„Die Rechtstaatlichkeit darf der Gewalt nicht weichen“
Antisemitismus an Universitäten
Nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel, der als der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust gilt, hat die israelische Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu den Kriegszustand ausgerufen. Die militärischen Antworten Israels auf die Kriegsverbrechen der Hamas führten zu mehreren tausend Opfern auf Seiten der Palästinenser, zum Teil auch dadurch, dass die Hamas die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde einsetzte.
Archivbild: Kundgebung gegen Antisemitismus in Berlin – kurz nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas im Oktober 2023.
IMAGO / Olaf Schuelke
Weltweite Welle des Antisemitismus
Seither gibt es Solidaritätsbekundungen weltweit, sowohl für Israel als auch für Palästina. Gleichzeitig hat sich – weltweit – eine neue Welle des Antisemitismus Bahn gebrochen. Besonders erschütternd dabei: Vor allem auch Hochschulen sind von antisemitischen Aktionen betroffen. Proteste, Beschimpfungen, bis hin zu tätlichen Angriffen waren die traurige, tägliche Realität für Jüdinnen und Juden in den vergangenen Monaten. Manche Universitäten mussten einschreiten und ihre Campus räumen, andere stellten, wie etwa die Columbia University New York, ihren Betrieb zeitweise auf Online-Lehre um, um jüdische Studierende zu schützen.
In Berlin wurde der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira bei einem antisemitisch motivierten Angriff derart schwer im Gesicht verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Fall sorgte für Aufsehen – und zeigt, wie wenig weitreichend die Möglichkeiten von Universitätsleitungen sind, mit antisemitischen und extremistischen Studierenden umzugehen.
Recht auf freie Meinungsäußerung vs. Recht auf Unversehrtheit und Bildung
Letztlich, so die Analyse der beiden Referenten, geht es um die Grenzziehung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung – für alle Seiten – und dem Recht auf Unversehrtheit und Bildung der jüdischen Studierenden. So stellte Professor Bausback fest: „Der freie Diskurs endet da, wo über Drohung oder Gewalt das Recht auf freien Diskurs anderer blockiert wird. Die Freiheit der Lehre entbindet schließlich nicht von der Verfassungstreue.“ Hinzu kommt die Frage darüber, was als antisemitisch zu verstehen ist. Hier stellte der Landtagsabgeordnete klar, dass die Verneinung des Existenzrechts Israels den zentralen Punkt darstellt. Diese Haltung finde sich sowohl bei Links- als auch Rechtsextremisten, aber auch in der anti- bzw. postkolonialen Bewegung. Nicht erst seit dem Krieg zwischen Israel und der Hamas habe es daher einen neuen Antisemitismus gegeben, vielmehr habe dieser Krieg die Situation verschärft.
Peter Grandl erzählte, dass er immer wieder damit konfrontiert sei, dass Erwachsene wie Jugendliche eine starke Ablehnung gegenüber dem israelischen Staat hätten, was zum Teil mit Verschwörungsmythen legitimiert würde. Dabei betonte der Schriftsteller, dass es wichtig und richtig sei, die israelische Politik zu hinterfragen. Das mache eine jede Demokratie aus. Jedoch dürften derlei Kritiken nicht dazu genutzt werden, Antisemitismus zu rechtfertigen.
Einheitliches Regelwerk notwendig
Die klare Grenze zogen die beiden Referenten bei der Bedrohung von Jüdinnen und Juden: „Die Rechtstaatlichkeit darf der Gewalt nicht weichen“, konstatierte Professor Bausback. Er unterstrich die Notwendigkeit des von ihm initiierten landesweit einheitlichen Regelwerks zum Umgang mit extremistischen, rassistischen und antisemitischen Studierenden. Gerade die Hochschulen seien „ein besonderer Bereich“, die das Recht auf ein freies Studium für jedermann ermöglichen müssten, betonte Bausback.
Prävention als wichtiges Instrument
Neben den weitreichenderen juristischen Möglichkeiten für Hochschulen, sahen die beiden Referenten insbesondere die Prävention als wichtiges Instrument gegen Antisemitismus. Peter Grandl berichtete, dass bei vielen Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen Hintergrundwissen fehlte, aber der Anschluss an bestimmte Gruppendynamiken, insbesondere in den sogenannten Sozialen Medien, reizvoll erscheine. Daher sei Aufklärungsarbeit vor allem in Schulen und Universitäten notwendig – zum einen zur jüdischen Geschichte, zum anderen im Umgang mit Medien. Das unterstrich auch Professor Bausback: „Es ist letztlich Aufgabe der gesamten Hochschulfamilie, sich für jüdische Kommilitoninnen und Kommilitonen einzusetzen.“ Darüber hinaus stellte er in Aussicht, das Thema im Herbst im Bayerischen Landtag grundlegend und umfassend aufzuarbeiten.