Print logo

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Innerbetriebliche Lotsen für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Autor: Erich Bierler

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sind in den letzten Jahren gewachsen. Sie sind unverzichtbare Instanzen, um betroffene Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Aufgabe der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist es, sich als Interessenvertretung um die Anliegen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung im Betrieb zu kümmern.

In den vergangenen Jahren sind die Aufgaben der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen durch zahlreiche gesetzliche Ergänzungen ebenso wie aufgrund altersdemographischer Veränderungen des zu betreuenden Personenkreises gewachsen.

Als kompetente Lotsen ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretungen als wichtiger Ansprechpartner zu fungieren, wenn es um Inklusion in Arbeit geht. Hierzu gehört es auch unter dem arbeitsmarktpolitischen Aspekt des Fachkräftemangels die Potentiale von Menschen mit Behinderung bei der Eingliederung und deren individuelle Chancen zu unterstützen und zu begleiten.

Eine Frau im Rollstuhl fährt einen modernen Gang in einem Bürogebäude entlang.

Um das Potential auch von Menschen mit Behinderung für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen, leisten die Schwerbehindertenvertretungen einen wichtigen Beitrag zur Eingliederung.

Robert Kneschke; ©HSS; Adobe Stock

Für eine passende Eingliederung im Betrieb

Im Herbst 2022 wurden turnusmäßig durch die Wahlen der SBV für die nächste vierjährige Amtsperiode viele erfahrene Vertrauenspersonen bestätigt, aber aus altersdemographischen Gründen auch viele neu in das Ehrenamt gewählt. Hinzu kommt angesichts der komplexen umfangreichen Aufgaben, die dringend notwendige Unterstützung, da gesetzlich als Ein-Personen-Vertretung gestaltet, durch engagierte Stellvertreter, deren Stellung im Zuge des Bundesteilhabegesetzes 2016/2018 ebenso gestärkt wurde wie die der originären Vertrauenspersonen.

Sie beraten und begleiten als kenntnisreiche Ansprechperson vor Ort am Arbeitsplatz die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen aber auch die Arbeitgeber mit Ihrem Fachwissen bei den Erfordernissen einer passgerechten Eingliederung, bei notwendigen Veränderungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen und bei der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen. Belegschaften altern bei zunehmend sich verändernden Arbeitsinhalten und Arbeitsbedingungen. Präventive Aspekte sind daher auf der Basis der gesetzlichen Regelungen zur Prävention und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement zunehmend in den Vordergrund getreten und haben die Rolle der SBV verändert.

Es gilt, den schwerbehinderten Beschäftigten adäquate Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die SBV erkennt, wenn Hilfsbedarf entsteht, kann frühzeitig Probleme identifizieren und an Lösungen im Sinne aller Beteiligten mitarbeiten.

Kompetenzen der SBV

Mit dem Inklusionsbeauftragten, dem Betriebs-/Personalrat und weiteren betrieblichen Akteuren bilden Sie in enger Zusammenarbeit ein innerbetriebliches Netzwerk in allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.

Diese Schnittstellenaufgabe erfordert Verhandlungsgeschick, Beharrlichkeit und auch Durchsetzungsvermögen. Fachliche Kompetenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – bietet aber neben einem breiten Spektrum an Kenntnissen und Fähigkeiten auch viel Gestaltungsspielraum.

Besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt übernehmen und deren Stellvertreter ist dies eine große Herausforderung! Das Thema „Inklusion“ wird komplexer, genauso wie das Ehrenamt selbst und es gilt:  Wer weiß, wovon er oder sie spricht, wer die besseren Argumente hat und diese auch noch überzeugend vermitteln kann, wird seine Ziele leichter erreichen.

Daten und Termine

Die Hanns Seidel Stiftung unterstützt die hierzu notwendige Wissensvermittlung mit einem Seminarangebot im Online-Format bereits seit Dezember 2022, das aufgrund der großen Nachfrage 2023 mehrfach erneut angeboten wurde. Zur Vertiefung einzelner Themenbereiche und praktischen Tipps für erforderliche Beteiligungen ist ein Updateangebot für den 14. und 15.06.2023 in Vorbereitung. Das Thema“ Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention“ wird dann noch gesondert  am 09. und 10.10.2023 angeboten

Zur Vertiefung finden sich auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations-ämter und Hauptfürsorgestellen -BIH -  https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-start/

eine Vielzahl an wichtigen und nützlichen Informationen sowie Publikatio­nen zum Thema rund um die Teilhabe am Arbeitsleben.

In Bayern steht auch das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, das insoweit mit seinen Regionalstellen die Aufgaben des Integrationsamts nach dem SGB IX wahrnimmt - persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Gerade die technischen und finanziellen Fördermöglichkeiten sind vielfältig, deshalb gibt es hierzu umfassende Beratung. 

Daneben gibt es auch Beratung und Unterstützung im Auftrag des Inklusionsamts und von Rehabilitationsträgern durch die Integrationsfachdienste (IFD), sowie die seit 01.01.2021 neu geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) 

Eine weitere wertvolle Informationsquelle findet sich zu den Bereichen Hilfsmittel, Recht, Wissenschaft und Forschung ua. bei der Plattform www.rehadat.de.

Kontakt

Extern
RegDir. a. D., ehem. ZBFS-Inklusionsamt, Regionalstelle Oberpfalz