Migration in Pakistan
Chancen und Herausforderungen
Pakistans Geschichte ist eng mit Migration verknüpft. Das Land entstand im Jahr 1947 aus den mehrheitlich muslimischen Teilen Britisch-Indiens. Über vier Millionen Muslime verließen das heutige Indien, während etwa sieben Millionen Hindus und Sikhs aus dem Staatsgebiet des heutigen Pakistan abwanderten. Diese oftmals erzwungene Migration führte zu zahlreichen Todesopfern in beiden südasiatischen Ländern.
Bei der Führung durch den Bundesrat informierten sich die Gäste aus Pakistan über die Arbeit dieses Verfassungsorgans
HSS/Paksitan
Flüchtlinge in Pakistan
Pakistan ist auch seit Jahrzehnten eines der Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen aus dem benachbarten Afghanistan. Da seine Grenzregion zu Afghanistan bis März 2018 aus halbautonomen Stammesgebieten bestand, konnten dort Grenzüberschreitungen kaum reguliert werden. So flüchteten in den 1970er-Jahren Zehntausende und später – während des sowjetisch-afghanischen Krieges von 1979-1988 und afghanischen Bürgerkrieges von 1989-2001 – Millionen Afghanen nach Pakistan.
Auch der amerikanische „Krieg gegen den Terror“ seit 2001 verursachte gravierende Flüchtlingsströme nach und in Pakistan. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus führten die USA und Großbritannien nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Luftangriffe gegen Afghanistan. Dieser Krieg trieb zahlreiche Afghanen in die Flucht und bewirkte im Nachbarland Pakistan sogar eine Binnenflucht aus den Grenzregionen.
Insgesamt wurden somit bisher wohl über acht Millionen Afghanen in Pakistan aufgenommen. Viele davon sind inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt oder in andere Länder, wie nach Deutschland, weitergewandert. Heute leben vermutlich noch etwa drei Millionen Afghanen in Pakistan. Ohne Ausweisdokumente haben sie dort einen prekären rechtlichen Status und sind oft im informellen Sektor tätig.
Im Aufgang des Bundesrates (erste Reihe v. l. n. r.): Senatorin Sitara Ayaz, Senatorin Seemee Ezdi, Delegationsleiter Senator Mushahid Hussain Sayed, Regierungsdirektorin Dr. Sandra Michel, Senator Dr. Shahzad Waseem, Senator Anwaar Ul Haq; (zweite Reihe:) Ministerialrat Claus Dieter Koggel, Projektleiter der Hanns-Seidel-Stiftung in Pakistan Dr. Steffen Kudella, Senatssekretär Hafeezullah Sheikh, Programm-Managerin der Hanns-Seidel-Stiftung in Pakistan Sumaria Ihsan
HSS/Pakistan
Fluchtursachen
Die HSS führt seit 2016 in Pakistan vermehrt politische Projekte zum Thema Migration durch. Zu diesem Thema organisierte die Stiftung im Herbst eine Delegationsreise des Ständigen Ausschusses für Auswärtiges Angelegenheiten des Pakistanischen Senats nach München, Berlin und Brüssel.
Dabei wurden den Senatoren sowohl Ideen zum Umgang mit Herausforderungen der Migration in Pakistan vermittelt als auch, im Kontrast zu den Vorteilen kontrollierter Migration, ein realistisches Bild der Probleme unkontrollierter Migration nach Europa aufgezeigt.
In der Münchener HSS-Zentrale informierte die Delegation sich über die europäische Flüchtlingskrise 2015 und deren Folgen. Gemeinsam mit der EU-Kommission untersuchte sie in Brüssel die Möglichkeiten der legalen Migration nach Europa und Probleme der europäischen Asylpolitik.
Zur politischen Fragilität Südasiens, deutsch-pakistanischen Beziehungen und regionalen Herausforderungen tauschten sich die Senatoren mit dem Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder (CSU) und dem Europaabgeordneten Michael Gahler (CDU) aus.
Die weltweite Flüchtlingssituation ließe sich am nachhaltigsten verbessern, wenn strukturelle Fluchtursachen verhindert würden. Denn Menschen, die in ihrer Heimat ein Leben in Würde führen, müssen diese nicht mehr verlassen, sondern sie entwickeln Bleibeperspektiven. Dies diskutierten die Delegierten in Berlin mit dem Bundestagsabgeordneten Bernhard Loos (CSU) sowie mit dem seit 1870 in Pakistan tätigen bayerischen Unternehmen Siemens.
Potenzial von Migranten
Diese Herausforderungen stehen den Chancen kontrollierter Migration gegenüber: Pakistanische Fachkräfte besitzen beispielsweise im Gesundheitssektor großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt. Wenn sie die im neuen Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften definierten notwendigen fachlichen und sprachlichen Ausbildungsanforderungen erfüllen, können sie ab 1. März 2020 leichter nach Deutschland einwandern.
Stefan Burkhardt
Leiter
Dr. Steffen Kudella
Projektleitung