Erster Runder Tisch Asyl- und Migrationspolitik
Asylpolitik am Wendepunkt
Wie lässt sich irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksamer steuern und begrenzen?
Für Siegfried Walch, Bundestagsabgeordneter und Innenausschussmitglied, birgt das Thema Migration gesellschaftliche Sprengkraft, weil es das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger tangiert. „Die Menschen haben das Gefühl, Recht wird nicht mehr durchgesetzt, wenn z.B. jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist, aber dennoch nicht abgeschoben wird“, so Walch. Um wieder Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen, hat das Thema Abschiebungen – auch nach Syrien und Afghanistan – für die Bundesregierung hohe Priorität.
Die Abgeordnete Petra Guttenberger, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages, verdeutlichte: „Wir können das Erstarken der rechten und linken Ränder beklagen. Wichtiger ist jedoch, dass wir die Probleme lösen, die die Menschen als lösungsbedürftig empfinden. Die Bürger erwarten, dass der Rechtsstaat funktioniert.“
Konsequente Zurückweisungen sind essentiell zur Begrenzung irregulärer Migration. Des Weiteren forderte Guttenberger:
• Subsidiäre Schutzgewährung in der EU neu denken
• Umgehungsversuche der Bezahlkarte sanktionieren
• Leistungsrechtliche Konsequenzen für Ausreisepflichtige stark ausweiten
• Fallgruppen des dauerhaften Ausreisearrestes erweitern
• Identitätsverschleierung stärker sanktionieren
• Pflichtanwaltsbestellung im Abschiebeverfahren abschaffen
• Aufenthaltsbeendigung stärken und ausweiten
• Asylverfahren in Drittstaaten ermöglichen
• Migrationsabkommen mit den wichtigen Herkunfts- und Transitländern abschließen
• Defizite bei der Dublin-Überstellung abschaffen
• Rückführungsrichtlinie überarbeiten
• EU-Außengrenzen wirksamer schützen
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, plädierte für eine grundlegende Reform des gesamten Asyl- und Migrationsrechts sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Reform) gehe für ihn nicht weit genug. Ein neues, effizientes Asylrecht müsste bei der Kontrolle der Einreise ansetzen und den Grundsatz aufgeben, dass ein Asylantrag nur in der EU bzw. einem Mitgliedsstaat gestellt werden kann. Das neue Recht sollte die Durchführung der Asylverfahren in einen Drittstaat vorsehen. Auch sollte man den subsidiären Schutz zukünftig nicht mehr als subjektives, individuelles, einklagbares Recht ausgestalten, sondern nach humanitärem Ermessen, also auf freiwilliger Basis Schutz gewähren. Papier schloss mit den Worten: „Solange der faktisch unbegrenzte und voraussetzungslose Zustrom von Migranten über die deutschen Binnengrenzen möglich ist, solange eine funktionsfähige und durchsetzbare gesamteuropäische Asylrechtsregelung, die den gegenwärtigen, dysfunktionalen Zustand beendet, nicht erfolgt, wird Deutschland unter Rückgriff auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das Recht für sich in Anspruch nehmen dürfen, Personen an der Binnengrenze gemäß Paragraf 18 des Asylgesetzes (AsylG) zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen.“
Der erste Runde Tisch Asyl- und Migrationspolitik der Hanns-Seidel-Stiftung befasste sich mit der Frage, wie man irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksamer steuern und begrenzen kann. Das Bild zeigt syrische Flüchtlinge, die die Grenze zur EU überschreiten.
Ajdin Kamber/AdobeStock
Wie steht es um die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts?
Die GEAS-Reform muss bis Sommer 2026 in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig in nationales Recht umgesetzt sein. Laut Lena Düpont, MdEP, innen- und migrationspolitische Sprecherin der EVP-Fraktion, bemühten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit ernsthaftem politischen Interesse um die Umsetzung. Die Kernelemente des EU-Migrations- und Asylpakts sind jedoch rechtlich einfacher umzusetzen, als praktisch. Die praktischen Hürden umfassen Infrastruktur, Personal und Finanzen. Zur Durchführung von Asylverfahren an der EU-Außengrenze muss erst die Infrastruktur geschaffen werden; die Funktionsausweitung von Eurodac (zentrale Fingerabdruckdatenbank der EU im Asylbereich) ist zeit- und ressourcenaufwändig. Wichtige Rechtsakte, die voraussichtlich im Dezember zur Abstimmung kommen, betreffen die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten.
Was kann Deutschland von Dänemark oder Schweden lernen?
„Ob Kommunalpolitik, Bundespolitik oder Europapolitik, alle müssen an einem Strang ziehen, um illegale Migration besser steuern und begrenzen zu können“, so Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP, Vorsitzende der CSU-Europagruppe und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion. Sie benannte die GEAS-Reform in diesem Zusammenhang als Paradigmenwechsel und großen Schritt nach vorne. Sie betonte, wie wichtig es ist, asylpolitisch von andern Ländern wie Dänemark und Schweden zu lernen. Beide Länder zeichnen sich durch eine konsequente und strikte Durchsetzung, nicht nur von Humanität, sondern auch von Ordnung, aus.
Ralph Genetzke, Leiter des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Brüssel, benannte als nationale und internationale Faktoren für den Steuerungserfolg irregulärer Migration in Dänemark und Schweden:
• Klare, restriktive öffentliche Botschaften und breiter parteiübergreifender Konsens
• Anpassung des institutionellen Gefüges und der Verfahren (z.B. Rückkehragenturen)
• Grundsätzlich befristeter Schutzstatus und regelmäßige Überprüfung dessen
• Rückkehranreize als integraler Bestandteil der Verfahren
• Beschränkter Familiennachzug
• Ernennung von „Botschaftern für Rückkehr“
• Spezifische Haushaltsmittel und Kapazitäten zur Kooperation mit Drittstaaten
• Entwicklungsagenturen als Teil des Ansatzes
• Forcieren von „innovativen Lösungen“ (z.B. Return Hubs, Transit Hubs)
Welchen Beitrag leistet Deutschland zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration?
Beim Thema Migrationssteuerung sind Deutschland und Bayern bereits vorangeschritten und haben eine Trendwende vollzogen. Markus Trebes, Inspekteur der Bayerischen Polizei informierte, dass die Bayerische Grenzpolizei seit der Gründung 2018 auf mittlerweile knapp 1.000 Beamte aufgestockt wurde und bis 2028 auf 1.500 Stellen ausgebaut werden soll. Von 1. Januar bis 14. September dieses Jahres wurden an der Landesgrenze knapp 1.000 unerlaubte Einreisen oder Wiedereinreisen durch die Bayerische Grenzpolizei festgestellt. Die führenden Nationalitäten waren Syrer, Afghanen, Türken, Somalier und Ukrainer. Die im Rahmen der GEAS-Reform vorgesehenen Asylverfahren an der EU-Außengrenze und die sog. Rückkehr-Grenzverfahren zur schnelleren Rückführung abgelehnter Asylbewerber werden irreguläre Migration steuern und begrenzen helfen, so Trebes. Zusatzaufgabe für die Bayerische Grenzpolizei dürfte das in der GEAS-Reform festgeschriebene Screening-Verfahren sein, das der Erfassung biometrischer und gesundheitsbezogener Daten, der Sicherheitsüberprüfung und der Feststellung besonderer Schutzbedürfnisse dient.
Ausblick
Die Fachleute waren sich einig, dass es aufgrund geopolitischer Konfliktlagen, bestehender Wohlstandsunterschiede und klimatischer Veränderungen in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Gründe für irreguläre Migration geben wird. Darauf gilt es vorbereitet zu sein.
Kontakt
Leiterin