Auswirkungen auf die Kommunen
Föderales Prinzip bei der Grundsteuerreform
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die noch geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte „gravierende und umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“ festgestellt und dem Gesetzgeber bis Dezember 2019 Zeit gegeben, sich auf eine tragbare Lösung zu einigen.
Prof. Ursula Männle, Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, lobte den Berliner Kompromiss als Stärkung des Föderalismus in Deutschland.
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Grundfläche, Geschossfläche oder Marktwert?
Wirklich überraschend dürfte das Urteil kaum gewesen sein, denn noch immer gelten heute Werte, die bereits 1964 festgelegt wurden und seit 1974 angewendet werden. Wie bereits 1935, bei der ersten sogenannten „Hauptfeststellung der Werte zur Berechnung der Grundsteuer“, hatte der Gesetzgeber bestimmt, die Werte alle sechs Jahre neu festzusetzen. Das ist bisher nicht geschehen, nun liegt die Aufforderung zum Handeln des Bundesverfassungsgerichts auf dem Tisch.
Finanzminister Olaf Scholz hat nach einer einheitlichen Lösung gesucht, denn es gibt mehrere Modelle, um die Grundsteuer zu berechnen. Man kann sich ausschließlich auf die Grundfläche konzentrieren, man kann Grundfläche und Geschoßfläche als Grundlage wählen, man kann auch ein Modell nehmen, das den Wert der Immobilie mit in die Berechnungen einbezieht. Manche Wissenschaftler vertreten auch die Ansicht, dass die Grundsteuer abgeschafft werden sollte, nicht zu letzt weil sie einen relativ hohen Aufwand bedeutet in Relation zum Ertrag.
Für Josef Zellmeier, MDL, bedeutet die Reform weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Bayern.
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Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Vor allem die CSU sah keine Möglichkeit, diesem werteorientierten Ansatz des Finanzministers zu folgen und forderte eine „großzügige, weitreichende Öffnungsklausel“. Eine solche Öffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, ihre Variante der Berechnung ins Spiel zu bringen.
Das in drei Gesetzentwürfe gepackte Reformprojekt der Großen Koalition wurde am Donnerstag, 27. Juni 2019, vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses überwiesen. Die Öffnungsklausel ist darin explizit vorgesehen.
Was bedeutet der neue Gesetzentwurf?
Die Entscheidung für die Öffnungsklausel ist zunächst ein ganz klares Ja zum Föderalismus. Selbstverständlich bleibt der Maßstab das Bundesgesetz, aber jedes Bundesland hat nun Freiheitsgrade, um sein Modell nach seiner Fasson zu gestalten. Für Bayern wird das heißen, auf den werteorientierten Ansatz zu verzichten.
„Eine Abschaffung der Grundsteuer wäre eigentlich gut." Professor Kai Konrad hält die Steuer für veraltet. Heute gebe es bessere Methoden, wie sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen bemessen lasse.
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Wir im Bundesland Bayern „sind offen dafür, neue Zuständigkeiten zu bekommen und nehmen sie gerne an“, freute sich Zellmeier. Drei Ziele sieht der Freistaat laut Zellmeier als vorrangig in der Grundsteuer-Debatte:
- Die Grundsteuer soll sichere Einnahmequelle für die Gemeinden bleiben
- Sie soll in ihrer neuen Form unkompliziert von den Finanzbehörden umsetzbar sein
- Die Nachvollziehbarkeit der Berechnung des neuen Einheitswertes soll für die Bürger gegeben sein
Wen betrifft das?
Damit sind auch die Betroffenen dieser Reform genannt. Die Gemeinden, die Finanzbehörden und die Bürger
Für die bayerischen Gemeinden ist die Grundsteuer mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr eine wichtige Einnahmequelle, sie macht laut Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag, rund 10 Prozent der eigenen Steuereinnahmen aus. Gewerbesteuer und Grundsteuer sind die beiden Steuern, die mit einem Hebesatz versehen sind.
Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag sieht in der Grundsteuer ein unverzichtbares Werkzeug der Kommunen, denn nur sie (und die Gewerbesteuer) ist mit einem Hebesatz versehen, den die Kommunen frei nutzen können.
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Dieser kann ein Regulativ sein, um eine eventuell höhere Besteuerung auszutarieren, bzw. eine Steuererhöhung zu vermeiden. „Keinen Reibach mit der Reform zu machen“, das ist es, was sich die Politik laut Zellmeier wünscht. Letztlich liegt diese Entscheidung dann bei der Gemeinde selbst. Ausschließen will Mayer den bedarfsorientierten Einsatz des Heberechts nicht, vor allem nicht nach dem Wegfall des Straßenausbaubeitrags. Einigkeit mit der Politik signalisieren die Gemeinden darin, dass die Berechnung einfach und verständlich sein soll und dass auf wertabhängigen Ermittlungen, wie das Modell von Olaf Scholz es vorsieht, zu verzichten ist. Zentrales Anliegen der Gemeinden ist, dass die Reform verfassungskonform ist, um Rückzahlungen zu vermeiden.
Für die Finanzbehörden stellt jedes Reformmodell eine Mehrbelastung dar, das eine mehr das andere weniger, die Bedarfsschätzungen schwanken stark, meist werden 1000 - 3000 zusätzliche, selbstverständlich geschulte Mitarbeiter genannt. Immerhin gilt es, deutschlandweit 36 Millionen Grundstücke zu bewerten, sechs Millionen davon in Bayern. Allein die schiere Masse macht verständlich, warum die Behörden möglichst einfache und verständliche Bewertungsmodelle begrüßen: „Flächenorientiert sollte das Modell sein und nicht auf Werte abzielen“, stellt Ministerialdirigent Volker Freund, Leiter der Steuerabteilung des bayerischen Finanzministeriums klar. Das ist im Einklang mit der Variante, die für Bayern eingeführt werden soll: Sie betrachtet bei der Bewertung die Grundstücks- und Geschoßfläche.
Fragen aus dem Publikum: Nicht jeder ist davon überzeugt, dass die Neuregelung gerecht ausgestaltet ist.
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Und zu guter Letzt sind da noch die Grundstücks-, Haus- und Wohnungsbesitzer und die Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt werden kann. Die wollen vor allem eine gerechte Lösung und befürchten, dass die avisierte Aufkommensneutralität nicht verfängt, dass es also trotz der politischen Beteuerungen zu Steuererhöhungen kommt. Volker Freund weiß: „Die Reform selbst löst Unwuchten aus“, es wird nicht ganz zu vermeiden sein, dass es zu unerwünschten Umverteilungen kommt. Professor Kai Konrad zeigte an Beispielen auf, dass sich der Maßstab der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Grundsteuer nicht wirklich spiegelt, dass es zu Effekten kommen wird, die eben nicht gerecht sind. Da die Grundsteuer auch hohe Erhebungskosten produziert, bei gleichzeitig relativ geringen Einnahmen, wagt Konrad die Aussage: „Eine Abschaffung der Grundsteuer wäre eigentlich gut“. Selbstverständlich müsste es dafür einen Ausgleich für die Gemeinden geben.
Die Logik hinter dieser Position ist stringent. In der Praxis würde das aber auch bedeuten, dass die Kommunen eine weitere Einnahmequelle verlieren würde und damit noch stärker „am goldenen Zügel“ des Landes hängen würde. Von einer Abschaffung der Grundsteuer ist daher nicht auszugehen, wohl aber davon, dass die Öffnungsklausel Bayern die Möglichkeit gibt, so wenig Bürokratie und so viel Transparenz wie möglich zu schaffen.
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Dr. Claudia Schlembach
Leiterin