Jordanien
Parlamentswahlen im Schatten der Corona-Pandemie
- Parlamentswahlen in Jordanien
- Informationen zu den Wahlen der Abgeordnetenkammer, Wahlkreisen, Kandidaten, Wahlverhalten
- Auswirkungen von Covid-19
Während die Covid-19-Inzidenz-Werte in Jordanien täglich neue schwindelerregende Höhen erreichen, plant die Regierung beharrlich die Durchführung der turnusgemäßen Parlamentswahlen am 10. November 2020.
Die zahlreich kursierenden Gerüchte über eine erneute Verschiebung der Wahlen werden regelmäßig dementiert, entsprechende Empfehlungen, unter anderem des epidemiologischen Komitees und des Ministers für Politische und Parlamentarische Angelegenheiten, beiseitegeschoben.
Der Wahltag wurde zu einem nationalen Feiertag erklärt, um möglichst vielen Menschen eine Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen. Der vor knapp zwei Wochen ernannte Premierminister Jordaniens, Bisher Khasawneh, kündigte in einer Pressekonferenz am 1. November einen kompletten viertägigen Lockdown im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse am Wahlabend an. Infektionsrisiken durch politische Zusammenkünfte und mögliche Feiern sollen so reduziert werden. Eine Verlängerung dieses Lockdowns kann nicht ausgeschlossen werden.
Am 10. November 2020 werden in Jordanien die Parlamentswahlen stattfinden. Die Wahlbeteiligung wird vermutlich gering sein. Die Bürger fürchten sich vor einer Ansteckung mit Corona. Wegen der Pandemie wird der Wahlkampf verstärkt in den Sozialen Medien geführt.
HSS/Jordanien
Die Kandidatinnen und Kandidaten
Insgesamt stehen in diesem Jahr in Jordanien 1.694 Personen (darunter 364 Frauen) in 294 Listen aus 23 Wahlkreisen zur Wahl, die nach proportionalem Wahlrecht auf 115 Sitze gewählt werden können.
Zusätzlich ist pro Gouvernorat (insgesamt 12) und für die nomadische Beduinenbevölkerung pro Region (Nord, Zentrum, Süd) je ein Sitz für weibliche Abgeordnete reserviert. Die Verteilung dieser Sitze erfolgt an die Kandidatin, die die meisten Stimmen im jeweiligen Gouvernorat auf sich vereinen konnte, ohne ein Direktmandat erringen zu können.
Wählbar sind grundsätzlich alle Personen, die am Tag der Wahl das 30. Lebensjahr vollendet haben, im Wählerregister eingetragen sind, nicht mit dem König verwandt sind und seit mindestens zehn Jahren ausschließlich über die jordanische Staatsangehörigkeit verfügen. Alle Kandidaten mussten sich bei der 2013 eingerichteten unabhängigen Wahlkommission bis 15 Tage vor der Wahl registrieren und in einer der 294 Listen eintragen lassen. Angehörige von Minderheiten, wie Christen (12 Sitze) sowie Tscherkessen und Tschetschenen (insgesamt 3), verfügen ebenfalls über reservierte Sitze, (dies allerdings) als Teil des Parlaments und in Wahlkreisen, in denen es signifikante Bevölkerungsanteile der entsprechenden Minderheit gibt. Bei Letzteren handelt es sich um zwei kaukasisch-stämmige Minderheitengruppen, die sich im ausgehenden 19. Jahrhundert als Flüchtlinge auf dem Gebiet des heutigen Jordanien niederließen.
Parteien und Zugehörigkeiten
Politische Parteien spielen in Jordanien traditionell keine große Rolle. Zahlreiche Kandidaten treten unabhängig von einer Parteiaffiliation an (nach der letzten Parlamentswahl von 2016 gingen 100 von insgesamt 130 Sitze an parteilose Kandidaten). Vielmehr bestimmen Stammes- und Familienzugehörigkeiten vielerorts den Wahlausgang. Entsprechend ist das politische System in Jordanien stark auf Personen fokussiert. Bedeutende Vertreter transjordanischer Stämme, ehemalige Angehörige des Militärs sowie Wirtschaftsvertreter sind daher überproportional bei den Kandidaten vertreten.
Der politische Arm der Muslimbruderschaft in Jordanien, die Islamische Aktionsfront, ist die mitgliederstärkste Partei des Landes und die derzeit einzige Partei, die eine nennenswerte politische Plattform für ihre Kandidaten bietet. Sie wird vom jordanischen Königshaus geduldet, ist wichtigste Oppositionspartei, kann aber gleichzeitig aufgrund der Wahlkreiszuschnitte keine Mehrheiten auf sich vereinigen.
Die Jugend
In einer Interviewreihe der Jordan Times, der größten englischsprachigen Tageszeitung des Landes, mit jordanischen jungen Erwachsenen wurden deren Einstellungen zu politischen Entwicklungen erfragt.
Jordaniens Bevölkerung ist mit einem Anteil von 63 Prozent bei den unter 30-Jährigen eine der weltweit jüngsten. Gleichzeitig ist die Jugendarbeitslosigkeit mit über 40 Prozent sehr hoch. Entsprechend verhalten fielen die Antworten aus: „kompliziert“, „stressig“, „nicht genügend Möglichkeiten der Einflussnahme“, „irrelevant für das persönliche Leben“. Es wird Jungwählern eine grundsätzliche Apathie gegenüber politischen Inhalten attestiert.
Das Mindestalter für Abgeordnete von 30 Jahren vertieft diese vermeintliche und tatsächliche Kluft, ebenso die weitgehende Abwesenheit politischer Parteien im politischen Diskurs. Jugendorganisationen politischer Parteien könnten das Dilemma teilweise beheben, allerdings verfügt keine der Parteien über die erforderliche Infrastruktur oder das Personal.
Das Durchschnittsalter der Kandidaten in den diesjährigen Parlamentswahlen liegt bei knapp 52 Jahren.
Prognose zur Wahlbeteiligung
Im Jahr 2016 lag die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen bei ca. 37 Prozent. Aktuellen Umfragen zufolge planen 33,7 Prozent der wahlberechtigten Jordanier, an den Parlamentswahlen teilzunehmen, während 46,5 Prozent einen Urnengang definitiv ausschließen. Es scheint wahrscheinlich, dass die Zahl derer, die zur Wahl gehen wollen, in diesem Jahr trotz umfassender Kampagnen des in der Planung der Wahlen federführenden Ministeriums für Politische und Parlamentarische Angelegenheiten nochmals deutlich unterschritten wird. Zu groß ist mittlerweile die Furcht vieler Menschen vor der Pandemie, zu gering das Interesse und Vertrauen in das Parlament. So hatte das letzte Parlament eine erschreckend geringe Zustimmungsrate von lediglich 17 Prozent, weit abgeschlagen hinter dem Königshaus, den Streitkräften und der Regierung. Auch die hohe Zahl von Menschen, die aktuell mit Blick auf eine Covid-Infektion eine Quarantäne absolvieren müssen, reduziert die potenzielle Wählerschaft zusätzlich.
Auswirkungen von Covid-19
Die Covid-Pandemie hat in Jordanien zu einigen empfindlichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit geführt. So sind seit März Versammlungen von über 20 Personen verboten, an Freitagen gilt eine generelle absolute Ausgangssperre.
Entsprechend konnten die bei den vergangenen Parlamentswahlen gängigen Wahlkampfgroßveranstaltungen mit teilweise mehreren Hundert Teilnehmern nicht durchgeführt werden. Vielmehr wurde der Wahlkampf weitgehend auf die sozialen Medien verlagert, das senkte die Kosten erheblich. Von den 1 694 Kandidaten haben 1 441 ein Facebook-Konto, über welches sie mit ihren potenziellen Wählern in Kontakt stehen. Damit hatten auch jüngere und bis dato unbekannte Kandidaten die Möglichkeit, sich für eine Wahl zu positionieren.
Während ein Großteil der Jordanier - Umfragen zufolge 49 Prozent- weiterhin ihren traditionellen Wahlmustern folgen und ihren Stammes- oder Familienvertretern unabhängig von deren politischen Ansichten die Stimme geben werden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, fortan auch „neue Gesichter“ im Parlament zu sehen. Dies wäre ein Fortschritt für den Parlamentarismus in Jordanien.
Dahingegen wird die demokratische Legitimation mit voraussichtlich maximal 35 Prozent Wahlbeteiligung mittelfristig gering bleiben. Die Bringschuld liegt damit bei den zukünftigen Parlamentariern, sich deutlich von der bisherigen Praxis der Günstlingswirtschaft zu verabschieden und tatsächliche politische Programme zu entwickeln – und auch zu implementieren.
Claudia Fackler
Leiterin
Projektleiter Tunesien und Algerien