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Juristen, Psychologen und Pädagogen
Bayerischer Familienrechtstag beschäftigt sich mit Kindeswohl

Autorin/Autor: Thomas Haslböck

Was „Kindeswohl“ bedeutet ist im Familienrecht zwar von großer Bedeutung, der Begriff ist juristisch dennoch unbestimmt. Es herrscht also Klärungsbedarf. Beim sechsten Bayerischen Familienrechtstag auf Kloster Banz haben sich Fachleute getroffen, um das Thema Kindeswohl gemeinsam zu erörtern.

Beim sechsten Bayerischen Familienrechtstag wurde das Thema „Kindeswohl“ im Rahmen von Vorträgen und Workshops aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Juristen, Psychologen und Pädagogen nahmen an der Veranstaltung teil. Ausgerichtet wurde diese Expertentagung, die mit wechselnden Themen alle zwei Jahre stattfindet, von der Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit dem Bayerischen Familienrechtstag e. V.

Miriam Feneberg vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz: "Die von der Bundesregierung vorgesehene Stärkung der elterlichen Autonomie kann auch einen Rückschritt bedeuten - dann nämlich, wenn aus sachfremden Eigeninteressen das Kindeswohl keine Beachtung findet."

Miriam Feneberg vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz: "Die von der Bundesregierung vorgesehene Stärkung der elterlichen Autonomie kann auch einen Rückschritt bedeuten - dann nämlich, wenn aus sachfremden Eigeninteressen das Kindeswohl keine Beachtung findet."

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Grußwort mit eindringlichen Botschaften

Ein eröffnendes Grußwort sprach Miriam Feneberg vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Besonders beschäftige sie derzeit die sogenannte „freiheitsentziehende Unterbringung“ von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen. Der Bedarf an Plätzen sei infolge der psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie stark angestiegen. Gleichzeitig herrsche ein gravierender Mangel an Therapieplätzen – mit Wartezeiten von durchschnittlich sechs Monaten, heimatferner Unterbringung und Trennung von Geschwistern.

Feneberg griff außerdem die von der Bundesregierung geplante Stärkung elterlicher Autonomie auf. Diese Entwicklung könne auch einen Rückschritt bedeuten, mahnte sie – dann nämlich, wenn das Kindeswohl hinter sachfremden Interessen der Eltern zurückstehen müsse. „Der Staat darf sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen“, so Feneberg.

Juristen, Pädagogen und Psychologen beim Bayerischen Familienrechtstag

Juristen, Psychologen, Pädagogen – die Professionen der 140 Teilnehmer waren bunt gemischt.

Thomas Haslböck

Emotionale Vernachlässigung ein zentrales Thema

Den Rahmen des Familienrechtstags setzten zwei hochkarätige Vorträge. Prof. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut referierte über den Beitrag der Sozialwissenschaften zum Themenkomplex Kindeswohl. Er stellte die allgemeine Frage, woher wir eigentlich wissen, was Kindern schadet, präsentierte entsprechende Prüfkriterien und verwies auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. So betonte Kindler, dass emotionale Vernachlässigung mittlerweile stärker in den Fokus rücke, weil sie anderen Gefährdungen in nichts nachstehe. Weitere Gefährdungsformen, die zunehmend Beachtung finden, seien das Miterleben von Partnerschaftsgewalt und elterlicher Hochstrittigkeit, also einem latent hohem, oft ins Irrationale abgleitenden Konfliktverhalten getrennter Paare.

Prof. Elisabeth Mützel von der Kinderschutzambulanz München gab Einblicke in die Arbeit ihrer Einrichtung. Die Kinderschutzambulanz kann von Ärzten, Sorgeberechtigten und Betroffenen kontaktiert werden, wenn Verdacht auf Gewalt gegen Kinder besteht. Die Fachleute bieten Beratung an, untersuchen die Kinder und sichern Spuren. Aufbauend auf ihrer langjährigen Erfahrung betonte Mützel ferner die Notwendigkeit einer gemeinsamen Sprache im Kinderschutz – Jugendhilfe, Medizin und Justiz würden zu oft aneinander vorbeireden, weil ihre Perspektive sich unterscheide.

Teilnehmer des Familienrechtstag sprechen in einem Workshop miteinander

In den Workshops wurden einzelne Aspekte der Kindeswohl-Thematik herausgegriffen und intensiv diskutiert.

Interdisziplinäre Workshops

Ein wesentlicher Bestandteil des Bayerischen Familienrechtstags sind die zahlreichen Workshops. Sie bieten den Experten aus der juristischen, psychologischen und pädagogischen Praxis die Möglichkeit, sich intensiv und interdisziplinär zu wichtigen Einzelaspekten eines Themenkomplexes auszutauschen.

Die Workshops beleuchteten diesmal das Thema Kindeswohl aus verschiedensten Perspektiven. Die Teilnehmer befassten sich mit Fragen der Bedarfsdeckung, der Umgangsverweigerung, des begleiteten Umgangs, des sexuellen Missbrauchs, der gewichtigen Anhaltspunkte nach § 8a SGB VIII, der emotionalen Vernachlässigung, der Beratung hochkonflikthafter Eltern und der Gesprächsführung mit Kindern. Das anschließende Open-Door-Format ermöglichte den Teilnehmern, sich über die Ergebnisse der jeweils anderen Workshops zu informieren.

Musiker der Band

Am Abend sorgte die Familienrechts-Band für ausgelassene Stimmung.

Thomas Haslböck

Ein wichtiger Bestandteil des Familienrechtstags ist zudem die Möglichkeit der interdisziplinären Vernetzung. Reichlich Gelegenheit dazu bot auch diesmal der inzwischen traditionelle Auftritt der „Familienrechtstags-Band“ am Abend.

Kontakt

Leiter: Thomas Haslböck
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Interkultureller Dialog
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