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Corona-Pandemie
Was tut die Europäische Union?

In der Krise geben nationale Regierungen den Ton an. Historische Maßnahmen greifen: Ausgangsbeschränkungen, Kurzarbeitergeld, Hilfsprogramme für Firmen und Selbständige. Allein Deutschland hat insgesamt über eine Billion Euro mobilisiert. Was die Europäische Union leistet, gerät dabei schnell in den Hintergrund. Dabei unterstützt die EU ihre Mitgliedsstaaten sehr massiv. Wir haben für Sie die Fakten recherchiert.

  • Grenzüberschreitenden Warenverkehr und Rückholungen sicherstellen
  • Gesundheitswesens der Mitgliedstaaten unterstützen
  • Risikobewertung und Experten-Gremium
  • Finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten und ihre Unternehmen
  • Förderung von Forschung und Innovation
  • Bekämpfung von Desinformation
  • Fazit

COVID-19 trifft die EU und seine Mitgliedstaaten in einer schwierigen Phase: Die Nachwirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrisen sind noch spürbar. Wichtige Fragen zur Zukunft der EU, ihrer Finanzierung und institutionellen Architektur sind noch nicht beantwortet. Migration, Klimawandel oder Sicherheit: In essenziellen Politikbereichen ringen die Mitgliedstaaten um gemeinsame Politikansätze.

Die Flaggen der EU-Staaten vor dem Kommissionsgebäude in Brüssel in starkem Wind flatternd.

Im Krisenfall bestimmen die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat die politischen Schwerpunkte; die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für die Außen-und Sicherheitspolitik setzen die Maßnahmen um.

AdrianHancu; ©HSS; IStock

Naturkatastrophen fallen grundsätzlich unter die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten. In Ergänzung dazu soll jedoch die Solidaritätsklausel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sicherstellen, dass alle Beteiligten auf nationaler und EU-Ebene im Krisenfall zusammenarbeiten und schnell und effektiv reagieren. Im Krisenfall bestimmen die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat die politischen Schwerpunkte; die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für die Außen-und Sicherheitspolitik setzen die Maßnahmen um. Die aktuellen Prioritäten, Maßnahmen und zur Verfügung stehenden Finanzmittel  zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie hat der Rat in einer Übersicht zusammengefasst.

Der Coronavirus-Krisenstab der Europäischen Kommission koordiniert die gemeinsame COVID-19-Krisenreaktion mit den Gesundheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Unter anderem stellt die Europäische Kommission in den folgenden Bereichen Hilfe bereit oder verbessert die koordinierte Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten:

1. Grenzüberschreitenden Warenverkehr und Rückholungen sicherstellen

Nachdem in allen EU-Mitgliedstaaten Grenzkontrollen eingeführt wurden, musste sichergestellt werden, dass Bürger an ihren Heimatort zurückkehren können und Waren weiterhin ungehindert passieren konnten. Die von der Europäischen Kommission initiierte Öffnung „grüner Korridore“, gewährleistet den freien Warenverkehr in der gesamten EU trotz der aktuellen Pandemie.  Die EU hat auch die Rückholung mehrerer Tausend EU-Bürger aus Drittländern unterstützt.

2. Gesundheitswesens der Mitgliedstaaten unterstützen

Die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Unterstützung des Gesundheitswesen umfassen Materialversorgung, Risikobewertung, Krisenkoordination sowie Schutzmaßnahmen. Im Einzelnen:

  • Um Engpässe bei notwendigen Medikamenten und medizinischem Material zu vermeiden, wurde im Rahmen des bereits bestehenden Zivil- und Katastrophenschutzprogramms rescEU unter anderem das Anlegen eines strategischen Vorrats an medizinischer Ausrüstung, wie Beatmungsgeräte und Schutzmasken beschlossen. Damit werden sowohl Mitgliedstaaten als auch Partnerländer bei Engpässen schnell und effektiv unterstützt. Auch soll die öffentliche Beschaffung von Ausrüstung möglichst gemeinsam getätigt werden. Entsprechende öffentliche Ausschreibungen laufen bereits. Die Kommission hat Anforderungen an technische Standards aktualisiert und harmonisiert, um die Hersteller zu unterstützen und ihnen mehr Planungssicherheit zu geben.
  • Mit den am 8. April veröffentlichten Richtlinien zur Versorgung mit Arzneimitteln zur Vermeidung von Engpässen sollen einerseits Pharmahersteller in Europa verpflichtet werden, dringend benötigte Produkte herzustellen und andererseits das Horten von Medikamenten und medizinischem Material unterbunden werden. Eine vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer für die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstung aus Drittländern wurde ebenfalls genehmigt.
  • Das Notfall-Koordinierungszentrum der Europäischen Kommission spielt eine Schlüsselrolle bei konkreten Hilfsmaßnahmen und steht rund um die Uhr bereit, um allen Ländern Europas und darüber hinaus spezifische Unterstützung zu leisten. Dies kann beispielsweise in eine Kofinanzierung des Transports von Hilfsgütern oder Schutzausrüstung sein oder auch die Bereitstellung von Fachwissen.
  • Darüber hinaus hat die Kommission am 2. April Leitlinien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden im Gesundheitswesen verabschiedet. Ziel ist es, den Transfer von Patienten von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu erleichtern, qualifiziertem medizinischem Personal zu helfen, ihre Hilfe in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, und die Belastung somit besser zu verteilen.
  • Auch startete die Europäische Kommission die EU-Initiative „Solidarität für die Gesundheit“, die darauf abzielt, die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten direkt zu unterstützen.Hierzu erwirbt und verteilt die Kommission im Namen der Mitgliedstaaten Hilfsgüter, finanziert und koordiniert den Transport von medizinischen Geräten und Patienten und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Rekrutierung zusätzlicher Arbeitskräfte im Gesundheitswesen sowie dem Bau mobiler Feldkrankenhäuser. Rund 6 Mrd. EUR - zur Hälfte aus dem restlichen EU-Haushalt und aus zusätzlichen Beiträgen der Mitgliedstaaten - stehen hierfür zur Verfügung.

3. Risikobewertung und Experten-Gremium

Ein Europäisches Coronavirus-Expertengremium aus sieben unabhängigen Epidemiologen und Virologen hat im März seine Arbeit aufgenommen. Es entwickelt Leitlinien für wissenschaftlich fundierte und koordinierte Risikomanagementmaßnahmen und berät die Mitgliedstaaten zu geeigneten Krisenreaktionsmaßnahmen, möglichen Engpässen im klinischen Management,  der Priorisierung von Gesundheitsversorgung, Katastrophenschutz und anderen Hilfsdiensten sowie zu strategischen Maßnahmen zur Abfederung der langfristigen Folgen der Coronavirus-Pandemie (siehe regelmäßige Berichte).

Am 15. April hat die Europäische Kommission nach zahlreichen Orientierungsdebatten über mögliche „Exit-Strategien“  einen gemeinsamen europäischen Fahrplan zur Aufhebung der COVID-19 Schutzmaßnahmen vorgelegt. Die Kommission prüft darüber hinaus die von vielen EU-Staaten erlassenen Notmaßnahmen im Rahmen der Krise gemäß ihrer Angemessenheit und zeitlichen Begrenzung, das heißt ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht.

4. Finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten und ihre Unternehmen

Das komplexe Hilfspaket, dass die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten und auch direkt betroffenen Unternehmen zur Verfügung stellt, besteht aus verschiedenen Komponenten und sieht derzeit ein massives Sicherheitsnetz von 540 Mrd. EUR vor:

  • Staatliche Beihilfen für Haushalte der Mitgliedstaaten und Unternehmen zur Rettung von Arbeitsplätzen:  Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Einführung oder Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen. Im Rahmen ihres SURE-Instruments stellt sie dafür bis zu 100 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Liquiditätshilfen für kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) durch die Europäische Investitionsbank (EIB): Für KMU plant die EIB-Gruppe zusätzliche Investitionen in Höhe von 20 Mrd. Euro, zum Teil unter Verwendung ihres eigenen Kapitals, zum Teil abgesichert durch den EU-Haushalt. Die Kommission hat 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt, damit dieser Unternehmen Liquidität verschaffen kann. Insgesamt 8 Mrd. Euro werden zur Unterstützung von mindestens 100 000 Unternehmen mobilisiert.
  • Unterstützung von EU-Mitgliedsaaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM): Der ESM mit Sitz in Luxemburg unterstützte bisher Eurostaaten, die von der Finanzkrise vor über zehn Jahren besonders getroffen wurden. Jetzt stellt er für solche Eurostaaten, die durch die Corona-Krise stark zu leiden haben, Kreditlinien zur Verfügung, und zwar in der Höhe von bis zu zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung. Reformen des Steuer- oder Rentensystems, wie sonst bei ESM-Mitteln notwendig, müssen die Eurostaaten, die Mittel abrufen, nicht durchführen.
  • Pandemie-Notfallkaufprogramm (PEPP) der Europäischen Zentralbank (EZB):  Die Europäischen Zentralbank unterstützt die Kreditvergabe an die Wirtschaft mit einem Pandemie-Notfallkaufprogramm (PEPP) in Höhe von 750 Mrd. EUR. Die Maßnahme richtet sich an private und öffentliche Schuldner, die sich Liquidität nicht am Kapitalmarkt beschaffen können.
  • Der EU-Solidaritätsfond unterstützt zeitlich begrenzt die Mitgliedstaaten bei der Überbrückung akuter Notfälle und bei Notmaßnahmen im Gesundheitsbereich. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhalten ab dem 1. April 2020 Zugang zu finanzieller Unterstützung von bis zu 800 Mio. EUR.

5. Förderung von Forschung und Innovation

Für die Entwicklung von Impfstoffen, Diagnosetests oder neuen Behandlungsmethoden stehen rund 140 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem fließen aus dem EU-Forschungs- und Investitionsprogramm Horizon 2020 48,5 Millionen Euro in 18 Projekte und 140 Forschungsteams, darunter auch die deutsche Firma CureVac.

6. Bekämpfung von Desinformation

Falschmeldungen können Menschen von notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen abhalten und verbreiten Verunsicherung in der Bevölkerung. Die Kommission steht daher in engem Kontakt mit den großen Social-Media-Plattformen, um irreführende, illegale und schädliche Inhalte zu entfernen. Bislang wurden auf www.EUvsDisinfo.eu  mehr als 110 Desinformationsnarrative über das Coronavirus entlarvt und den Fakten gegenübergestellt. Am 30. März hat die Kommission eine eigene Website zur Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingerichtet – mit Faktencheck, Warnhinweisen und nützlichen Informationen.

Fazit

Ein Großteil der EU-Krisenreaktion ist für den Bürger nicht sichtbar. Dennoch mobilisieren auch die EU-Institutionen all ihre Kraft für die Bekämpfung der COVID-19 Krise und ihrer langfristigen Auswirkungen, die derzeit noch nicht absehbar sind. Zu hoffen ist, dass die EU gestärkt aus dieser Krise hervorgeht und es ihr gelingt, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Die EU darf sich aber im Bereich der Gesundheitspolitik nicht zu viel Verantwortung zuschreiben lassen, denn in diesem Feld setzen die Mitgliedstaaten ihre Prioritäten selbständig. Trotz dieser Tatsache wird die EU ihren Mitgliedstaaten in dieser Krise zur Seite stehen und sich für die Solidarität unter den Mitgliedstaaten stark machen. Kein Land und keine Wirtschaft dürfen ein isoliertes Opfer der Pandemie sein.

Autorin: Angela Ostlender, HSS, Brüssel

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Angela Ostlender
Programm Managerin