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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hss.de veröffentlichte Website der Hanns-Seidel-Stiftung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten zum größten Teil vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Alternativtexte für Bedienelemente (BITV: 9.1.1.1a)

Noch nicht alle Bedienelemente sind mit Alternativtexten versehen. Wir bemühen uns, dies zeitnah nachzuholen.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte (BITV: 9.1.1.1b)

Noch nicht alle Grafiken und Objekte sind mit Alternativtexten versehen. Wir bemühen uns, dies zeitnah nachzuholen.

Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos (BITV: 9.1.2.3)

Einige Videos enthalten informationstragende visuelle Videoinhalte, die noch nicht alternativ zugänglich sind. Wir bemühen uns, dies zeitnah nachzuholen.

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten (BITV 2.0 § 2a)

Viele PDF-Dokumente sich noch nicht barrierefrei. Wir bemühen uns, die Barrieren so schnell wie möglich abzubauen.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache (BITV 2.0 § 4)

Informationen über die Hanns-Seidel-Stiftung werden in Leicher Sprache angeboten. Weitere Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind derzeit in Arbeit und werden zeitnah auf der Website angeboten. 

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. April 2025 erstellt und zuletzt am 3. Juni 2025 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin 

Katharina Köhn

Tel.: 089 1258-271

E-Mail: sbv(at)hss.de 

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.