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Hospizkultur und Palliativkompetenz in stationären Einrichtungen und Krankenhäusern
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie…

Mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz wird sterbenden Menschen ein besonderes Recht auf menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung in ihrer letzten Lebensphase zugestanden. Neben der Definition beider Begriffe beinhaltet das Gesetz, sowohl Maßnahmen einer grundsätzlichen Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, als auch Aspekte für deren Ausbau und Qualitätssicherung. Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Während der Veranstaltung wurde mehrheitlich auf zwei, noch verbesserungsfähige Teilaspekte hingewiesen. Zum einen müsse der Fokus deutlich auf der Ermittlung des Patientenwillens liegen. Dieser würde sich oftmals von dem, der Angehörigen unterscheiden. In Form von ausgiebigen Gesprächen müsse der Patient seinen Willen konkret und offen kommunizieren können und dieser müsse anschließend im Beisein der Angehörigen auch vollständig akzeptiert werden. Abgesehen von der Zeit als wichtigste Komponente in der Pflege, gilt es die Bestrebungen des Hospiz- und Palliativgesetzes in die Praxis umzusetzen.
Als Vorbild hierfür gilt das Projekt „Zeitintensive Betreuung 2015/2016“ der Paula-Kubitscheck-Vogel-Stiftung. Hier konnten am Beispiel des Anna Hospizverein Mühldorf, aufgrund der Beschäftigung von Palliativfachkräften beim Hospizverein als externem Träger, praktisch erprobte Ergebnisse erzielt werden.
Das Konzept konzentriert sich auf stationäre Pflegeeinrichtungen, Projektziel sei es, eine Versorgungslücke für Palliativpatienten in der ambulanten und stationären Pflege, die erhöhten Pflegeaufwand brauchen deren Symptomlast aber keine SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) erfordert, zu schließen. Die Resonanz sowie eine nachträgliche Bewertung der „Zeitintensiven Betreuung 2015/2016“ waren mehr als positiv aus.
Die Partner sahen eine bessere Versorgung der Patienten, eine umfangreichere Vernetzung der Fachkräfte/Palliativbeauftragten der teilnehmenden Pflegeeinrichtungen mit weiteren Versorgungsstrukturen und die Wertschätzung des Engagements der Pflegekräfte. Vor allem aber ließ sich die fachliche Qualität durch die Zunahme von Fachgesprächen im Sinne der Patienten steigern.

Info:
In Kooperation mit dem Bayerischen Hospiz- und Palliativbündnis und den großen Wohlfahrtsverbänden hat die Hanns-Seidel-Stiftung die Frage der stationären sowie ambulanten Hospiz- und Palliativpflege in den Fokus gestellt und dazu aufgerufen, Wünsche zur Verbesserung zu äußern. Die HSS-Vorsitzende, Ursula Männle, betonte in ihren Anfangsworten die Bedeutung dieser Thematik und versprach die Unterstützung der Stiftung. Ausgehend von der Pressemitteilung zum Kabinettsbeschlusses am 10.04.2018, die eine Verdoppelung der Hospizplätze fordert, sind in Form dieser Veranstaltung praktische Ansätze und deren konkrete Umsetzung vorgestellt worden.

Wirtschaft, Finanzen, Arbeit, Soziales
Konrad Teichert
Leiter