – in Deutschland wird der Bundestag neu gewählt. Doch wie wird eigentlich gewählt? Woher wissen Sie, ob Sie wahlberechtigt sind? Bis wann können Sie Ihre Stimme abgeben, was ist eigentlich die Briefwahl und was muss ich für eine gültige Stimmabgabe beachten?
Die Wahlbenachrichtigung: Ihr Schlüssel zur Wahl
Jeder wahlberechtigte Bürger erhält vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Adresse des Erstwohnsitzes. Die Wahlbenachrichtigung dient als Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie diese fristgerecht erhalten haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeinde Ihres Erstwohnsitzes in Verbindung, um zu klären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlbenachrichtigung sollte ins Wahllokal mitgebracht werden. Auf dieser finden Sie auch alle relevanten und personalisierten Informationen zur Wahl:
- Wahltermin: Das Datum für die Wahl ist deutschlandweit einheitlich. Gewählt wird am 23. Februar 2025.
- Wahlzeit: Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wenn per Briefwahl gewählt wird, dann muss der Wahlbriefumschlag bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr nach der Bundeswahlordnung die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt.
- Wahllokale: Hier finden Sie die Adresse Ihres Wahllokals bzw. Ihrer Wahllokale. Oftmals gibt es mehrere Wahllokale in einer Stadt.
- Beantragung der Briefwahl: An dieser Stelle finden Sie einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen (kostenfreier Versand innerhalb Deutschlands)
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl 2025 sind alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie mitwählen. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.
Wählen vor Ort: Der klassische Weg im Wahllokal
Der traditionelle Weg, Ihre Stimme abzugeben, ist der Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag. In der Regel ist das Wahllokal ein öffentliches Gebäude wie eine Schule, ein Verwaltungsgebäude in Ihrer Stadt oder dem Landkreis zugeordnet.
Am Wahlsonntag brauchen Sie für die Stimmabgabe vor Ort:
- Ihre Wahlbenachrichtigung
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (Achtung: Der Führerschein ist für die Wahl kein gültiges Ausweisdokument, ebenfalls nicht möglich ist die Identifikation mittels Krankenkassenkarte, Studentenausweis oder Bankkarte.)
Im Wahllokal erhalten Sie die Wahlunterlagen, die Sie anonym, alleine und in geheimer Wahl in einer Wahlkabine vor Ort ausfüllen. Nachdem Sie ihr Kreuz gemacht haben, falten Sie die Unterlagen, so dass ihre Stimmabgabe von außen nicht ersichtlich ist, und werfen diese in die Wahlurne.
Briefwahl: flexibel und ortsunabhängig
Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort wählen können oder wollen, die Wahlentscheidung lieber zu Hause treffen oder gesundheitlich eingeschränkt sind, dann bietet sich die Briefwahl als Alternative an.
Um per Briefwahl zu wählen, müssen Sie diese erst beantragen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Antrag per Wahlbenachrichtigung: Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl beantragen. Sie füllen diese mit den benötigten Angaben aus und senden Sie an die Wahlbehörde zurück.
- Antrag per Internet oder bei Ihrer Gemeinde des Hauptwohnsitzes: Sie können den Antrag auf Briefwahl auch formlos stellen. Dieser Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle getätigt werden sowie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten.
Sobald Ihr Antrag eingegangen und gültig ist, erhalten Sie in den kommenden Tagen die Wahlunterlagen zur Stimmabgabe. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden.
So funktioniert die Briefwahl
- Den Stimmzettel persönlich ankreuzen: Sie haben zwei Stimmen zu vergeben, die Erststimme für die Direktkandidatur im Wahlkreis (linke Spalte) und die Zweitstimme zur Absicherung der Direktkandidatur und für das Kräfteverhältnis der Parteien (rechte Spalte).
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- Den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
- Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift versehen.
- Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert!) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Schicken Sie den Wahlbriefumschlag rechtzeitig ab. Dieser muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Idealerweise senden Sie diesen innerhalb von Deutschland fünf bis sieben Tage vor der Wahl ab, damit dieser noch rechtzeitig ankommt. Wenn Sie diesen aus dem Ausland abschicken, bitte einen entsprechend längeren Vorlauf einplanen.
Was muss ich für eine gültige Stimmabgabe beachten?
Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit die Stimme als gültig gewertet werden kann. Ein Kreuz im hierfür vorgesehenen Abstimmungskreis ist hierfür die sicherste Möglichkeit, aber auch das Unterstreichen oder Einkreisen einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist zulässig.
Außer der Kennzeichnung der Person, der Sie ihre Stimme geben möchten, dürfen keine Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte angebracht werden, da sonst die Stimmabgabe ungültig ist. Wird keine Stimme abgegeben, wird der jeweilige Stimmzettel ebenfalls als ungültig gewertet.
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen die Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz gekennzeichnet und gefaltet werden. Es darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz aufhalten (Ausnahme bei Hilfestellung für Wähler mit Behinderungen).
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Über die Autorin Juliane Gröger
Fabio Calvell
Juliane Gröger ist Politikwissenschaftlerin und leitet das Referat für Politische Grundlagen, Demokratie und Werte der Hanns-Seidel-Stiftung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat sie die Schwerpunkte inhaltlich um die Bereiche Antisemitismus und Digitale Demokratie erweitert. Um politische Bildung anschaulicher für junge Menschen zu machen, moderiert und gestaltet sie den Videopodcast „Die Jungen bilden“. Sie vertritt die Stiftung im landesweiten Beratungsgremium gegen Rechtsextremismus und unterstützt Kooperationspartner sowie Engagierte im vorpolitischen Raum im Bereich der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung in den Regionen.