Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine Zäsur für die europäische Sicherheitsordnung dar und führte unter dem Stichwort „Zeitenwende“ zu einer Neubewertung von Deutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Obwohl diese Politikfelder in erster Linie in die Zuständigkeit der Bundespolitik fallen, setzt sich Bayern mit einem eigenen Gesetz für die Stärkung der Bundeswehr ein. Über die Hintergründe und Inhalte des Gesetzes haben wir mit Staatsminister Dr. Florian Herrmann gesprochen.
„Wir erleben eine Zeitenwende“, konstatierte Bundeskanzler Olaf Scholz drei Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges in einer Sondersitzung vor dem Deutschen Bundestag und beschrieb damit die historische Zäsur für die europäische Sicherheitsordnung. Neben einem tiefgreifenden Umdenken in der deutschen Energiepolitik steht Deutschlands Zeitenwende vor allem für die notwendige, aber in mancherlei Hinsicht noch nicht vollends umgesetzte Neuausrichtung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die die Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt rückt. Nach Jahren der Unterfinanzierung der Bundeswehr sollen ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro sowie die Zusage, das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zumindest „im mehrjährigen Durchschnitt“ zu erreichen, die deutschen Streitkräfte angemessen für die veränderte sicherheitspolitische Lage ausstatten. Betrachtet man die mittelfristige Finanzplanung des Verteidigungshaushaltes, die langwierigen Beschaffungsprozesse oder die insgesamt zögerliche Rolle Deutschlands bei der Unterstützung der Ukraine, so wird deutlich, dass die Nachhaltigkeit der deutschen Zeitenwende nicht gesichert ist, sondern finanziell, materiell und vor allem in den Köpfen aller langfristig noch verankert werden muss.
Bayern stellt eigene Weichen zur Förderung der Bundeswehr
Auch wenn die Bereiche Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik primär auf Bundesebene verankert sind, macht der Krieg in der Ukraine einmal mehr deutlich, dass Sicherheit nicht eindimensional gedacht werden darf, sondern dass es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die Resilienz und Verteidigungsbereitschaft Deutschlands zu gewährleisten. In diesem Kontext geht der Freistaat seit diesem Sommer mit einem eigenen Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern voran. Wir haben daher mit Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, über die veränderte sicherheitspolitische Lage sowie die Hintergründe und wichtigsten Inhalte des Gesetzes gesprochen.
Dr. Florian Herrmann, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, spricht mit der HSS über das neue bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr
Herr Staatsminister Dr. Herrmann, im Zuge des russischen Angriffskrieges und der „Zeitenwende“ hat die Bundesregierung einige tiefgreifende Veränderungen unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeleitet, wie z.B. die militärische Unterstützung der Ukraine, ein Sondervermögen für die Bundeswehr oder das vage formulierte Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO bei den Verteidigungsausgaben. Gleichzeitig hat Bayern als bisher einziges und erstes Bundesland ein eigenes Gesetz zur Förderung der Bundeswehr verabschiedet. Warum halten Sie ein solches Gesetz auf Landesebene für notwendig? Welchen Mehrwehrt versprechen Sie sich davon?
Die bisherige Bilanz der Bundesregierung bzgl. der von ihr selbst ausgerufenen Zeitenwende fällt – vorsichtig formuliert – gemischt aus. Dem Verteidigungsministerium und der Bundeswehr ist es zwar gelungen, in kurzer Zeit eine große Zahl an Beschaffungen anzustoßen. Allerdings reicht das Sondervermögen nicht einmal zum Schließen der größten Lücken. Außerdem ist es völlig unklar, wie Deutschland auf Dauer seine NATO-Verpflichtungen erfüllen soll. Ein weiteres Manko ist die alleinige Fokussierung auf die Auf- und Ausrüstung der Bundeswehr. Die Bundeswehr muss aber auch wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft rücken, denn Verteidigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Neben vielen praktischen Erleichterungen ist auch dieser Aspekt Ziel des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr. Bayern als Bundeswehrland bekennt sich klar zu den Streitkräften.
Kommen wir nun zum Inhalt des Gesetzes. Welche wichtigsten Änderungen bringt das Gesetz und warum wurden gerade diese Aspekte berücksichtigt?
Die Frage der Verteidigungsbereitschaft, die Bedeutung der äußeren Sicherheit und des Militärs haben in Deutschland bisher ein Schattendasein geführt. Wir haben uns deshalb alle Bereiche des Landesrechts angesehen, mit denen wir als Freistaat die Verteidigungsbereitschaft stärken können. Durch das Verbot sogenannter „Zivilklauseln“, die Wissenschaftlern militärische Forschung verbieten würden, wird bspw. eine reibungslose zivil-militärische Zusammenarbeit an den bayerischen Universitäten sichergestellt. Außerdem wurden für die Bundeswehr in vielen Bereichen bürokratische Hürden verringert. Durch eine Änderung der Bauordnung entfallen nun zeitintensive Genehemigungsverfahren für Bauvorhaben auf Militärgelände, u.a. durch eine Reduzierung des Denkmalschutzes für derartige Vorhaben. Ein weiteres Beispiel ist der nun gesetzlich abgesicherte Zugang der Jugendoffiziere und Karriereberater zu weiterführenden Schulen. All diese Aspekte sind wichtig für die Bundeswehr, aber nur auf Landesebene zu regeln. Deshalb haben wir unser Gesetz auf den Weg gebracht.
Das Gesetz wurde im Bayerischen Landtag mit großer Mehrheit von CSU, Freien Wählern und SPD verabschiedet. Kritiker warnen mit Blick auf das Verbot der Zivilklausel jedoch vor einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit oder gar vor einer Militarisierung des Unterrichts durch die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren. Was halten Sie den Kritikern entgegen?
Das ist grober Unfug. Gerade die „Zivilklauseln“, die von vielen Juristen selbst für verfassungswidrig gehalten werden, verbieten Forschung im militärischen Bereich und schränken so die Wissenschaftsfreiheit erheblich ein. Mit dem Verbot von „Zivilklauseln“ brechen wir auch eine Lanze für die Wissenschaftsfreiheit. Es wird ja kein Wissenschaftler zu bestimmten Forschungen gezwungen, im Gegenteil! Von einer Militarisierung des Unterrichts kann nicht die Rede sein. Die wenigen in Bayern stationierten Jugendoffiziere werden in den Klassen vereinzelte Unterrichteinheiten im Bereich sicherheitspolitische Bildung halten, ohne – das sei betont – für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr zu werben. Sie sensibilisieren Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte für das wichtige Thema Sicherheitspolitik und bereichern den Unterricht.
Wir haben bereits über die Bundeswehr und die militärische Komponente gesprochen – dabei gilt es ja auch, die gesellschaftlich-zivile Komponente unserer Sicherheit und Verteidigung nicht aus den Augen zu verlieren. Wo sehen Sie noch dringenden Handlungsbedarf? Gibt es auch Dinge, die nicht nur der Bund, sondern auch Bayern politisch auf Landesebene und gemeinsam mit unserer Bevölkerung stärker fokussieren sollte?
Von ausländischen Staaten gesteuerte Desinformationskampagnen stellen eine bisher unterschätzte Bedrohung dar. Bayern arbeitet bereits jetzt in vielen Einzelbereichen am Umgang mit diesen hybriden Bedrohungen. Eine Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen erreichen wir bspw. durch den sehr erfolgreichen „Medienführerschein Bayern“, aber auch durch die angesprochenen Jugendoffiziere. Wir fördern auch intensiv die Vielfalt regionaler Medienangebote, damit nicht nur extremistische Medienbotschaften im Netz wahrgenommen werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Falschmeldungen aus dem Ausland das Ziel der Spaltung erreichen. Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sind hier das A und O – da müssen wir dranbleiben. Insgesamt brauchen wir ein verändertes Bewusstsein in der Bevölkerung zu unserer Sicherheitslage, ein neues Mindset. Da tun sich einige noch schwer. Aber es ist unumgänglich angesichts der Bedrohungen, die leider sehr real sind.
Herr Staatsminister Dr. Herrmann, vielen Dank für das Gespräch.
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Der bayerische Staatsminister Dr. Florian Herrmann spricht im Interview mit der HSS über das neue „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“