Zur Information
Das jordanische Parlament
Das Haschemitische Königreich Jordanien verfügt über ein Zweikammersystem mit einem Abgeordnetenhaus und einem Senat; gemeinsam bilden sie das Parlament. Die Fäden zahlreicher Exekutiv- und Legislativ-Befugnisse laufen im Königshaus zusammen. Der 65-köpfige Senat, die erste Kammer des Parlaments, wird ausschließlich durch König Abdullah II besetzt, eine Wahl findet nicht statt. Auch die jordanische Regierung wird direkt durch den König eingesetzt. Insofern handelt es sich bei den Parlamentswahlen, also den Wahlen der Abgeordnetenkammer, um die einzige Möglichkeit der Bevölkerung auf nationaler Ebene ihre institutionellen Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Die Parlamentswahlen
Parlamentswahlen finden in Jordanien gemäß Verfassung regelmäßig alle vier Jahre statt. Ausnahmen gelten, wenn der König das Parlament vorzeitig auflöst. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Bürger (über 18 Jahre) des Landes, die sich dauerhaft in Jordanien aufhalten, sofern sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind (also keinen Vormund haben), aktuell nicht im Gefängnis einsitzen bzw. keine über einjährige Haftstrafe abgesessen haben sowie keine Insolvenzverfahren durchlaufen. Zudem dürfen aktive Angehörige sicherheitsrelevanter Exekutivorgane wie Polizei, Gendarmerie, Militär oder Geheimdienst nicht wählen. Durch die Maßgabe des dauerhaften Aufenthalts ist die nicht unerhebliche Gemeinschaft von knapp einer Million Auslandsjordaniern, die sich aus beruflichen oder familiären Gründen nicht in Jordanien aufhalten, von der Wahl ausgeschlossen. Flüchtlinge und Staatenlose sind ebenfalls vom Wahlrecht ausgenommen. Aktuell sind damit 4.647.835 Jordanier grundsätzlich wahlberechtigt. Insgesamt leben knapp 11 Millionen Menschen in Jordanien.
Wahlkreise
Durch unterschiedlichen Zuschnitt der Wahlkreise und Bevölkerungsdichten divergieren die für eine erfolgreiche Wahl erforderlichen Stimmen teilweise erheblich. So ist weiterhin eine grundsätzliche Bevorzugung dünn besiedelter ländlicher Regionen gegenüber den städtischen Ballungszentren erkennbar. Das führt wiederum zu einer numerischen Bevorzugung transjordanischer (also nicht palästinensisch-stämmiger) Jordanier im Parlament.