Rentenreform in Frankreich
Die unwillige Nation
Das umstrittene Projekt zur Rentenreform ist am Dienstag, 28. Januar, dem parlamentarischen Ausschuss vorgelegt worden, der den Text für das Gesetzgebungsverfahren im Plenum (ab dem 17. Februar) vorbereiten soll.
Während hier die nächste Etappe also eingeläutet ist, geht der Streik weiter, der nun seit über 60 Tagen andauert – zahlenmäßig schwächer als im Dezember, dafür aber unnachgiebiger. So war seit dem 30. Januar die Müllentsorgung „dran“, weshalb sich über das Wochenende insbesondere in Marseille und Paris die Straßen an etlichen Stellen spontan in Müllhalden verwandelt hatten.
In Frankreich wird ein "Thatcher-Moment" und eine Entmachtung der Gewerkschaften befürchtet. Deregulierung oder Liberalisierung stehen viele traditionell ablehnend gegenüber.
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Der Staat gegen sich selbst
Verantwortlich war die Gewerkschaft CGT, die die Reform besonders vehement und kompromisslos bekämpft. Zwei Tage vorher, am 28. Januar, war es in Paris während einer Demonstration wieder zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen – den Polizisten gegenüber stand diesmal die Berufsfeuerwehr. Das Innenministerium reagierte schnell: Noch am selben Tag empfing der Innenminister Christophe Castaner eine Delegation der Streikenden und gestand den Feuerwehrleuten zu, auch nach der Reform mit 57 in Rente gehen zu können. Was zeigt der Verlauf der letzten Tage hinsichtlich der Reform, aber auch des politischen Systems Frankreichs allgemein?
Zunächst: Das Reformprojekt zielt nicht mehr auf die Einrichtung eines im Wortsinne universellen Rentensystems ab. Dafür wurde es infolge der massiven Mobilisierung dagegen mit zu vielen Ausnahmen versehen – die genannte Altersregelung für die Feuerwehr ist nur ein Beispiel, bei dem es besonders schnell zur Anpassung des Projekts kam. Aber grundsätzlich zeigt ein Blick auf die streikenden Berufsgruppen – Feuerwehr, Lehrer, Krankenhauspersonal, Angestellte der Staatsbahn – einen Unterschied der französischen Gewerkschaften zu ihren deutschen Pendants auf: Besonders stark sind sie im Staatssektor, also im öffentlichen Dienst und den staatseigenen Betrieben, nicht in der Privatwirtschaft. Diese Konstellation – gepaart mit dem französischen Streikrecht – ermöglicht es, dass sich bei Demonstrationen und auch Ausschreitungen jeweils Staatsbedienstete gegenüberstehen, wie eben am 28. Januar. Dass da die Regierung schnell nachjustiert, überrascht nicht. Das zeigt aber auch, warum nicht nur die aktuelle, sondern praktisch jede (Renten-)Reformbemühung der letzten 30 Jahre immer zäh war und immer Streiks ausgelöst hat: Die Gewerkschaften sind gerade in Schlüsselbereichen der öffentlichen Infrastruktur stark verankert und haben somit ein besonderes Druckpotenzial. Jenseits der konkreten Reform, um dies es jeweils geht, ist es das natürliche Interesse der Gewerkschaften, diese Position zu behalten.
Der Widerstand im Land ist auch deswegen so grundsätzlich, weil nicht klar ist, wie die Rentenreform finanziert werden und die Exekutive mehr Befugnisse bekommen soll.
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Angst vor dem „Thatcher-Moment“
Der letztgenannte Aspekt spielt eine erhebliche Rolle in der aktuellen Streikbewegung und erklärt beispielsweise auch zum Teil, warum die CGT darauf hingewirkt hat, die Müllverarbeitung für vier Tage auszusetzen – eine neue Maßnahme, beschlossen am 57. Tag nach Streikbeginn: Es geht, so der Diskurs, um die Verteidigung des Sozialstaates gegen Liberalisierung und damit um den Erhalt der Sozialpartnerschaft. Das klingt nach einem eher alten Hut, es verfängt aber: Frankreich hat wenig institutionalisierten Dialog der Sozialpartner; die sogenannte Dritte Kammer, der CESE (Conseil économique, social et environnemental – Rat für Wirtschaft, Soziales und Umwelt) ist noch die bekannteste, aber auch nicht übermäßig einflussreiche Ausnahme. Und es ist ein Grund dafür, dass laut dem Umfrageinstitut Ifop in der Bevölkerung trotz der erheblichen Belastungen (vom Stillstand des Nahverkehrs über den Müll auf den Straßen bis hin zum Bankrott vieler Einzelunternehmer) die Zustimmung zum Streik immer noch höher ist als die Ablehnung.
Auf der Gewerkschaftsseite geht die Befürchtung eines „Thatcher-Moments“ um, in Erinnerung an die Arbeitskämpfe in Großbritannien 1984/85, die mit der Entmachtung der bis dahin politisch starken Bergarbeitergewerkschaft endeten – was damals die Fortsetzung von Thatchers Reformprogramm vereinfachte. Gerade einem derartigen Kurs von Liberalisierung und Deregulierung stehen aber viele Franzosen traditionell ablehnend gegenüber. Sie akzeptieren also lieber einen Streik nach dem Motto „wehret den Anfängen“, als eine Liberalisierung des Rentensystems hinzunehmen, wie sie durch die jetzige Reform zumindest möglich würde. Sie sehen diese Tendenz als gegenläufig zum Republikanismus, zu dem eben auch das bestehende Rentensystem durch Umverteilung innerhalb des régime général und der régimes spéciaux gehört; ein System, das älter ist als die Fünfte Republik selbst.
31% der Franzosen wählen antiliberal
Dies ist grundlegend für die Ideologisierung des aktuellen Konflikts. Zur Erinnerung: In der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen von 2017 galten gut 40% der abgegebenen Stimmen entweder Marine Le Pen (äußere Rechte) oder Jean-Luc Mélenchon (von La France insoumise, äußere Linke), die beide mit einem antiliberalen Programm angetreten waren. Dies entspricht 31% der gesamten wahlberechtigten Bevölkerung. Das dürfte – mindestens – der Bevölkerungsanteil sein, der auch ohne die Rentenreform in grundsätzlicher Opposition zur gegenwärtigen Regierung steht (die Reformgegner im eigentlichen Sinne des Wortes, die also diese Reform ablehnen, nicht aber die Regierung an sich, kommen noch hinzu). Diese Art von zäher Opposition findet sich aber derzeit auch im Parlament wieder, was mindestens ebenso bedenklich ist.
Die Kommission der Assemblée nationale (das Unterhaus des Parlaments), welche das Gesetzesprojekt zur Rentenreform behandelt, hat am Montag, 3. Februar, seine Arbeit aufgenommen. Das heißt, sie behandelt das Reformprojekt selbst und die dazu gemachten Änderungsanträge der Kommissionsmitglieder. Die Zahl dieser Eingaben beläuft sich auf den Rekord von 22.000 – 19.000 davon allein von La France insoumise. In den USA würde man vom „filibustering“ sprechen, in Frankreich ist es die „bataille d’amendements“ („Schlacht der Änderungsanträge“), also schlicht die Behinderung des Gesetzgebungsprozesses durch Obstruktion. Die französischen parlamentarischen Regeln verhindern zwar, dass der Prozess ad infinitum behindert werden kann, aber die Kommissionsarbeit wird unter diesen Umständen kaum sinnvoll vonstattengehen können. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass am 17. Februar die Kommissionsarbeit nicht abgeschlossen sein wird; dann würde das Projekt in derjenigen Form im Plenum des Unterhauses eingebracht werden, welche es vor Zusammentreten der Kommission hatte, ohne jede Änderung. Es zeigt aber: Zumindest La France insoumise ist gewillt, die Institutionen der Fünften Republik als Vehikel zur Fundamentalopposition zu nutzen. Überraschend ist das allerdings nicht, war ihr Chef Jean-Luc Mélenchon ja 2017 als Präsidentschaftskandidat angetreten, um die Verfassung umzupflügen und eine Sechste Republik zu schaffen. Er erhielt gut 19% der abgegebenen Stimmen.
Finanzierung ungeklärt
Das andere Beispiel stammt von der im Unterhaus viel stärker vertretenen, bürgerlich-konservativen Fraktion der Républicains – die zudem im Oberhaus (Sénat) die größte Parteigruppe stellen.
Die Republikaner werden sich nach dem Unterhaus mit dem Gesetzesprojekt befassen. Bedenken hat der Fraktionsvorsitzende Damien Adab bereits in einem offenen Brief an Premierminister Philippe am 14. Januar formuliert. Sie sind fundamental. Das Projekt der Regierung ist in seiner jetzigen Form aus Sicht der Républicains nicht zustimmungsfähig: Es ist unvollständig und spart namentlich aus, wie die Reform finanziert werden soll. An dieser Frage soll parallel eine unter dem Spitzenbeamten Jean-Jacques Marette gebildete ad hoc-Kommission arbeiten, die nicht parlamentarisch ist, sondern die Sozialpartner zusammenbringen soll. Die Kommission ist das Ergebnis eines Kompromissvorschlags der reformbereiten Gewerkschaft CFDT. Ein weiteres Problem für den Gesetzgebungsprozess: Die Regierung will das Projekt im Eilverfahren ins Parlament bringen, damit die erste – und im Eilverfahren ist das die einzige – Lesung des Textes im Plenum noch vor den Kommunalwahlen am 15. und 22. März stattfinden kann. Die Kommission unter Marette soll ihre Ergebnisse zur Finanzierung aber erst im April vorstellen, also nach der Lesung im Unterhaus.
Hinzu kommt, dass das Gesetzesprojekt selbst abseits der Finanzierungsfrage insgesamt 40 Bestandteile der Reform undefiniert lässt und stattdessen eine Ausweitung der Befugnisse der Exekutiven vorsieht. Letztere soll künftig auf dem Wege von Verordnungen diese Bestandteile regeln können. Das Parlament bliebe außen vor. Dabei geht es zum Beispiel um Bestimmungen zur Invalidität und Berufsunfähigkeit, zur Anerkennung der besonderen Belastung (pénibilité) bestimmter Berufe – was einen früheren Renteneintritt ermöglicht – oder um die Inkraftsetzung der Reform. Die Répubicains haben sich, wie die Opposition insgesamt, die Einschätzung des Conseil d’État zu eigen gemacht, der wichtigsten juristischen Prüfinstanz von Gesetzesvorhaben. Das Gremium weist in seinem Gutachten darauf hin, dass „die Tatsache, dass der Gesetzgeber entscheidende Elemente des neuen Rentensystems einer Regelung durch Verordnungen überantworten [solle], die Sicht über das Ganze verloren gehen [lasse], welche für die Einschätzung der Konsequenzen der Reform und daher ihrer Verfassungsmäßigkeit notwendig“ sei.
Reform per Dekret?
Bei alledem zeigt sich die Regierung gewillt, das Projekt nun möglichst schnell und ohne (größere) Änderungen umzusetzen. Die Reform ist eine erhebliche politische Belastung, und der Streik hat schon jetzt immense Kosten verursacht; die RATP (Pariser Nahverkehr) und die Staatsbahn SNCF kommen allein schon auf einen Verlust von etwa 1 Mrd. Euro – die indirekten Kosten des Streiks für die anderen Wirtschaftszweige liegt aber noch viel höher. Ein Hinziehen der gegenwärtigen Situation ist da in etwa das Letzte, was die Regierung verdauen kann. Es kursieren auch schon erste (von mehreren Ministern bereits dementierte) Spekulationen, dass in Regierungskreisen überlegt werde, im Falle eines Scheiterns des Gesetzgebungsprozesses die „alternative“ Inkraftsetzung auf dem Weg der Notstandsgesetzgebung zu wählen, die die Verfassung dem Präsidenten in Art. 49 III zugesteht. In einem Interview am 1. Februar hat der Senatspräsident Gérard Larcher (Les Républicains) offen vor einem solchen Schritt gewarnt. Dies hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen viel zu hohen politischen Preis und wäre eine Zerreißprobe für das ganze staatliche Gefüge. Weitaus wahrscheinlicher ist, dass die Regierung einen derartigen Schritt nicht wagen möchte und, käme es tatsächlich zum Scheitern des Gesetzesprojekts, lieber abtritt.
Die Regierung mit ihrer Parlamentsmehrheit kann nach wie vor das Gesetzesprojekt durchbringen, mindestens durch das Unterhaus. Ob und wie das gelingt, wird wohl in den nächsten zwei Monaten klar werden. Die vergangenen zwei Monate jedenfalls haben Spuren hinterlassen, die das Verhältnis von Regierung, Opposition, Gewerkschaften und Wahlvolk zueinander mindestens den Rest dieser Legislaturperiode (bis 2022) begleiten werden. Eine Ende Januar durchgeführte Ifop-Umfrage ergab, dass 89% der Franzosen davon ausgehen, politische Konflikte würden in Zukunft grundsätzlich gewalttätiger ausgetragen werden. Keine guten Vorzeichen für die Entwicklung der politischen Kultur – oder das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.
Autor: Philipp Siegert, HSS, Frankreich