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Gemeinschaftsaufgabe Krisenvorsorge
Für eine Zeitenwende im Zivilschutz

Autorin/Autor: Dr. Benjamin Hahn

Der Zivilschutz in Deutschland steht unter Druck: Strukturelle Defizite und rechtliche Hürden erschweren eine effektive Vorsorge.

Diese Herausforderungen wurden bei der Expertenrunde „Nach der Zeitenwende: Wo steht der Zivilschutz?“ mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Praxis deutlich benannt. Klar wurde: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Im Wald steht ein Mitarbeiter des THWs in blauer Montur mit helm und dirigiert eine THW-Later durch einen Wald.

Angesichts einer multiplen Bedrohungslage – von Desinformationskampagnen über Cyberattacken bis hin zu Angriffen auf kritische Infrastrukturen – rückt der Schutz der Zivilbevölkerung wieder stärker in den Fokus von Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Tobias Arhelger/AdobeStock

Politische Weichenstellungen für die Zukunft

Die Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann hob die herausragende Bedeutung des Zivilschutzes hervor: „Er geht jeden von uns an, weil im Ernstfall jeder durch ihn geschützt wird“. Erste Schritte für eine Modernisierung seien zwar unternommen, doch es brauche weitere Investitionen und Reformen, um den Zivilschutz zukunftsfähig zu machen:

  • Pakt für den Bevölkerungsschutz: Einen solchen Pakt sollen Bund und Länder schließen. Dadurch garantiert der Bund zusätzliche Mittel für den Zivil- und Katastrophenschutz. Im Gegenzug werden auch die Länder zu entsprechenden Investitionen verpflichtet.
     
  • Unterstützung des Ehrenamtes: Blaulichtorganisationen leisten einen Großteil der Zivilschutzarbeit im Ehrenamt. Die Bedingungen für freiwilliges Engagement müssen daher gezielt verbessert werden.
     
  • KRITIS-Dachgesetz: Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu Mindeststandards. Ziel ist es, deren Funktionsfähigkeit auch im Krisenfall sicherzustellen. Nachdem die Umsetzung der Richtlinie vergangene Legislaturperiode versäumt wurde, soll sie nun zeitnah in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der Landtagsabgeordnete Jürgen Eberwein konstatierte, dass „der Zivilschutz in Deutschland jahrzehntelang ein Schattendasein geführt hat“. Nun gelte es, entschlossen zu handeln – und Bayern gehe hierbei durch mehrere Initiativen voran:

  • Massive Investitionen: Bayern gibt in diesem Jahr alleine 45,5 Millionen Euro für den Katastrophenschutz aus – dabei ist die Förderung für die Feuerwehr noch nicht miteinberechnet. Rund 80 Prozent der Mittel fließen direkt in die Ausstattung.
     
  • Katastrophenschutz-Leuchttürme: In den bayerischen Gemeinden entstehen sukzessive sogenannte Leuchttürme, die als notstromversorgte Gebäude Hilfesuchenden im Krisenfall als Orientierungspunkte und Anlaufstellen dienen sollen.
     
  • Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Als erstes Bundesland hat Bayern eine eigenständige IT-Sicherheitsbehörde eingerichtet. Diese schützt nicht nur die staatlichen IT-Systeme, sondern berät auch Kommunen und öffentliche Unternehmen.

Rechtliche und organisatorische Strukturen in Deutschland und Bayern

Prof. Dr. Kai von Lewinski von der Universität Passau beleuchtete die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Zivilschutzes und ging auch auf die zerklüftete Kompetenzlandschaft in Deutschland ein:

  • „Kompetenzlage wenig operabel“: In der Praxis verschwimmen die Zuständigkeiten zwischen dem vom Bund verantworteten Zivilschutz und dem bei den Ländern liegenden Katastrophenschutz. Aus Sicht der Betroffenen ist der Zivilschutz jedoch lediglich ein Sonderfall des Katastrophenschutzes.
     
  • Statt grundstürzender Reformen Arbeit an konkreten Problemfeldern: Lewinski plädiert für pragmatische Verbesserungen an bestehenden Strukturen statt für eine umfassende Neuregelung der rechtlichen Grundlagen.
     
  • Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze: Viele dieser Gesetze sind mittlerweile veraltet. Lücken bestehen insbesondere bei der Sicherung von Rohstoffen und Lieferketten sowie dem Zugang zu Daten im Verteidigungsfall („Requirierung“). Eine Aktualisierung und Ergänzung der Rechtsgrundlagen wäre wünschenswert.

Frank Unkroth, Leiter des Sachgebiets für Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung im Bayerischen Innenministerium, schilderte konkrete Herausforderungen und Entwicklungen aus der Verwaltungsperspektive:

  • Sensibilisierung der Bevölkerung: Vorsorge beginnt im Alltag – etwa durch das Anlegen von Vorräten. Damit solche Maßnahmen greifen, müssen Informationen klar und einheitlich an die Bevölkerung vermittelt werden. Noch fehlt es an einer ausreichenden Koordination zwischen den Gemeinden als Trägern des Zivilschutzes und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das die Informationen zentral bereitstellt.
     
  • Schutzräume in Bayern: In Bayern gibt es noch 150 Schutzräume. Allerdings ist keiner von ihnen gegenwärtig einsatzfähig. Eine Instandsetzung der bestehenden Kapazitäten sollte sich allerdings an realistischen Bedrohungsszenarien orientieren.
     
  • Warnung der Bevölkerung: 100 Milliarden Euro des Sondervermögens sind für die Länder vorgesehen. Bayern bekommt einen Anteil von 15,8 Prozent davon, der insbesondere auch dem Bevölkerungsschutz zugutekommen soll. Geplant ist vor allem ein stärkerer Ausbau des Sirenennetzwerkes.

Risikoanalysen des Bundes: Planen für den Ernstfall

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), vertreten durch Dr. Michael Judex, präsentierte seine Risikoanalysen als Basis für strategische Vorsorge. Dabei wurde deutlich: Es geht nicht um theoretische Planspiele, sondern um konkrete Szenarien. 

  • Erstellung von Szenarien: Mit Hilfe von unterschiedlichen Angriffsszenarien (zum Beispiel mit chemischen oder atomaren Waffen) sollen Schadensbilder aufgezeigt werden. Ausgehend von den prognostizierten Auswirkungen wie etwa der erwarteten Anzahl an Verletzten oder der Zahl der Menschen ohne Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung werden daraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
     
  • Risikoabwehr als Gemeinschaftsaufgabe: Die Umsetzung dieser empfohlenen Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht zentral durch das BBK, sondern muss von allen beteiligten Stellen (Bund, Länder, Kommunen) selbst geleistet werden. Das BBK stellt Steckbriefe für die wesentlichen Ergebnisse zur Verfügung.
     
  • Aktuelle Risikoanalyse: Momentan wird an einem Szenario gearbeitet, bei dem es zu drei zeitgleichen Anschlägen mit chemischen Kampfstoffen auf bedeutsame Logistikknotenpunkte (Hafen, Materialdepot, Bahnhof) in Deutschland kommt. Die Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht.

Zivilgesellschaft in der Pflicht

Dr. Fritz-Helge Voß, Landesbeauftragter des Technischen Hilfswerks (THW) für Bayern, betont, dass der Zivilschutz der Bevölkerung glaubhaft vermitteln muss, im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Dafür brauche es ein Umdenken – strukturell wie mental:

  • Hybrider Krieg: Das Kriegsbild der Zukunft unterscheidet sich grundlegend vom Kalten Krieg. Drohnenangriffe, Cyberattacken und gezielte Sabotageakte belasten kritische Infrastrukturen bereits im Vorfeld des eigentlichen Verteidigungsfalls. Der Zivilschutz muss sich konsequent auf dieses neue Anforderungsprofil einstellen.
     
  • Strukturelle Schwächen: Während die militärische Verteidigung klar organisiert ist, bleibt die zivile Verteidigung auf viele Bundes- und Länderressorts verteilt – bislang ohne übergreifende Koordinierungsstruktur. Notwendig seien belastbare Strukturen, die in Frieden, Krise und Krieg gleichermaßen funktionieren.
     
  • Gesamtgesellschaftlicher Auftrag: Voß sieht auch die Zivilgesellschaft in der Verantwortung. Die individuelle Resilienz, aber auch die Einsatzfähigkeit von Organisationen kann schon jetzt mit einfachen Maßnahmen gestärkt werden.

Alexander Graf von Gneisenau, ehemaliger Vizepräsident der Johanniter-Unfall-Hilfe, kritisiert die strukturellen und finanziellen Defizite im Katastrophen- und Zivilschutz deutlich. „Seit Jahrzehnten ist der Bereich chronisch unterfinanziert“, so von Gneisenau. Selbst die Ausstattungsziele aus der Zeit vor 2016 seien teilweise bis heute nicht erreicht.

  • Strukturelle Schwächen: Trotz regional funktionierender Strukturen fehle es bei überregionalen Krisen an Übersicht, Koordination und Einheitlichkeit. Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen in den Ländern, mangelnde Kompatibilität der Einheiten und ein fehlendes gemeinsames Lagebild erschweren ein koordiniertes Vorgehen.
     
  • Organisation und Ausstattung: Der Zivilschutz braucht klare Ansprechpartner, harmonisierte Strukturen sowie eine bessere personelle und materielle Ausstattung – für Haupt- wie Ehrenamtliche. Zugleich mangelt es bundesweit an einer verlässlichen Übersicht über verfügbare Kräfte – insbesondere, da viele Ehrenamtliche in kritischen Infrastrukturbereichen hauptberuflich gebunden sind.
     
  • Gesamtgesellschaftliche Verantwortung: Von Gneisenau fordert einen Aktionsplan für Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie die Einführung eines freiwilligen Dienstjahrs zur Deckung des Personalbedarfs. Auch die Aktivierung der Bevölkerung sei zentral – etwa durch verpflichtende Erste-Hilfe- und Selbstschutztrainings für Schulabgänger.

Experten gaben Reformimpulse für einen zukunftssicheren Zivilschutz in Deutschland.

HSS

Über die Veranstaltung: „Nach der Zeitenwende: Wo steht der Zivilschutz?"

Die sicherheitspolitische „Zeitenwende“ hat nicht nur Auswirkungen auf die militärische Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, sondern wirft auch grundlegende Fragen zum Stand und zur Zukunft der zivilen Verteidigung auf. Angesichts einer multiplen Bedrohungslage – von Desinformationskampagnen über Cyberattacken bis hin zu Angriffen auf kritische Infrastrukturen – rückt der Schutz der Zivilbevölkerung wieder stärker in den Fokus von Politik, Verwaltung und Gesellschaft. 

Vor diesem Hintergrund zeichneten Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik am 26. Juni 2025 im Konferenzzentraum München ein aktuelles Lagebild, identifizierten Herausforderungen und Lösungsansätze für einen zukunftsfähigen Zivilschutz. 

Kontakt

Leiter: Dr. Benjamin Hahn
Verfassung, Europäische Integration, Innere Sicherheit
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