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Einigung der EU in letzter Minute auf das Öl-Embargo
Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar

Autorin/Autor: Dr. Thomas Leeb

Die EU hat sich nach zähem Ringen auf ein neues Sanktionspaket mit Abstrichen gegen Russland geeinigt. Ist das ein gemeinsamer Erfolg oder zeigen sich erste Risse in der geschlossenen Haltung gegenüber Russland?

Lange stand das sechste Sanktionspaket der EU gegen Russland, in der Hauptsache das Öl-Embargo, auf der Kippe. Erst in letzter Minute, kurz vor zwölf Uhr Mitternacht, konnte auf dem Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 30. Mai nach intensiven Vorgesprächen eine Einigung auf eine reduzierte Version des Einfuhr-Stopps erzielt werden. Bei den Verhandlungen bremsten die Slowakei und Tschechien, aber vor allem Ungarn, das eine verlängerte Übergangsperiode und Kompensationszahlungen der EU erwirken wollte, letztlich aber scheiterte.

Auch wenn die Beschlüsse nicht so weitreichend sind, wie gehofft: Die EU beweist Standfestigkeit und Einigkeit in der Sanktionspolitik gegen Russland.

Auch wenn die Beschlüsse nicht so weitreichend sind, wie gehofft: Die EU beweist Standfestigkeit und Einigkeit in der Sanktionspolitik gegen Russland.

peshkov; ©HSS; Istock

Wie weit reicht die Gemeinsamkeit?

Das sechste Sanktionspaket, das Kommissionspräsidentin  Ursula von der Leyen vor etwa vier Wochen präsentierte, hatte von Anfang an eine Sonderstellung unter den bisherigen Maßnahmen gegen Russland: Dieses Mal drohen massive Schäden für die nationalen, von Russlands Öl abhängigen Ökonomien und damit weiter steigende Verbraucherpreise. Zudem ist gerade in den mittel-ost-europäischen Binnenländern Ungarn, Slowakei und Tschechien die Abhängigkeit von russischem Rohöl besonders groß: Sie beziehen den Großteil ihrer Lieferungen direkt über die russische Druschba-Pipeline auf dem Landweg und können dies nicht ohne Weiteres durch Seeweg-Importe aus anderen Ländern kompensieren. Somit wurde nicht nur der anvisierte Zeitplan für den Ausstieg der EU aus russischem Öl zum Streitpunkt  – innerhalb von sechs Monaten aus allen Rohölprodukten und bis zum Ende des Jahres aus allen raffinierten Ölprodukten - sondern die Sanktionsmaßnahmen an sich. Sollten die Maßnahmen sowohl für auf dem Seeweg als auch auf dem Landweg transportiertes Öl gelten?

Zum ersten Mal seit Kriegsausbruch stand die Einigkeit der EU der 27 in Sanktionsfragen gegen Russland auf dem Spiel. Nur eine „Koalition der willigen Länder“ aufzubieten, hätte die bisher so starke und einige Position der EU massiv geschwächt. Der Widerstand von Ungarns Ministerpräsident Victor Orban, der mit dem Vetorecht seines Landes drohte (bei Sanktionsentscheidungen gilt das Einstimmigkeitsprinzip) konnte zunächst auch nicht von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgelöst werden. Sie war eigens nach Budapest geflogen. Im Vorfeld hatten noch alle Staats- und Regierungschefs ihre Zustimmung zu den neuen Sanktionen angekündigt, auch Victor Orban und zwar beim EU-Gipfel in Versailles im März.

Die Suche nach einer Lösung

Zwei Lösungsmodelle standen im Raum, um die ungarische Regierung zum Einlenken zu bewegen: Zum einen finanzielle Kompensationen im Rahmen eines „RePowerEU“-Fonds: Daraus sollten die von Ungarn geforderten 500 Millionen Euro zur Diversifizierung seiner Raffinerie-Infrastruktur und 200 Millionen für die Erweiterung der Kapazitäten der ungarischen Adria-Pipeline fließen.

Gescheitert sind diese Transferzahlungen allerdings am neuen Rechtsstaatsmechanimus der EU. Vereinfacht gesagt, dient dieses Instrument dazu, die Auszahlung von EU-Mitteln an Empfängerländer zu blockieren, die gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Hätte die Kommission diesem Vorschlag zugestimmt, hätte sie ihre bisherige wertebasierte politische Linie untergraben, die Beihilfen an Ungarn aus dem Recovery Fund bis zur Behebung von eklatanten Rechtsverstößen in Ungarn auszusetzen. So hätte die EU an Glaubwürdigkeit verloren.

Aber auch der von der Kommission vorgeschlagene RePowerEU-Fonds an sich ist innerhalb der EU-Institutionen umstritten.  Denn sein Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung neuer Öl-Infrastruktur über Mittel, die aus dem Verkauf von neuen Emmissionszertifikaten generiert werde sollen; Ein klarer Widerspruch zur vorgesehenen grünen Energiewende.

Das zweite Modell, ein Öl-Embargo in Etappen mit Übergangsfristen bis 2023, hat den Vorteil, von der Rechtsstaats- und Finanztransfer-Diskussion separat zu sein. Daher gelang den Staats- und Regierungschefs am Ende auch der Befreiungsschlag: Zunächst bezieht sich das Embargo gegen Russland nur auf das über den Seeweg transportierte Öl. Damit hat nicht nur Ungarn, sondern die gesamte 3er-Gruppe der mitteleuropäischen Binnenländer Zeit gewonnen, sich aus der Abhängigkeit von russischem Pipeline-Öl zu lösen. Deutschland und Polen, die ebenfalls über die Druschba-Pipeline Öl aus Russland beziehen, haben sich dagegen verpflichtet, diese schnell nicht mehr zu nutzen.

Der Druck auf Russland steigt weiter

Mit dieser Entscheidung für ein schrittweises Öl-Embargo hat die EU - nach zähen und langwierigen Verhandlungen - ihre Standfestigkeit und Einigkeit in der Sanktionspolitik gegen Russland bewiesen. Mit dieser Maßnahme, die die Wirtschaft einzelner Länder stärker, aber auch die Wirtschaft der EU insgesamt stark trifft, wurde der Druck auf Russland weiter erhöht. Wie sehr, lässt sich an einer vielsagenden Zahl ablesen: Seit Kriegsbeginn haben die 27 Mitgliedstaaten der EU 24 Mrd. Euro für russisches Öl ausgegeben, eine Summe, die Putin schrittweise nicht mehr zur Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine zur Verfügung haben wird. Laut Ursula von der Leyen, die die Verständigung als Erfolg bewertet, fallen ab 2023, wenn die Übergangsfristen ausgelaufen sind, etwa 90 Prozent der russischen Öl-Exporte in die EU weg. Aber auch nach Innen hat die Kommission ein klares Signal an die EU-Mitgliedsländer gesendet:  Die Aussetzung von Unterstützungszahlungen der EU an einzelne Staaten wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar. 

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