Print logo
Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Krankenhausreform
Bleiben Sie lieber gesund

Autorin/Autor: Karin Kamleiter

Am Reformprojekt von Gesundheitsminister Lauterbach gibt es Kritik nicht nur von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Ob die Reform einen echten Nutzen für Patientinnen und Patienten bringt, scheint fraglich. Nach der Einigung auf Eckpunkte wollen Bund und Länder den konkreten Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Mehr als die Hälfte der 600 größten Krankenhäuser in Deutschland schreibt rote Zahlen - das geht aus einer Umfrage in den Klinik-Chefetagen durch die Münchner Unternehmensberatung Roland Berger hervor. Besonders schwierig ist demnach die Lage der öffentlichen Krankenhäuser: Fast zwei Drittel - 63 Prozent - sind in der Verlustzone. Darüber hinaus erwarten die von Roland Berger befragten Klinik-Geschäftsführer und ärztlichen Direktorinnen und Direktoren für die nächsten Jahre eine Welle von Schließungen. 51 Prozent rechnen damit, dass von den derzeit gut 1900 Krankenhäusern höchstens 1250 übrig bleiben werden, gut ein Drittel weniger als heute.

Ein modernes Krankenhaus. Stahl, Beton, Glas.

Die finanzielle Situation vieler deutschen Krankenhäuser ist einer neuen Umfrage zufolge prekär. Mehr als die Hälfte der befragten Häuser arbeitet nicht kostendeckend. Besonders dramatisch ist die Lage der öffentlichen Krankenhäuser.

shiryu01; ©HSS; Adobestock

Kommt es zum Krankenhaussterben?

Das Krankenhausfinanzierungsrecht beruht bisher auf dem Prinzip der dualen Finanzierung: Die laufenden Betriebskosten werden über „Pflegesätze“ – derzeit überwiegend über DRGs (Diagnosebezogene Fallgruppen) –von den Krankenkassen getragen (§§ 16–20 KHG), während die Länder für die Investitionskosten der Krankenhäuser und Krankenhaushausplanung verantwortlich sind (§§ 8–15 KHG). Damit tragen die Länder den weitaus größten Teil, etwa die Kosten für neue medizinische Geräte, Gebäudesanierungen oder das Personal.

Das System muss grundlegend reformiert werden, darüber besteht große Einigkeit zwischen Bund und Ländern. Eckpunkte sind erarbeitet. Wann und in welcher Form das neue Gesetz verabschiedet werden soll, ist noch nicht ganz klar. Im Sommer, sagt das Bundeministerium für Gesundheit. Gelten soll es ab Januar 2024.

"Wir stehen am Vorabend eines Krankenhaussterbens", zitierte Dr. Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft den Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach. "Weil uns der dringend notwendige Inflationsausgleich fehlt, also eine Anpassung der Erlöse der Krankenhäuser an die gestiegenen Kosten", erklärte Gaß. Das verweigere die Politik und damit auch eine faire Vergütung für die Krankenhäuser. "Das ist für uns nicht akzeptabel und ich glaube auch nicht für die Bevölkerung in den betroffenen Regionen“. Wenn man sich das Papier genau anschaue, werde klar, dass dort noch viele Sachverhalte undefiniert und zu prüfen seien. Er betonte, dass die Ausgestaltung gut gelingen müsse. "Es muss ein geordneter Strukturwandel sein", so Gaß.

Großer Diskussionsbedarf

Bedarfsgerecht und modern: So will die Ampel Koalition die notwendigen Reformen ausgestalten. Dass jedoch während der Arbeit am Gesetzesentwurf beim Bundesministerium für Gesundheit besonders viele Änderungen des Textentwurfes notwendig geworden sind, zeigt, wie schwierig das ist.  

Die Pläne des Gesundheitsministers sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken vom Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Aber nur die Kliniken, die die definierten Qualitätskriterien erfüllen, erhalten die Vorhaltepauschalen, die ihnen durch die Planungsbehörde der Länder zugewiesen wird.

Das ist nicht unproblematisch. Kleine Kliniken, etwa ohne Spezialisierung, darunter die meisten Kreiskliniken, sollen komplexere Eingriffe künftig nicht mehr abrechnen können, wenn sie nicht den neuen, hohen Standart erfüllen, der im Reformpapier skizziert wird. Das Vorhaltebudget je Land und Leistungsgruppe wird auf Grundlage der Einstufung der Krankenhäuser und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Zuschläge für Universitätskliniken oder anderen von den Ländern beauftragten koordinierenden Krankenhäusern rechnerisch aufgeteilt. Das ist kompliziert.

Gerade bei Herzproblemen oder Entbindungen ist oft Schnelligkeit gefragt. Lange Strecken zum nächsten Krankenhaus mit den entsprechenden Qualitätskriterien könnten so zu einem Risiko für Patientinnen und Patienten werden.

elenabsl; ©HSS; Adobestock

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland

Ein Beispiel ist die Debatte um die Zukunft der Krankenhausversorgung im Landkreis Weilheim- Schongau. Dort droht die Klinikschließung, denn seit Jahren schreibt das Krankenhaus rote Zahlen. Das Aktionsbündnis „Pro Krankenhaus Schongau“ hat schon mehrfach demonstriert. In der BR Sendung „jetzt red i“ wurden zwei Beispiele für die Notwendigkeit dessen Rettung aufgezeigt:

Thomas Dollinger und Jürgen Langhans verdanken der schnellen Hilfe im Krankenhaus Schongau ihr Leben. Durch Notoperationen geht es ihnen heute wieder gut. "Das waren vier Kilometer, sonst wären es 25 gewesen. Wie die Ärzte gesagt haben: bei Verlegung keine Chance. Darum verstehe ich nicht, warum man sowas zumachen muss", sagt Dollinger, der eine Hirnblutung erlitten hatte. Viele Schongauerinnen und Schongauer verstehen das nicht. Immerhin steht in Artikel III der Bayerischen Verfassung:

Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung. Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.

Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister äußerte sich zu dem Dilemma: „Die Reform muss man von den Bedürfnissen der Menschen her denken. Strukturen ändern sich aber wir müssen schauen, dass wir aus den Veränderungen eine optimale Versorgung der Menschen machen und da spielt die Notfallversorgung eine große Rolle.“

Auch Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sieht grundsätzlich den Bedarf einer Krankenhausreform: "Wir brauchen (...) eine Reform für die nächsten Jahre und Jahrzehnte in Bezug auf den Fachkräftemangel und die demografischen Herausforderungen. Und dazu sind wir auch bereit. Aber eine Reform löst natürlich nicht die Finanzierungslücke jetzt und im nächsten Jahr."

Eine Frage bleibt also unbeantwortet: was passiert mit den Kliniken, die sich wegen Corona, Inflation und steigender Personalkosten schon jetzt in akuten Schwierigkeiten befinden? Viele Häuser werden bis dahin jedoch finanziell nicht überleben, Lauterbach prognostiziert: "Bis die Reform wirklich wirkt, werden noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen."

Kontakt

Leiterin: Karin Kamleiter
Kommunales, Ehrenamt, Frauen
Leiterin
Telefon: