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30 Jahre Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrags
„Deutschland haben wir so gern, dass wir am liebsten zwei davon haben“

In diesem Jahr feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit. Ein wesentlicher Schritt zur Wiedervereinigung war der Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Wir haben mit unserem stellvertretenden Vorsitzenden, Bundesminister a. D., Christian Schmidt, MdB, über dessen Bedeutung gesprochen.

In diesem Jahr feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit. Ein wesentlicher Schritt zur deutschen Wiedervereinigung stellte der Zwei-Plus-Vier-Vertrag dar, dessen Unterzeichnung sich am 12. September 2020 zum 30. Mal jährte.

Nach vier intensiven Verhandlungsrunden konnten sich Vertreter Frankreichs, Großbritanniens, den USA und der damaligen Sowjetunion einerseits sowie der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) andererseits hinsichtlich einer „abschließenden Regelung“ für Deutschland einigen. Der Vertrag, der am 15. März 1991 in Kraft trat, verlieh dem wiedervereinigten Deutschland die volle innere und äußere Souveränität und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit.

 

HSS: Sehr geehrter Herr Schmidt, wieso stellt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Ihren Augen einen historischen Meilenstein für Deutschland und für Europa dar?

Christian Schmidt: Die zwei deutschen Staaten haben gemeinsam mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verhandelt. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist zwar kein klassischer Friedensvertrag, aber eine belastbare Grundlage für Frieden und Souveränität in Europa. Es ging um die Wiederherstellung der vollen Souveränität Deutschlands und damit um das Ende der Nachkriegsordnung. Mit dem Vertrag wurde die Grundlage für die zukünftige Stellung Deutschlands in Europa und die vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen. Und: Es ist kein Kabinettsvertrag, sondern in Wahrheit ein Bürgervertrag.

 

HSS: Wie sind Ihre persönlichen Erinnerungen an diesen historischen Moment? Immerhin wurden Sie kurz darauf mit nur 33 Jahren in den Deutschen Bundestag gewählt und bekleideten das Amt des außen- und sicherheitspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe.

Christian Schmidt: Die konstituierende Sitzung des ersten gesamtdeutsch gewählten Bundestages, an der ich im Dezember 1990 teilnehmen konnte, war nicht nur geprägt von der historischen Bedeutung, sondern auch von der Sorge, ob die sowjetische Staatsduma, das noch kommunistisch delegierte Parlament, dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag zustimmen würde. Ich sehe die sorgenvollen Blicke von Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher noch vor mir. Erst als Genscher von seinem sowjetischen Kollegen Schewardnadse über das „Ja“ informiert wurde, gab es freudige Erleichterung.

 

HSS: Die Verhandlungen zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag gestalteten sich nicht immer leicht, da es einige strittige Punkte und grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verhandlungspartnern gab. Auch Staaten wie Polen, die selbst nicht an den Verhandlungen teilnahmen, blickten teils mit Sorge auf die Gespräche. Was waren die kritischen Punkte und welche Einigungen konnte man erzielen?

Christian Schmidt: Der Satz fiel in britischen Kreisen: „Deutschland haben wir so gern, dass wir am liebsten zwei davon haben“. Der französische Präsident Mitterrand reiste nach Warschau zu Jaruzelski und war unentschlossen.
Den polnischen Sorgen konnte mit der endgültigen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch Deutschland begegnet werden. Weiterhin gab es unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Bündniswahl. Insbesondere die Sowjetunion hatte Vorbehalte gegenüber einem Verbleib Deutschlands in der NATO. Dem wurde im Zwei-Plus-Vier Vertrag dadurch Rechnung getragen, dass in den neuen Bundesländern nur Kräfte der Territorialverteidigung stationiert werden durften. Schließlich gab es angesichts der historischen Erfahrung eine gewisse „Grundangst“ vor einem zu starken Deutschland nach der Wiedervereinigung. So wurde die Truppenstärke der Bundeswehr auf 370.000 Mann begrenzt. Zudem wurde bekräftigt, dass Deutschland keine ABC-Waffen herstellen oder besitzen darf. Aber im Kern war es die Vertrauenswürdigkeit und das politische Kapital, das Helmut Kohl angehäuft hatte, dass der Weg zur deutschen Einheit auch bei den Nachbarn freigemacht wurde.

 

HSS: Dass eine Einigung zwischen den alliierten Besatzungsmächten und den deutschen Vertretern zustande kam, kann auch auf das diplomatische Geschick der Regierung um Helmut Kohl zurückgeführt werden. Die britische Premierministerin Margarethe Thatcher sah eine deutsche Wiedervereinigung generell kritisch, die Sowjetunion verweigerte sich der Forderung der westlichen Alliierten, das vereinigte Deutschland müsse Mitglied der NATO bleiben. Erst die Verhandlungen zwischen Helmut Kohl und Michail Gorbatschow brachten die ersehnte Einigung, die als das „Wunder vom Kaukasus“ (16. Juli 1990) in die Annalen der Geschichte einging. Wie kam es zu dieser Einigung? Was entgegnen Sie dem oft zitierten Vorwurf, Helmut Kohl hätte sich die Wiedervereinigung und Deutschlands Souveränität „teuer erkauft“?

Christian Schmidt: Helmut Kohl hat in dieser umbruchhaften Zeit politischen und diplomatischen Weitblick bewiesen. Er hat die Einheit Deutschlands immer mit der Einheit Europas verknüpft. Gleichzeitig verfügte er über die Fähigkeit, auf der persönlichen Ebene eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Dass er mit George H.W. Bush, Francois Mitterand und Michail Gorbatschow ein freundschaftliches Verhältnis pflegte, hat den Weg zur Einheit sicherlich erleichtert.

Im Jahr 1990 waren die Sowjetunion und ihre Nachfolgestaaten nahezu bankrott. Gleichwohl verfügten sie nach wie vor über starke militärische Kräfte. Auch war Gorbatschow Kurs der Öffnung nicht unumstritten, wie wir am Putsch im August 1991 sehen können. Wenn sie geholfen haben, die Sowjetunion zu stabilisieren und damit nicht nur die deutsche Einheit sondern auch einen demokratischen Übergang in Osteuropa zu ermöglichen, dann waren Geldzahlungen etwa für den Abzug der sowjetischen Truppen bis 1994 kein falsches Mittel. Schließlich haben beide Seiten profitiert. Kohl hat Deutschland nicht die Einheit „erkauft“, er hat sie politisch möglich gemacht, auch durch die Verankerung Deutschlands in einem neu geordneten Europa. Zu sagen, mit 150 Milliarden D-Mark konnte Deutschlands Einheit erkauft werden, spiegelt eine historische Ahnungslosigkeit. Es ging darum, das Machtspiel des 19. und des 20. Jahrhunderts nicht fortzusetzen.

 

HSS: An Deutschlands Wiedervereinigung und Souveränität wurden auch Erwartungen geknüpft, schließlich stellte die BRD fortan das bevölkerungsreichste Land im Herzen Europas dar. Wie bewerten Sie aus sicherheits- und verteidigungspolitischer Perspektive Deutschlands Entwicklung und seine Rolle in Europa – auch vor dem Hintergrund der vielen, unterschiedlichen Herausforderungen, mit denen sich Europa gegenwärtig konfrontiert sieht? Wird Deutschland den Erwartungen und den selbst gesetzten Ansprüchen gerecht oder haben wir in bestimmten Punkten noch „Nachholbedarf“?

Christian Schmidt: Deutschland war nach 1945 aus verständlichen Gründen außen- und sicherheitspolitisch entwöhnt worden. Erst mit dem Deutschlandvertrag von 1952 und auch der Ostpolitik in den 70er Jahren gab es einen beschränkten deutschen Spielraum für eine eigenständige Außenpolitik. Deutschland hatte Außen- und Sicherheitspolitik fast verlernt. So traf die neue Souveränität Politik und Gesellschaft erst einmal unvorbereitet. Im Lauf der 90er Jahre hat Deutschland dann aber auch langsam begonnen, international Verantwortung zu übernehmen, etwa auf dem Balkan oder später in Afghanistan.

Was momentan noch fehlt, ist der Wille und die Fähigkeit, in Deutschland und in Europa strategisch zu denken und auch die entsprechenden Strukturen zu entwickeln und auszustatten. Da wird Deutschland, gemeinsam mit Frankreich, aber auch in enger Abstimmung mit den kleineren EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich, noch mehr Führung übernehmen müssen. Es geht nicht um eine „strategische Autonomie“ im Sinne von Eigensinn, auch nicht um einen Ersatz der NATO. Aber Europa muss in der Lage sein, seine strategischen Ziele zu definieren und im Ernstfall auch militärisch zu agieren.

 

HSS: Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Schmidt.

 

Das Gespräch führte Andrea Rotter.

Über Christian Schmidt

Christian Schmidt ist als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Fürth/Neustadt a. d. Aisch seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestags. Gegenwärtig ist er Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und der Parlamentarischen Versammlung der NATO. Zu seinen wichtigsten politischen Funktionen gehören u.a. Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (2014-18), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (2013-14) sowie Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung (2005-13). Darüber hinaus ist er Präsident der Deutschen Atlantischen Gesellschaft (DAG) und stellv. Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung.

Außen- und Sicherheitspolitik
Andrea Rotter, M.A.
Leiterin