Interview mit Dieter Hausberger, Dezernatsleiter Cybercrime
Die Jäger im Netz
Das Interview
Dieter Hausberger, Kriminaldirektor, seit 2021 Leiter des Dezernats 54 - Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt.
Irmak Kalac; HSS
HSS: Herr Hausberger, seit wann gibt es das Dezernat Cybercrime?
Hausberger: Das Dezernat 54 - Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ist vor ziemlich genau zehn Jahren gegründet worden. Kurz darauf gab es beim Polizeipräsidium München ein Pendant und etwas später kamen Kommissariate mit dem Schwerpunktthema Cybercrime bei den regionalen Kriminalpolizeiinspektionen hinzu.
HSS: Wie sehen Ihre Aufgaben aus?
Hausberger: Es geht bei uns nicht nur um Ermittlungen, da das BLKA zentrale Serviceangebote für alle Polizeidienststellen zur Verfügung stellt. Unser Portfolio reicht von einer Ermittlungskomponente Cybercrime bis hin zur Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Das ist eine Einheit, die für die Belange der Wirtschaft zur Verfügung steht, als Ansprechpartner im Krisenfall oder auch schon davor im Rahmen der Prävention. Neben der Komponente für die Wirtschaft betreiben wir auch eine Hotline für Bürger, um bei Vorfällen rund ums Thema Computer- und Internetkriminalität weiterzuhelfen. Darüber hinaus besitzen wir eine eigene IT-Forensik und unterhalten weitere hochtechnische Spezialbereiche, deren Know-how wir auch im Rahmen der Unterstützung polizeiintern anbieten. Bei uns bildet den grundsätzlichen Schwerpunkt die sogenannte Cybercrime im engeren Sinne, das heißt Delikte, die sich gegen Computer und das Internet richten. Ein großes, von der vorgenannten Regel abweichendes Segment ist die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie.
HSS: Wie viele Mitarbeiter haben Sie im Dezernat?
Hausberger: So grob können wir von 70 Mitarbeitern sprechen. Viele stellen sich ja einen Cyber-Ermittler so vor, dass der alle Probleme rund um den Computer lösen kann. Aber das stimmt schon lange nicht mehr. Das Thema IT ist mittlerweile so speziell und facettenreich, dass jeder – bildlich gesprochen – nur noch kleinere Stücke eines Kuchens beisteuern kann und erst die Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten fügt den Kuchen zu einem großen Ganzen.
HSS: Mit wem kooperieren Sie bei Ihrer Arbeit?
Hausberger: Es kommt jetzt immer darauf an, um was es sich handelt. Bei Ermittlungen kooperieren wir mit allen Ländern, die kooperationsbereit sind und Bezug zu unseren Verfahren haben, nicht nur innerhalb Europas. Beispielsweise mit den US-Amerikanern machen wir sehr viel, konkret mit dem FBI. Aber Partner sind alle Staaten der sogenannten freiheitlichen Welt, die eine gewisse Offenheit zur Zusammenarbeit und demokratische Strukturen haben. Wir orientieren uns am World Wide Web, also weltweit, von Australien bis Kanada.
HSS: Aber die meisten Cyber-Attacken kommen doch aus Ländern wie Russland, China, Nordkorea. Gibt es da auch eine Zusammenarbeit?
Hausberger: Hier ist es eher schwierig bis teilweise auch unmöglich. Einerseits wegen der Kooperationsbereitschaft, andererseits aufgrund der politischen Strukturen. Der zweite Punkt ist, und den darf man nicht unterschätzen, das Erfordernis eines ähnlichen politischen Systems, also idealerweise eines demokratischen Rechtsstaates. Nehmen wir den Fall, dass in einem anderen Land aufgrund unserer Hinweise eine Person wegen Kinderpornografie angeklagt wird und dieser aufgrund des dortigen Rechtssystems die Todesstrafe droht. Dann dürfen wir gesetzlich begründet nicht kooperieren.
HSS: Brauchen Sie mehr Geld?
Hausberger: Der springende Punkt ist: Geld ist ein wesentlicher Gamechanger. Wir können uns viel leisten und werden auch in Bayern sehr gut dabei unterstützt. Aber das Thema Finanzen inklusive Personalressourcen ist im IT-Sektor letztendlich ein Fass ohne Boden. Die Frage dabei ist jedoch immer, was brauche ich wirklich und was ist „nice to have“?
HSS: Zu den juristischen Problemen: Privatpersonen dürfen wie im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette „Fahndungen“ per KI-Gesichtserkennungssoftware durchführen, die Behörden aber nicht.
Hausberger: Ja. Ein Beispiel: Eine Person ist vermisst. Für uns ist es ein rechtlich äußerst schwieriges Unterfangen, eine Öffentlichkeitsfahndung nach einem Vermissten über Soziale Medien durchzuführen. Sie werden sicherlich schon einmal Suchaufrufe von Angehörigen in Sozialen Medien gesehen haben. Hier treffen tatsächliche Möglichkeiten eines Jeden und rechtliche Hürden von Behörden aufeinander. Bei der KI gibt es zwei Themenfelder, die mit reinspielen. Erstens die Befugnisse, die die Polizei hat, und zweitens die technischen Möglichkeiten, die es gibt. Jemand, der nicht bei der Polizei arbeitet, kann öffentlich zugängliche Anwendungen nutzen. Wir dagegen müssen die Daten, die wir erheben oder abgleichen wollen, aufgrund einer Rechtsgrundlage erheben.
HSS: Welche Instrumente brauchen Sie noch für Ihre Ermittlungsarbeit?
Hausberger: Im Wesentlichen sind es drei Instrumente. Es braucht wirklich gutes IT-Personal, da haben wir jedoch die Wirtschaft und auch Behörden als starke Konkurrenten. Dann braucht man natürlich potente technische Ausstattung, also Hard- und Software sowie eine hohe Breitbandanbindung. Und es bedarf passender und vor allem der Entwicklung gerechter rechtlicher Rahmenbedingungen. Da bleibt ein Spannungsfeld nicht aus, denn technisch geht häufig weit mehr, als das Recht zulässt. Doch dass das Recht in dieser Abwägung stets obsiegen muss, steht außer Frage.
HSS: Welche Tipps würden Sie Unternehmen und Bürgern generell geben, um sich zu schützen?
Hausberger: Man muss sich um TOM kümmern: Technik, Organisation, Mensch. Technik bedeutet: Software immer updaten, ordentliche Firewalls installieren und so weiter. Organisation heißt, dass das IT-System segmentiert ist, also das nicht eine Person Zugriff auf alles hat oder ich mich, einmal eingedrungen, ungehindert in der ganzen Systemstruktur eines Unternehmens bewegen kann. Wenn man über einen Zugang letztlich alles infiltrieren kann, besteht ein sehr hohes Risiko. Organisation bedeutet aber auch, ein ordentliches Backup-System zu betreiben. Beim Menschen kommt es auf die Kenntnisse und die daraus resultierende Widerstandsfähigkeit an, die sogenannte Resilienz. Und über allem steht die Vorbereitung für den Ernstfall. Denn es stellt sich nicht die Frage, ob sie Opfer einer Cyber-Straftat werden, sondern nur wann. Laut Umfragen nahmen vor ein paar Jahren nur rund 17 Prozent der Unternehmen solche Angriffe als existenzbedrohend wahr, heute sind es über 70 Prozent. Das Gute trotz aller negativen Botschaften ist, man kann sich recht stark gegen Cyberkriminalität schützen; und das mit tatsächlich überschaubaren finanziellen Mitteln. Gerade gemessen an einem potentiellen Schaden.
Lesen Sie das ausführliche Interview in der neuen Ausgabe des politicus: “Next Level: Alles Digital.”
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