Kurz erklärt
Der Präsident der EU-Kommission
Nach der Europawahl am Sonntag stellt sich nun die Frage, wer dem derzeitigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker im Amt nachfolgen wird.
Das EU-Parlament hat 2014 das "Spizenkandiaten-System" eingeführt. Es verlangt, dass nur der oder diejenige Präsident der mächtigen EU-Kommission werden soll, der/die vorher auch als Spitzenkandidat um Stimmen in Europa geworben hat. Andere Kandidaten würde das Parlament nicht akzeptieren.
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Bis 2014 war der Kommissionspräsident vom Europäischen Rat (also den Staatschefs der Mitgliedsländer) hinter verschlossenen Türen gekürt worden. Nach stundenlanger Befragung im Europaparlament stimmten die Abgeordneten dann für oder gegen die Kandidatin bzw. den Kandidaten der Kommission. Wenn sie/er bestätigt wurde, blieb sie/er für fünf Jahre im Amt.
Mit dem sogenannten „Spitzenkandidaten-System“, erstmals eingeführt bei der Wahl 2014, erhielten die Bürgerinnen und Bürger der EU durch ihre Wahl ein Mitspracherecht darüber, wer das ausführende Organ der EU-Behörden anführen soll. Das ist allerdings nur ein Versprechen des EU-Parlaments. Einige der Staats- und Regierungschefs sehen das anders.
Nach dem EU-Vertrag wird der Kommissionspräsident nämlich vom Europaparlament lediglich bestätigt. Nominieren muss ihn der Europäische Rat, wobei dieser auf die Wahlergebnisse des Europaparlaments „Rücksicht“ nehmen muss.
Im Brüsseler Machtpoker stehen sich Parlament und Europäischer Rat gegenüber. Das Parlament will sich die Befugnis sichern, den Kommissionspräsidenten maßgeblich zu bestimmen, um so das mächtige Amt stärker zu legitimieren. Im Europarat beruft man sich auf den Europavertrag, der den Staats- und Regierungschefs das Recht auf die Nominierung eines Kandidaten einräumt.
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Die/der Kommissionspräsident/in braucht also zwei Mehrheiten: Als erstes müssen sie/ihn die Staatschefs vorschlagen. Dafür ist eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ erforderlich.
Um sie zu erreichen müssen mindestens 72 Prozent der Staatschefs der Mitgliedsländer für einen Kandidaten stimmen. Zugleich müssen diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Das bedeutet, dass sich mindestens 21 der 28 EU-Staatschefs für einen Kandidaten aussprechen müssen, die zugleich von den 512,4 Millionen Einwohnern der Europäischen Union zusammen mindestens 333,06 Millionen Einwohner vertreten.
Das Europäische Parlament wählt dann den Kandidaten, auf den sich die Staatschefs geeinigt haben „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“, also mit mindestens 376 von 751 Mitgliedern. Wenn der Kandidat dann nicht die erforderliche Mehrheit erhält, schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats, wieder mit entsprechender Mehrheit, einen neuen Kandidaten vor, der ebenfalls wieder vom Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt wird.
Es besteht jetzt die wohl einmalige Chance, dass ein Bayer das wichtigste Europaamt erhält. Und zwar aufgrund seiner Wahl.