Demografischer Wandel
Die Zukunft der Altersvorsorge
Vor fast 135 Jahren, am 22. Juni 1889, verabschiedete der Reichstag unter Reichskanzler Otto von Bismarck das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“. Seither entwickelten sich die gesetzlichen Renten von einem reinen Zuschuss zum Lebensunterhalt zum zentralen Element der Altersversorgung in Deutschland. Um die richtige Balance zwischen Bezahlbarkeit und Zumutbarkeit zu finden, muss die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) immer wieder an die sozioökonomischen Verhältnisse angepasst werden.
(v.l.n.r.) Prof. Dr. Diane Robers, Prof. Dr. h.c. Axel Börsch-Supan, Andreas Kolb, MdB Dr. Volker Ullrich, Dr. Reinhold Thiede, Prof. Dr. Jochen Ruß, MdB Stephan Stracke.
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Seit 1957 ist die GRV vorwiegend über ein Umlageverfahren finanziert. Die erwerbstätige Generation sorgt also für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Hierbei wird auch vom „Generationenvertrag“ gesprochen. Für die finanzielle Tragfähigkeit des Umlageverfahrens ist das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern entscheidend. Wegen des demografischen Wandels hat sich dieses jedoch in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert: Kamen im Jahr 1962 auf einen Rentenbezieher noch sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen, liegt das Verhältnis heute bei eins zu zwei. Im Jahr 2030 dürfte das Verhältnis nur noch eins zu 1,5 betragen. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass ab etwa 2025 die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand gehen.
Wichtig bei der Ausgestaltung der GRV ist die Generationengerechtigkeit. Die Interessen der jüngeren und älteren Generation müssen gleichermaßen berücksichtigt werden: Erwerbstätige dürfen nicht durch unangemessen hohe Beiträge belastet werden, Rentenbezieher müssen eine adäquate Altersvorsorge erhalten. Beide Bevölkerungsgruppen erwarten Planbarkeit bei ihrer Alterssicherung.
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf 3 Säulen:
- Öffentlich-Rechtliche Pflichtsysteme (GRV, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Berufsständische Versorgung) basierend auf dem Umlageverfahren.
- Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage) und
- Private Vorsorge (z.B. „Riester-Verträge“, Basisrenten-Verträge, Private Rentenversicherung). Beide basierend auf dem Kapiteldeckungsverfahren.
Es bedarf steuerlicher Anreize, um nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, so die Experten.
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Die Experten informierten über den Stand der GRV und diskutiert Veränderungen an den vier Stellschrauben Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter und Steuerzuschuss.
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Die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme sind und bleiben die wichtigste Säule der Alterssicherung, dennoch werden private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Das System der Alterssicherung steht angesichts des demographischen Wandels vor enormen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Diskussion um Rentenniveau, Haltelinien, Beitragssätze und Anpassungsformeln – nicht nur für Laien – immer weniger durchschaubar. Vor diesem Hintergrund scheint es uns unerlässlich, über die Grundlagen und den aktuellen Stand des Rentensystems zu informieren sowie über Schwierigkeiten und Veränderungsmöglichkeiten zu diskutieren. Folgende Fragen sind hierbei zentral:
- Wie können langfristig ein angemessenes Rentenniveau, eine tragbare Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen und ein Schutz vor Altersarmut erreicht werden?
- Es gibt vier große Stellschrauben, um das System der GRV zu stabilisieren: das Rentenniveau, die Beitragshöhe, das Renteneintrittsalter und Steuern. – Welche Stellschrauben gilt es zu drehen?
- Bis zum Jahr 2025 will die Bundesregierung das Rentenniveau stabil halten. Doch was passiert danach, wenn die Generation der Babyboomer in Rente geht?
- Wie kann man die GRV „demographiefest“ machen?
- Wie ist es um die Generationengerechtigkeit bestellt?
- Wie lässt sich die Lebensstandardsicherung im „3-Säulen-Konzept“ (GRV, betriebliche & private Altersvorsorge) realisieren?
In einem ersten Schritt haben wir Mitte Juli eine Expertenrunde zur Zukunft der Altersvorsorge organisiert. Die Teilnehmenden kamen zu dem Schluss, dass man keine der vier Stellschrauben der GRV (Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter, Steuerzuschuss) bei Reformüberlegungen ausschließen darf. Es wurde vorgeschlagen, statt von „Nachhaltigkeitsfaktor“ von „Generationengerechtigkeitsfaktor“ zu sprechen und das Wort „Rentenniveau“ durch „reales Kaufkraftniveau“ zu ersetzen.
Um nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, bedarf es steuerlicher Anreize, so die Expertenmeinung. Neben möglicher Rentenreformen wurden auch Steuerentlastungen und eine bessere Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials angedacht. Einig waren sich die Experten darin, dass es zeitnah einer Reform der GRV bedarf und dass es die private und betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken gilt.
Im Anschluss an die Tagung haben wir einen „Runden Tisch Altersvorsorge“ zur Erarbeitung von Reformvorschlägen initiiert.
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