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Naturschutz und Landwirtschaft
Der Wolf ist zurück: Pro und Contra

Autorin/Autor: Silke Franke

Der Europäische Grauwolf war hierzulande jahrelang ausgerottet, doch ist nun zurückgekehrt. Die unter strengem Schutz stehenden Tiere vermehren sich inzwischen erfolgreich. Die Bevölkerung sieht dies mit gemischten Gefühlen. Wir zeigen Pro und Contra auf.

Wölfe können große Strecken zurücklegen, in manchen Fällen sogar mehr als 1.000 km. Begegnungen sollten gemeldet werden.

Wölfe können große Strecken zurücklegen, in manchen Fällen sogar mehr als 1.000 km. Begegnungen sollten gemeldet werden.

HSS; Canva

Der Wolf ist zurück

Seit Mitte des 19. Jahrhundert war Deutschland nach jahrhundertlanger Bejagung praktisch wolfsfrei, doch nun gibt es wieder Wolfsvorkommen. Während Naturschützer sich freuen, dass eine bei uns ausgerottete Tierart zurückgekehrt ist und den Beweis einer funktionierenden Koexistenz antreten will, fürchten Jäger und Bauern um ihre Tiere und kritisieren, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Herdenschutz nicht greifen. Was die einen also als sensationellen Erfolg des Naturschutzes feiern, führt bei den anderen zu verdrossenen Kommentaren, wie „haben wir 150 Jahre lang nicht gebraucht und brauchen wir jetzt auch nicht“.

Die meisten Wölfe stammen von eingewanderten Tieren aus Polen beziehungsweise dem Alpenraum. Konnten davor nur einzelne Wölfe gesichtet werden, gilt das Jahr 2000 als das Jahr der Rückkehr der Wölfe. Denn erstmals wurde in freier Wildbahn ein Wolfspaar mit Welpen nachgewiesen. Seitdem steigt der Bestand an und breitet sich aus.

Die Fortpflanzungsrate von Wölfen liegt bei etwa 33 bis 35 Prozent. Damit würde rein rechnerisch ein Bestand von 100 Wölfen im Jahr darauf bereits 133 bis 135 Wölfe zählen. Die bisherige jährliche Zunahme in Deutschland bestätigt ein exponentielles Wachstum. Für das Berichtsjahr 2021/22 wurden in Deutschland 161 Wolfsrudel (Bayern 3 – aktuell geht man von fünf Rudeln aus), 43 Paare (Bayern 1) und 21 gebietstreue Einzeltiere (Bayern 2) nachgewiesen. Die meisten Wölfe wurden in Brandenburg registriert, gefolgt von Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Daten sind auf dem Internetportal der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf abrufbar.

Doch mit der positiven Bestandsentwicklung und der weiteren Ausbreitung steigt auch das Konfliktpotenzial.

Pro und Contra

Marcel Züger, Jahrgang 1973, Dipl. Biologe ETH Zürich
Wohnhaft in Salouf (Kanton Graubünden), ein Bergdorf auf 1'250 m.ü.M.; im Umkreis von 10 Kilometer leben vier Wolfsrudel.
Seit Kindsbeinen engagiert im Naturschutz, unter anderem Tätigkeit als Forstwart und Zimmermann, heute mit eigenem Ökoberatungsunternehmen und Landschaftspflegebetrieb.

Marcel Züger, Jahrgang 1973, Dipl. Biologe ETH Zürich Wohnhaft in Salouf (Kanton Graubünden), ein Bergdorf auf 1'250 m.ü.M.; im Umkreis von 10 Kilometer leben vier Wolfsrudel. Seit Kindsbeinen engagiert im Naturschutz, unter anderem Tätigkeit als Forstwart und Zimmermann, heute mit eigenem Ökoberatungsunternehmen und Landschaftspflegebetrieb.

Marcel Züger

In der Schweiz wurde in den letzten zehn Jahren mit helvetischem Perfektionismus der Herdenschutz hochgefahren. Jedes Wolfsrudel kostet derzeit umgerechnet etwa 1 Mio. Euro pro Jahr. Die auffälligsten Problemtiere werden legal entnommen – jährlich etwa 10 Prozent des Bestandes. Der Wolfsbestand wächst dennoch, die Risse nehmen weiterhin zu. Drei Viertel der gerissenen Nutztiere waren 2022 hinter Herdenschutzmaßnahmen gestanden.

Eine «friedliche Koexistenz» ist nicht in Sicht. Betroffen sind nicht eine industrielle Landwirtschaft oder Massentierhaltung. Auf dem Spiel stehen die naturnahe Landwirtschaft mit Weidehaltung und kleinen Herden, die vielfältige Kulturlandschaft, die Herberge ist für zahlreiche seltene und bedrohte Tiere und Pflanzen.

Der Wolf ist für das Geschäft mit dem Naturschutz zu einer Symbolfigur geworden, die – wie einst der Marlboro-Man – den «Geschmack von Freiheit und Abenteuer» verströmt. Doch Leidtragende sind die Weidetiere, die dem Geschmack von Freiheit und Auslauf abschwören müssen, die Bauern und Hirten, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen, und vor allem ältere Leute und Kinder, die sich weniger in die freie Natur trauen.

Es geht um eine Grundsatzfrage: Naturschutz mit oder gegen die Menschen.

Marcel Züger

Richard Mergner, Jahrgang 1961, hat Regionalplanung und Wirtschaftgeographie in Freiburg und Bayreuth studiert. Er ist Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Richard Mergner, Jahrgang 1961, hat Regionalplanung und Wirtschaftgeographie in Freiburg und Bayreuth studiert. Er ist Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Peter Roggenthin

Die Bayerische Wolfs-Verordnung ist handwerklich schlecht gemacht. Sie verstößt unseres Erachtens gegen geltendes Naturschutzrecht, weswegen wir auch dagegen klagen werden. Zudem gibt die Staatsregierung die Verantwortung an die Landratsämter ab, die über den Abschuss entscheiden sollen. Ein Wolf darf etwa, wenn er mehrmals in der Nähe eines Ortes gesehen wird, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen getötet werden. Doch wie soll das in der Praxis gehen – macht jemand ein Bild und ruft an? Kann man dann alle Wölfe in der Region schießen?

Grundsätzlich ist ein Abschuss auch nicht zielführend. In Frankreich werden 20 Prozent der Wölfe geschossen – die Risse wurden aber nicht weniger. Mit oder ohne Wolfsabschüsse gilt: Je mehr ungeschützte Weidetiere, desto mehr Risse. Das allerwichtigste ist deshalb: Der Herdenschutz muss vorankommen, nur so können Weidetiere wirklich wirksam geschützt werden. Wölfe lernen durch den schmerzhaften Kontakt mit Elektrozäunen, dass sie sich hier fernhalten sollen und geben das an ihren Nachwuchs weiter.

Die Weidetierhaltung und die Almwirtschaft sind nicht nur ein wichtiges Kulturgut, sondern für uns auch die bevorzugte Tierhaltung. Wir setzen uns dafür ein, dass der Herdenschutz zu 100 Prozent gefördert wird. Bleibt die angebliche Gefahr für den Menschen. Wir verstehen die Ängste, sie sind aber nicht durch Fakten gedeckt. Seit der Wolf vor 25 Jahren zurück in Deutschland ist, wurde noch kein einziger Mensch durch ihn verletzt. Wir romantisieren ihn nicht, aber wir müssen lernen, mit ihm zu leben.

Richard Mergner

 

 

Der Wolf ist immer wieder ein Top-Thema der alljährlichen „Hauptalmbegehung“. Hier demonstriert ein Teilstück mit Elektrozaun, wie schwierig eine Einzäunung im alpinen Gelände wäre.

Der Wolf ist immer wieder ein Top-Thema der alljährlichen „Hauptalmbegehung“. Hier demonstriert ein Teilstück mit Elektrozaun, wie schwierig eine Einzäunung im alpinen Gelände wäre.

Silke Franke; HSS

Schutz des Wolfes auf der einen, Schutz der Nutztiere auf der anderen Seite

Wölfe sind Fleischfresser und bevorzugen Schalenwild wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine. Aber auch kleinere Säugetiere wie Füchse, Hasen und Mäuse stehen auf ihrem Speiseplan. Dabei konzentrieren sie sich auf die Tiere, die einfach zu erbeuten sind, etwa junge und unerfahrene oder alte und geschwächte Tiere, und regulieren damit den Bestand. Grundsätzlich tragen Wölfe zu einem ökologischen Gleichgewicht bei. Welche Rolle sie aber in einem Ökosystem spielen, das durch Forstwirtschaft, Jagd und Zersiedelung stark vom Menschen beeinflusst wurde, wird noch erforscht.

Wölfe können für ungeschützte Nutztiere eine Gefahr darstellen. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3.374 Tiere von ihnen verletzt oder getötet. Ein Großteil der Wolfübergriffe erfolgte dabei auf Schafe und Ziegen.

Um Weidetiere besser zu schützen, wird empfohlen, Elektrozäune aufzustellen oder sich Herdenschutzhunde anzuschaffen, was auch bezuschusst wird. Doch hier sind auch Lernprozesse notwendig, so einfach umzusetzen sind solche Maßnahmen nicht. Es eignen sich nur spezielle Hunde für diese Aufgabe und sie müssen erst angeschafft und ausgebildet werden. Das Futter für die Hunde wird nicht bezuschusst. Die Schutzzäune müssen viel höher und sorgfältiger aufgebaut sein als andere, da sie Wölfe sonst leicht überspringen können oder Schlupflöcher aufspüren.

Spezialfall Almwirtschaft

Speziell bei den kleinstrukturierten, aber den weitläufigen Weidegebieten der Bergregionen sind solche Maßnahmen aufgrund des Geländes kaum zu realisieren (siehe Infobox unten), zumal sie in touristischen Gebieten mit beliebten Wanderrouten kollidieren. Damit sehen sich Almbauern in ihrer Existenz bedroht. Dabei ist diese Form der Landwirtschaft eine, die wohl der Idealvorstellung der Gesellschaft am nächsten kommt: Tiere, die sich frei bewegen können, kräuterreiche Wiesen beweiden und so auch zur Offenhaltung und Strukturierung jener Landschaft beitragen, die der Tourismus so gerne bildreich bewirbt.

Zu bedenken ist auch, dass – abgesehen vom ökonomischen Schaden – für jeden Tierhalter die getöteten oder verletzten Tiere ein schreckliches Bild abgeben. Zwar erhält er eine Entschädigung, allerdings nur, wenn ein entsprechender Nachweis erfolgt ist. Doch was ist mit den Tieren, die nicht durch Bisswunden, sondern indirekt verletzt wurden, etwa indem sie in Panik in eine Schlucht gestürzt sind? Oder mit Muttertieren, die bei dem Stress ihren Nachwuchs verloren haben?

Der Wolf ist streng geschützt, da es sich um eine natürlich in Deutschland vorkommende Art handelt, die in der Vergangenheit durch den Menschen ausgerottet wurde.

Der Wolf ist streng geschützt, da es sich um eine natürlich in Deutschland vorkommende Art handelt, die in der Vergangenheit durch den Menschen ausgerottet wurde.

HSS; Canva

Besonders streng geschützt – guter Erhaltungszustand soll erreicht werden

Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützte“ Tierart und darf nicht bejagd werden. Damit setzt Deutschland internationale Übereinkommen um. Im Zentrum steht dabei die „FFH-Richtlinie“ der Europäischen Union (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), die sich um das schwindende Naturerbe der Gemeinschaft sorgt. Bedrohte Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume stehen daher unter besonderen Schutz. Für sie soll ein "günstiger Erhaltungszustand" bewahrt beziehungsweise wiederhergestellt werden. Um welche Arten es sich handelt, wird im Anhang IV der Richtlinie aufgelistet. Der Wolf gehört dazu.

Genau um diesen „Erhaltungszustand“ geht es in aktuellen Diskussionen. Er ist in Artikel 1 der FFH-Richtlinie definiert. Der Wolf soll sich demnach als ein lebensfähiges Element seines natürlichen Lebensraumes entwickeln können. Der Bestand soll groß genug sein, dass er nicht wieder aussterben kann, auch nicht durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei.

Da der Wolf nicht bejagd werden darf, lautet die Strategie:

1. Prävention (Zuschüsse für Zäune und Herdenschutzhunde),

2. Kompensation (finanzielle Entschädigung für nachweislich vom Wolf gerissene Tiere),

3. Entnahme von Problemwölfen (Abschuss auf Antrag).

Nach derzeitigem Rechtsstand können einzelne Wölfe entnommen werden, wenn sie – vereinfacht gesagt – sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, empfohlene Herdenschutzmaßnahmen wiederholt überwunden haben oder wenn die Gefahr besteht, dass sie hohe wirtschaftliche Schäden anrichten. Wichtig: Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand dadurch nicht verschlechtert  (§§ 44, 45, 45a, 47 BNatSchG, mit Verweis auf Artikel 16 der FFH-Richtlinie).

Das Problem in der Praxis ist der Nachweis: Ab wann ist ein Wolfsverhalten als gefährlich einzustufen? Ab wann gilt ein wirtschaftlicher Schaden als hoch und wahrscheinlich? Sind Schäden eindeutig einem (bestimmten) Wolf zuzuordnen? Welche Schutzmaßnahmen sind zumutbar?

Für den bayerischen Alpenraum mit seinen rund 1.400 anerkannten Almen und Alpen bewertet eine Weideschutzkommission aus Vertretern der Bayerischen Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung, auf welchen Flächen Präventionsmaßnahmen aus fachlicher Sicht als zumutbar erachtet werden – ein guter Teil ist nach aktuellem Untersuchungsstand wohl tatsächlich „nicht schützbar“.

Für die Einstufung der Gefährdung der Sicherheit für den Menschen gibt es diverse Leitfäden, die Anhaltspunkte benennen (z.B. im Bayerischen Aktionsplan Wolf von 2019, S. 40):

  • “Wolf läuft in direkter Sichtweite zu Ortschaften“ gilt als ungefährlich.
  • „Wolf nähert sich wiederholt Menschen“ gilt als kritisch. Es werden Vergrämungsmaßnahmen empfohlen (kurzfristige Abschreckung auffälliger Individuen zum Beispiel durch Beschießen mit Gummikugeln); falls diese nicht greifen, die Entnahme.
  • „Wolf reagiert unprovoziert aggressiv auf Menschen“ gilt als gefährlich und rechtfertigt die Entnahme

Für das Wolfsmanagement sind die Bundesländer verantwortlich beziehungsweise die dort für Naturschutz zuständigen Behörden. In Bayern ist am 1. Mai 2023 die "Bayerische Wolfsverordnung" mit weiteren verfahrensmäßigen Erleichterungen in Kraft getreten. Die Entscheidung über etwaige Wolfsabschüsse wurde an die Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern übertragen. Doch es ist derzeit umstritten, ob diese Verordnung in der Fassung tatsächlich rechtskonform ist (siehe hierzu auch den Sachstand Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste).

Ausblick

Offiziell ist dieser gute Erhaltungszustand noch nicht erreicht. Doch es gibt Stimmen, die dies anzweifeln und ein neues Bewertungssystem fordern. Es ist bereits heute schwierig, aber nicht unmöglich, „Problemwölfe“ abzuschießen. Die Leitfäden für Wolfsabschüsse sollen daher praxistauglicher ausgestaltet werden. Doch manchen Akteuren reicht dies nicht. Sie fordern den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und den Bestand zu regulieren oder gar wolfsfreie Zonen zu schaffen.

Tipp

Was tun, wenn Sie einem Wolf begegnen? Hier das Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt „Wolf und Mensch – das sollten Sie wissen“ (pdf). 

Kontakt

Leiterin: Silke Franke
Umwelt und Energie, Städte, Ländlicher Raum
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