Print logo

Demokratie trotz Corona
Stichwahl in Bayern per Briefwahl

Obwohl das öffentliche Leben gerade stark eingeschränkt ist, gewählt wird trotzdem. Dafür gibt es ja die Briefwahl. 34 Stichwahlen sind in ganz Bayern am 29. März 2020 erforderlich.

Die Stichwahlen finden am 29. März 2020 statt – der Freistaat reagiert dabei auch auf den Coronavirus. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, haben angekündigt, dass die erforderlichen Stichwahlen ausschließlich als reine Briefwahlen stattfinden werden. Die Wahlbehörden wurden aufgefordert, die Unterlagen für die Briefwahl vorzubereiten und an die Wählerinnen und Wähler zu versenden. Auf diese Weise entfällt der sonst erforderliche Antrag auf Briefwahl, auch für die, die am 15. März ihre Stimmzettel im Wahllokal ausgefüllt haben. So können alle Wahlberechtigten bequem ihre Stichwahl zuhause treffen, ohne sich am 29. März im Wahllokal einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.

Ein Briefkasten an einer Hauswand

Alle Wählerinnen und Wähler, die zur Stichwahl berechtigt sind, bekommen die Unterlagen nach Hause geschickt.

Jevtic; ©HSS; IStock

Kommunalwahlen sind Mehrheitswahlen

Die Bayerischen Kommunalwahlen sind Mehrheitswahlen: Das bedeutet, dass derjenige als (Ober-) Bürgermeister oder Landrat gewählt ist, der „mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält“ (Art. 46, Bayerisches Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG). Wenn keiner der Amtsbewerber im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

34 Stichwahlen in Bayern

34 Stichwahlen wird es in Bayern geben, genauer in 16 kreisfreien Städten von 24 und in 18 Landkreisen von 64: Die Stadtoberhäupter-Kanidtatinnen und -kandidaten in München, Nürnberg, Augsburg, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Ingolstadt, Rosenheim, Landshut, Regenburg, Weiden, Hof, Bayreuth, Bamberg, Coburg und Aschaffenburg müssen in die Stichwahl. Bei den Landräten sind es die Landkreise München, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Miesbach, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Erding, Freising, Pfaffenhofen, Eichstätt, Oberallgäu, Unterallgäu, Ansbach, Würzburg, Main-Spessart, Bayreuth und Bamberg (Kommunahlwahl2020), die eine Stichwahl erfordern.

Stimmberechtigt bei der Stichwahl ist jeder, der bereits bei der ersten Wahl stimmberechtigt gewesen ist (Art. 46 Abs. 3 S. 1 GLKrWG). Gewählt ist dann die Kandidatin/der Kandidat, der „von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält“ (Art. 46 Abs. 3 S. 2 GLKrWG). Sollten zwei Bewerber die gleiche Stimmenzahl haben, entscheidet das Los. Das gab es auch schon, in Bergtheim bei Würzburg. Weil beide Bürgermeister-Bewerber in der Stichwahl gleich viele Stimmen hatten, musste das Los entscheiden. Das Los ist legal, so entschied es das Verwaltungsgericht Würzburg. Auch in Bastheim im Landkreis Rhön-Grabfeld musste der Bürgermeister schon durch ein Los ermittelt werden.

Teilnehmen!

Die Stichwahlen sind reine Briefwahlen: Unbedingt wählen!

 

Autor: Thomas Reiner, HSS

Leiterin Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineredakion

Susanne Hornberger