Digitale Expertenrunde
Brauchen wir die allgemeine Dienstpflicht?
Mehr Krisenereignisse, immer weniger gesellschaftlicher Zusammenhalt: Experten diskutierten auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung, ob die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zur Stärkung von Resilienz, Solidarität und Sicherheit beitragen könnte. Im Bild: Freiwillige Helfer beim Hochwasser im Juni 2024 in Ulm.
Copyright: Imago/Eibner
Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehrere große Krisen erlebt: die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und den Krieg in der Ukraine seit 2022. Krisenereignisse häufen sich und belasten unsere Gesellschaft stark. Deshalb haben Politikerinnen und Politiker von CDU und CSU vorgeschlagen, eine allgemeine Dienstpflicht für junge Erwachsene einzuführen. Sie soll dazu beitragen, unser Land besser auf Krisen vorzubereiten. Das könnte auf zwei Wegen passieren: Zum einen sollen junge Menschen lernen, in Notlagen praktisch zu helfen – zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Zum anderen könnte der Dienst den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken. Ein solches Gesellschaftsjahr könnte bei der Bundeswehr, im Katastrophenschutz oder bei gemeinnützigen Organisationen abgeleistet werden. Die Hanns-Seidel-Stiftung hat dieses Thema in einer Expertenrunde aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert.
Sinn und Zweck einer allgemeinen Dienstpflicht
Der freiheitliche Staat darf seine Bürger nur dann zu einem Dienst verpflichten, wenn er seine Kernfunktionen anders nicht bewältigen kann, mahnte Winfried Bausback, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion. Aus zwei Gründen hält er diese Bedingung für erfüllt:
Außenpolitische Bedrohungslage: Russland und China betreiben eine auf Dominanz und Selbstdurchsetzung ausgerichtete Politik, während der Isolationismus der USA die Funktionsfähigkeit des NATO-Bündnisses infrage stellt. Deutschland muss daher verteidigungsfähig werden. Das Beispiel der Ukraine zeigt, wie wichtig es ist viele Reservisten zu haben.
Demografische Entwicklung: Die Babyboomer gehen sukzessive in Rente. Der Nachwuchsmangel wird sich im Katastrophenschutz bemerkbar machen.
Wie lässt sich die Dringlichkeit der gegenwärtigen Lage ins öffentliche Bewusstsein rücken – ohne zu dramatisieren und mit einem angemessenen Maß an Zuversicht Mit dieser Frage befasste sich Hartwig von Schubert, ehemaliger Militärdekan an der Führungsakademie der Bundeswehr. Dabei betonte er die Bedeutung starker Bilder. Sein Vorschlag: Europa solle seine Rolle in der NATO mit mehr Begeisterung und patriotischem Selbstverständnis in der öffentlichen Diskussion vertreten. Dann könnten die Länder ihre Verteidigung aus eigener Überzeugung und innerer Stärke heraus leisten. Wenn das nicht passiere, bleibe Europa nur ein passiver Mitläufer – abhängig von einem immer unzuverlässiger werdenden Partner USA.
Laut Alexander Dietz, Professor für Systematische Theologie und Diakoniewissenschaft an der Hochschule Hannover, habe eine soziale Pflichtzeit das Potenzial, zum „Band, das die Gesellschaft zusammenhält“ zu werden. Als praktischer Lern- und Erfahrungsort könne sie der Zunahme von Vereinzelung, Intoleranz und Demokratieverdrossenheit entgegenwirken:
Zum einen schafft die Dienstpflicht Solidarität zwischen verschiedenen ökonomischen und weltanschaulichen Milieus, indem sie sinnstiftende Gemeinschaftserfahrungen ermöglicht. Dies ist die Voraussetzung für konstruktiven Streit und Kompromissbereitschaft auf politischer Ebene.
Zum anderen führt sie vor Augen, dass ein Gemeinwesen nicht nur aus Rechten, sondern auch aus Pflichten besteht.
Die Sicht der betroffenen Organisationen
Katrin Klüber, Leiterin der Abteilung Ehrenamt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), stellte am Beispiel ihrer Organisation zwei mögliche Modelle vor, wie sich eine Allgemeine Dienstpflicht im Bevölkerungsschutz umsetzen ließe:
Mehrjähriges Modell. Die THW-Ortsverbände werden ehrenamtlich getragen und sind daher nicht in Vollzeit besetzt. Eine soziale Pflichtzeit müsste daher die Option enthalten, den Dienst über mehrere Jahre gestreckt zu leisten. In diesem Modell wäre es derzeit möglich, rund 4.000 Pflichtdienstleistende pro Jahr aufzunehmen. Höhere Kapazitäten erfordern mehr Ressourcen.
Vollzeit-Modell. Die Strukturen des Bundesfreiwilligendienstes können genutzt werden, um weitere 2.000 Pflichtdienstleistende pro Jahr in Vollzeit zu beschäftigen.
Als Vorbereitung für eine allgemeine Dienstpflicht schlug Klüber vor, dass im geplanten Fragebogen zur neuen Wehrpflicht auch der Dienst im Bevölkerungsschutz als Möglichkeit genannt werden soll. Außerdem sollte der im Koalitionsvertrag geplante Freiwilligendienst im Bevölkerungsschutz so gestaltet werden, dass man ihn später in einen Pflichtdienst umwandeln kann.
Einen Einblick in die Perspektive der Bundeswehr vermittelte Brigadegeneral Thomas Hambach, Kommandeur des Landeskommandos Bayern. In Anbetracht der brisanten Bedrohungslage müsse das Personal in den Streitkräften deutlich aufgestockt werden – von derzeit 181.000 auf rund 260.000 Soldaten. Zwei Wege sind seiner Meinung nach denkbar:
Eine Reserve aufbauen. Die Bundeswehr braucht Reservisten, die sie im Notfall einsetzen kann. Ziel muss es sein, in möglichst kurzer Zeit genügend Soldaten auszubilden, die die Grundlagen kennen, sich taktisch bewegen können und zum Einsatz an bestimmten Waffensystemen geeignet sind. Die Wehrpflicht ist hierfür ein geeignetes Mittel.
Den Aufwuchs sicherstellen. Es gilt Menschen zu gewinnen, die bereit sind, sich als Zeit- und Berufssoldaten zu verpflichten. Die Wehrpflicht ist hierfür ein Baustein, denn Erfahrungen aus dem Kalten Krieg zeigen: Etwa die Hälfte des Nachwuchses kommt auf diesem Weg in die Bundeswehr.
Hambach betonte außerdem, dass es nun im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes Strukturen zu schaffen gelte, die mittelfristig die Überführung in eine Pflicht möglich machen.
Michael Weiß, Vorsitzender der Bayerischen Sportjugend, sprach aus Sicht der Organisationen, die Freiwilligendienste anbieten. Er machte auf mehrere Probleme aufmerksam: Das Geld reiche besonders in großen Flächenländern oft nicht aus, Planungssicherheit sei nicht gegeben und der Zuschnitt der Programme privilegiere Jugendliche aus wohlhabenderen Familien. Junge Menschen aus ärmeren Familien oder mit Migrationshintergrund würden unter den aktuellen Bedingungen kaum teilnehmen. Eine gut finanzierte Dienstpflicht könne hier etwas verändern. Als erster Schritt dorthin wäre ein gesetzlicher Anspruch auf einen Platz im Freiwilligendienst sinnvoll.
Die Rahmenbedingen der Dienstpflicht
Ferdinand Weber, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völker- und Europarecht der Universität Göttingen, widmete sich der Thematik aus juristischer Sicht. Zwei Ebenen seien demnach betroffen:
Verfassungsrecht: Nach der aktuellen Rechtslage kann eine allgemeine Dienstpflicht nicht einfach mit einem normalen Gesetz beschlossen werden. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden. Möglich wäre zum Beispiel ein neuer Artikel 12b im Grundgesetz. Das Regelungsziel könnte sein, die Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Krisen zu machen.
Völkerrecht. Strittig ist, ob die Einführung einer Dienstpflicht dem Verbot der Zwangsarbeit in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Die EMRK nimmt davon jedoch jene Arbeiten aus, die zu den „üblichen Bürgerpflichten“ gehören. Mit Blick auf die dynamische und an dem Verlauf der Dinge orientierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, würde die Allgemeine Dienstpflicht voraussichtlich als derartige Bürgerpflicht gewertet werden.
Die volkswirtschaftlichen Kosten eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres untersuchte Panu Poutvaara, Leiter des ifo Zentrums für Migration und Entwicklungsökonomik. Er stellte dabei das Pflichtmodell mit einem Nettomonatsgehalt von 1.000 Euro einem Marktmodell mit einem Nettomonatsgehalt von 2.379 Euro gegenüber. In beiden Fällen legte er eine zwölfmonatige Dienstdauer zugrunde. Die Ergebnisse:
Bei einer Pflichtlösung fallen die Staatsausgaben mit 12,8 Mrd. Euro im Jahr wesentlich geringer aus als bei einer Marktlösung mit 30,5 Mrd. Euro.
Aufgrund veränderter Bildungs- und Konsumentscheidungen wirkt sich ein Marktmodell jedoch weniger negativ auf das Bruttonationaleinkommen aus. Dieses sinkt lediglich um 37,4 Mrd. Euro. Bei einem Pflichtmodell ist mit einem Rückgang von 69,7 Mrd. Euro zu rechnen.
Poutvaara betonte jedoch, dass die Frage nach dem richtigen Weg nicht nach rein finanziellen Aspekten zu beantworten sei. Wesentlich sei der Bedarf einer Gesellschaft.
Julia Schlicht von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sprach darüber, warum sich Menschen freiwillig engagieren. Auf das Hauptmotiv „Spaß haben“ würden mit wenig Abstand „Anderen Menschen helfen“, „Etwas für das Gemeinwohl tun“ und „Gesellschaft mitgestalten“ folgen. Vor allem junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren hätten ferner großes Interesse am freiwilligen Engagement. Problematisch sei jedoch, dass es häufig an guter Infrastruktur mangle – etwa wenn ungünstige Busverbindungen keine sinnvolle Zeitplanung erlauben. Wenn man solche Hürden abbauen würde, könnte man vorhandene Potenziale noch viel besser nutzen.
Kontakt
Leiter