HSS-Initiative
Gesundheitsdaten richtig nutzen
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie ermöglicht den Datenaustausch zwischen Krankenhaus, Ärzten, Apotheken und anderen Versorgungseinrichtungen in Gesundheit und Pflege. Sie soll es außerdem möglich machen, der Forschung Daten zur Verfügung zu stellen, um mit Big Data und Künstlicher Intelligenz Quantensprünge in Medizin und Pharmaforschung zu erreichen. Das Problem dabei: Nur etwa 380.000 von 73 Millionen Versicherten hierzulande nutzen aktuell die ePA und es gibt noch immer kein Gesetz, in dessen Rahmen diese sensiblen Daten von Forschung und Wissenschaft genutzt werden können.
Die neue Elektronische Patientenakte (ePA) enthält hochsensible Patientendaten, die richtig genutzt Leben retten können. Wo ziehen wir die Linie zwischen verantwortlicher Nutzung und Datenschutz?
ipopba; ©HSS; IStock
Warum das so ist, was Gesundheitsdaten überhaupt sind und was der Nutzen für uns sein könnte, das haben wir mit Birgit Bauer, im Rahmen unserer HSS-Initiative „Gesundheitsdatennutzung“, besprochen. Birgit Bauer ist Digital Health & Social Media Expertin, Journalistin und Speaker. Ebenso ist sie „Patient Expert“, die im Januar 2022 die european digital health academy gGmbH gegründet und sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen über Digitalisierung im Gesundheitswesen und das Teilen von Gesundheitsdaten zu informieren. Sie lebt seit 2005 mit Multiple Sklerose und setzt sich in verschiedenen Initiativen wie „Data Saves Lives“ und dem TEHDAS Projekt für die Nutzung von Gesundheitsdaten ein.
HSS: Das Thema „Gesundheitsdatennutzung“ ist schon sehr abstrakt. Was steckt dahinter?
Birgit Bauer: Daten sind die Grundlage von Gesellschaften – nicht erst seit Erfindung des Computers. Schon die Weihnachtsgeschichte der Bibel erinnert an eine Volkszählung. Daten liefern Informationen über eine Bevölkerung, zeigen Defizite auf und erzählen uns, was besser sein könnte. Florence Nightingale (1820-1910) gilt als Pionierin der Veranschaulichung von Zusammenhängen von Statistik in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Sie sammelte während des Krimkrieges (1853-1856) in einem Lazarett Krankheitsdaten von verletzten Soldaten und entwickelte daraus Strategien, um den Patienten besser zu helfen. Noch heute profitieren wir davon. Klar ist: Gesundheitsdaten sind ein wichtiges Gut, aus dem wir lernen können, besser mit Erkrankungen umzugehen und die Forschung voranzutreiben. Sie bieten intimste Einblicke in das Leben eines Menschen und verdienen daher höchsten Schutz. Sie nur zu schützen genügt jedoch nicht. Sie müssen auch sinnvoll genutzt werden.
Birgit Bauer, Digital Health & Social Media Expert und Patient Expert hier im ausführlicheren Interview mit Dr. Maximilian Rückert, Referatsleiter für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Gesundheitswesen
©HSS
HSS: Wer nutzt denn Gesundheitsdaten?
Die Nutzung von Gesundheitsdaten kann auf zwei Wegen erfolgen: dem primären und dem sekundären Weg. Primäre Datennutzung erfolgt beim Arztbesuch direkt. Immer wenn ein Laborbefund oder eine Röntgenaufnahme gemacht und damit eine Diagnose gestellt wird, sind Daten im Spiel, die direkt vom Patienten kommen. Nutzt man Daten sekundär, kommen diese aus einem großen Pool von Daten, werden anonymisiert oder oft auch pseudonymisiert genutzt und helfen der Forschung, neue Erkenntnisse über eine Erkrankung zu gewinnen oder eine Therapie voran zu treiben. Spätestens seit der Pandemie ist bekannt, wie wichtig schneller Austausch von Daten ist. Egal ob wir über Impfstoffe, die Wirkung des Virus auf den Menschen und die damit verbundene Behandlung sprechen oder über Menschen, die mit einer chronischen Erkrankung leben und einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Problem ist aktuell, dass dieser Sekundärnutzen von Gesundheitsdaten gesetzlich nicht erlaubt ist.
HSS: Die HSS hat daher mit relevanten Stakeholdern aus Ärzteschaft, Kliniken, Krankenversicherungen, Gesundheitsverwaltung, Pharma- und Medizintechnikunternehmen, Wissenschaft und Forschung sowie der Politik die Grundlage für ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ geschaffen. Ist das die Lösung?
Die Lösung wäre tatsächlich ein deutsches Gesundheitsdatennutzungsgesetz als Ergänzung für unsere Datenschutzgrundverordnung. Unserer Initiative hilft dabei für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten der so genannte „Europäische Gesundheitsdatenraum“ kurz EDHS, der 2025 auf uns zukommt. Um Menschen mit Erkrankungen die bestmögliche Behandlung anzubieten und die Forschung voran zu treiben, braucht es aktuelle und strukturierte Datensätze, die länderübergreifend genutzt werden können. Mit dem EHDS ist es möglich Menschen mit Erkrankungen nicht nur grenzübergreifend zu helfen, sondern auch Datensätze für die Forschung austauschen. So gesehen bietet der EHDS eine Menge Vorteile, wenn es um die direkte Behandlung, aber auch das Vorantreiben von Forschung geht. Experten wissen das, allerdings bleibt die Frage, was die Öffentlichkeit darüber weiß.
HSS: Weil Wissen und Verständnis über die Gesundheitsdatennutzung eine Frage des Vertrauens ist?
Genau! Als Frau, die mit Multiple Sklerose lebt und die im Bereich „Digital Health“ arbeitet, ist mir klar, welche Vorteile wir aus Daten ziehen können. Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen sind offen für das Teilen von Gesundheitsdaten. Sie können sehr häufig einschätzen, was damit zusammenhängt, gut darüber informiert fühlen sich jedoch die wenigsten. Gute Informationen vonseiten der Beteiligten am EHDS sind jedoch freundlich ausgedrückt „mehr als limitiert“. Gesunde Menschen hingegen interessieren sich nicht so dafür. „Wir sind doch gesund, warum soll ich dann Daten teilen?“, höre ich immer wieder. Einerseits verständlich. Andererseits betrifft das Thema alle, auch Gesunde. Letztlich geht es auch um deren gesundheitliche Zukunft und eine zukunftsorientierte Entwicklung des Gesundheitswesens, das nicht nur auf das Heilen oder Behandeln von Erkrankungen ausgerichtet werden muss, sondern auch einen Fokus auf Vorsorge braucht.
Und damit gehen Gesundheitsdaten uns alle an. Das bedeutet, wir müssen uns damit auskennen. Daher sind Kommunikation und Information als Schlüsselelement zu betrachten, wenn es darum geht Menschen zum Teilen von Gesundheitsdaten zu bewegen. Deshalb habe ich mit der European Digital Health Academy gGmbH (edha) eine Organisation ins Leben gerufen, die sich dafür einsetzen wird, Menschen über Digitalisierung im Gesundheitswesen und das Teilen von Gesundheitsdaten aufzuklären, zu informieren und zu ermutigen sich aktiv damit auseinander zu setzen. Wir wollen erklären, welche Vorteile digitale Lösungen und Gesundheitsdaten für jeden einzelnen bieten und unser Ziel ist es, dass die Menschen, die sich bei uns informieren, bewusst und gezielt mit diesen Lösungen umgehen um zum Beispiel ihr Erkrankungsmanagement zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Ich habe edha als gemeinnützige Organisation gegründet, die mit Menschen mit Erkrankungen für Menschen mit Erkrankungen arbeitet, um zu erklären, wie Daten helfen können. Das ist wichtiges, aber bis heute bei den Menschen oft nicht vorhandenes Wissen, das vielen fehlt, sich eine Meinung zu bilden. Es heißt aber auch, dass Wissen ein Instrument ist, das hilft, etwas zu verstehen und sich an einer öffentlichen, bisher viel zu wenig stattfindenden Diskussion zum Thema zu beteiligen. Gemeinsam gestalten ist wichtig, auch um Zweifel zu klären. Das schafft das derzeit oft vermisste Vertrauen. Es ist so: Wissen hilft zu helfen und Daten zu teilen.
HSS: Was ist der konkrete Nutzen des Datennutzens für Sie, die mit einer chronischen Erkrankung lebt?
Der EHDS hilft in vielerlei Hinsicht. Primär auch im Ausland. Wenn es zu einem medizinischen Notfall oder in meinem Fall zu einem Erkrankungsschub kommt, braucht es schnelle Hilfe und kein „Herunterbeten“ einer Krankheitsgeschichte, sofern das überhaupt möglich ist. Und glauben Sie mir eines, 17 Jahre mit MS kann keiner erklären. Da helfen die eigenen Daten in der elektronischen Patientenakte und der Zugriff auf Notfalldaten, die den Ärzten schnelle Hilfe ermöglichen. Im sekundären Bereich können Daten länderübergreifend geteilt, Forschern helfen, beispielsweise eine neue Therapie auf den Weg zu bringen.
HSS: Deutschland zeigt sich bislang schon immer skeptisch, was Daten anbelangt. Was ist Ihrer Meinung nach notwendig um die zum Teil ja nicht unberechtigten Sorge um Datenschutz und Datenkraken zu nehmen?
Wir brauchen einen gemeinsamen Raum, um Gesundheitsversorgung und Vorsorge zukunftsfähig zu gestalten. Der EHDS bietet gute Chancen dafür. Wir müssen jedoch damit anfangen, über Kommunikation und Information nachzudenken, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren und Vertrauen in das System zu schaffen. Die beste Chance dafür ist jetzt. Erste Erkenntnisse zeigen klar, dass ein gemeinsamer Raum für Datennnutzung hilft zu helfen und oft auch zu heilen. Dafür ist eine konzertierte wie übergreifende Strategie in analoger wie digitaler Form aller Beteiligten im Gesundheitswesen nötig, die die Bevölkerung informiert. Eine längst nötige öffentliche Diskussion mit Beteiligung der Öffentlichkeit muss angepackt und Patienten wie Bürger müssen die Gelegenheit haben, mitzureden, geht es doch um sie. Sie müssen gehört und involviert werden.
Vertrauen entsteht durch Wissen und Dialog. Wer sich auskennt, entscheidet besser und gestaltet so die Zukunft des Gesundheitswesens aktiv mit. Damit Menschen gesund bleiben, gesünder sind und vielleicht die eine oder andere Erkrankung gestoppt oder ihre Aktivität limitiert werden kann. Last but not least, es ist der Austausch der zählt. Damit meine ich nicht nur die Information oder eine öffentliche Diskussion, die den Horizont aller erweitert und für bessere Entscheidungen sorgt. Ich meine damit auch den Umstand, dass die Forschung ihre Ergebnisse, die aus den Datensätzen gewonnen werden, als verständliche Information an die Menschen zurückgibt. Damit haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, etwas über Ihre Erkrankung zu lernen und positiven Einfluss auf ihr Erkrankungsmanagement zu nehmen und damit wir für die Bevölkerung besser vorsorgen können. Wissen zählt. Daten können Leben retten und ich finde, es ist es wert, dass wir alle daran arbeiten – können. Damit wir auch in Zukunft Gesundheit gemeinsam erhalten und vernünftige Versorgung gestalten!
HSS: Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihr Engagement die Stimme so vieler Patientinnen und Patienten zu sein – und das nicht nur bei der HSS-Initiative Gesundheitsdatennutzung!
v.l. Kerstin Tschuk, Christian Bredl, Staatsminister Klaus Holetschek, MdL, Dr. Maximilian Rückert, HSS, Bernhard Seidenath, MdL, Staatsministerin a.D. Carolina Trautner, MdL
GPA
Initiative Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Die „Initiative Gesundheitsdatennutzung“ ist ein Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Ärzteschaft, Kliniken, Krankenversicherungen, Gesundheitsverwaltung, Pharma- und Medizintechnikunternehmen, Wissenschaft und Forschung sowie der Politik. Sie haben als High-Level-Expert-Group unter ihrem Leiter, Herrn Bernhard Seidenath, MdL die Grundlage für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz für Deutschland geschaffen. Handlungsleitend war dabei die patienten- und gemeinwohlorientierte Herstellung von freiem Datenfluss in Europa für eine freie, innovative und menschendienliche Gesundheitsforschung.
Die „Initiative Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ fordert deshalb für den Europäischen Gesundheitsdatenraum die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für Deutschland entlang von zehn Eckpunkten.
Zehn Punkte für die Bessere Nutzung von Patientendaten:
1. Der Patient im Mittelpunkt: Der Grundsatz der Patientenautonomie muss schon bei der Einrichtung des Europäischen Datenraums mitgedacht werden!
Analog der geplanten Opt-Out-Regelung der elektronischen Patientenakte muss auch im Rahmen der Forschungsdatennutzung die Möglichkeit zum abgestuften Widerspruch der Patientinnen und Patienten barrierefrei gewährleistet sein. Gleichzeitig sollte wie bereits vom Sachverständigenrat Gesundheit gefordert, die „Bereitstellung der Versorgungsdaten“ als „Standardeinstellung“ für die „Sekundärnutzung“ gesetzlich vorgesehen werden. Ein zentrales Online-Transparenzportal sollte im Sinne der Patientenautonomie über Forschungsvorhaben und deren Ergebnisse niederschwellig und allgemeinverständlich informieren, Einwilligungen zentral verwalten und eine effektive Ausübung der Betroffenenrechte ermöglichen.
Ausgehend von der Forderung nach einem Grundrecht auf eine am Patientenwohl orientierte Nutzung von Gesundheitsdaten – als notwendige Ergänzung zum Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung – ist eine Einbeziehung von Menschen mit Erkrankungen und Bürgerinnen und Bürgern in die Beratungen um ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz verpflichtend. Empfohlen wird die Einrichtung eines patientenzentrierten „Gesundheitsdatenbeirats“, um konkrete Patientenrückmeldungen noch bei der Gestaltung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu berücksichtigen und als regelmäßigen Erfahrungsinput aus der Patientenlebenswelt rollierend immer wieder die Ausgestaltung des Gesetzgebungsprozesses einzubeziehen.
2. Aufklärung und Ausbildung: Patienten, Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, welchen Nutzen Gesundheitsdatennutzung hat – genauso muss Health-Data-Literacy bei der Ausbildung zu Versorgungsberufen vermittelt werden!
Die sachgemäße und effiziente Nutzung neuartiger Technologien setzt ein Grundverständnis dieser voraus. Um den Stellenwert sowie das Potenzial digitaler Gesundheitsversorgung zu umschreiben und zu begreifen, bedarf es eines soliden Fundamentes. Nur wer den Nutzen von Daten und die Grundlagen des Schutzes von Daten verstanden hat, kann in diesem Spannungsfeld sachdienliche Entscheidungen fällen. Sämtliche involvierten Interessensgruppen haben das Anrecht und den Bedarf, Basiswissen aufzubauen und im Verlauf erkennbare Wissenslücken zu schließen. Hierzu bedarf es der Integration von Grundelementen der IT sowie der juristischen Komponenten innovativer Technologien in die Aus- und Weiterbildung. Idealerweise wird außerdem die Ausbildung von Medizinern, Apothekern sowie sämtlicher Pflege- und Heilberufe durch jene Komponenten der Health-Data-Literacy ergänzt. Ebenso entsteht der – bereits heute klar erkennbare – Bedarf, dieses Wissen den Heilberuflern auch als Weiterbildung zur Verfügung zu stellen.
Zudem besteht ein hoher Bedarf an Informations- und Aufklärungskampagnen für die breite Bevölkerung, besonders aber für Menschen, die aktuell mit Erkrankungen leben und jetzt bereits ihre Daten teilen wollen, ja sogar darauf angewiesen sind. Gerade jene müssen ad hoc un- bzw. teilinformiert Entscheidungen für oder gegen etwas treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können. Gerade Entscheidungen über Gesundheitsdatenfreigabe setzt einen versierten und bewussten Umgang mit den eigenen Daten voraus, der nur dann entsteht, wenn genügend verständliche wie einfach zugängliche Informationen im Vorfeld zur Verfügung stehen. Das Aufklärungsmanagement über sekundäre Daten-nutzung kann jedoch nicht den Praxen zugemutet werden. Die Behandlungszeit darf nicht durch Datenschutzerklärungen für die Sekundärdatennutzung reduziert werden. Die Haftung für die Daten, z. B. bei Cyberkriminalität, kann der Leistungserbringer nur solange übernehmen, bis sie vom lokalen (Praxis-)System in ein dezentrales System (= das Tor, der Weg und das Datensilo selbst) überführt werden und damit die Praxis verlassen – § 307 SGB V sollte dies widerspiegeln.
3. Zweckgebundene Datennutzung: Fortschritte in Medizin und Pharmaforschung nutzen uns allen und können sowohl der öffentlichen als auch der privaten Forschung gelingen, aber der Forschungszweck muss patientenwohlorientiert sein!
Der Zugang zu Daten darf künftig nicht von der Rechtspersönlichkeit der Antragsstellenden abhängig gemacht werden, sondern muss sich allein an dem legitimen Nutzungszweck und der Geeignetheit der Daten zu dessen Erreichen orientieren. Nur ein gleichberechtigter Zugang der medizinischen Forschung erlaubt es, den vollen gesellschaftlichen Nutzen der Daten zu entfalten. Dies entspricht auch der breiten Definition privilegierter wissenschaftlicher Forschung in Erwägungsgrund 159 DSGVO. Entscheidend sind klare gesetzliche Regeln mit Voraussetzung und Grenzen einer patientenwohlorientierten Nutzung. Das betrifft besonders Bestimmungen zu kommerziellen Zwecken, für die die Daten genutzt werden.
Denkbare festzulegende Zwecke sind etwa eine Erhöhung der Qualität der Versorgung und damit der Lebensqualität einer Person, die Entwicklung und Zulassung neuer Therapien, die Modernisierung von Therapien, eine Vereinfachung der Ressourcenplanung, oder Analysen von Behandlungsabläufen und Versorgungsgeschehen. Die Zweckbestimmungen sollten dabei bereits dynamisch auf die zu erwartenden europarechtlichen Vorgaben verweisen. Hierzu ist ein dezidiertes Recht auf selbstbestimmte, umfassende und frei widerrufliche Möglichkeit der Datenerhebung und -nutzung zur Beratung/Versorgungsbegleitung der Versicherten durch die Träger zu schaffen.
4. Transparente Kontrolle! Unsere hochsensiblen Gesundheitsdaten verdienen das höchste Maß an Schutz, ihre Nutzung eine unabhängige Kontrolle.
Anträge auf Datennutzung sollten in bewährter Forschungspraxis durch ein Ethikvotum in Hinblick auf die Zweckbindung gesichert und durch ein Use- & Accesskomitee auf Einhaltung der Datensicherheit geprüft werden. Der Datenzugang kann nach dem Grundsatz „bring the algorithms to the data“ unter Einschaltung eines Datentreuhänders in sicheren Nutzungsumgebungen erfolgen. Gesundheitsdaten sind ein besonders schützenswertes Gut: Festzulegende einheitliche Anforderungen an eine effektive Pseudonymisierung und hinreichende Anonymisierung müssen unabhängig überwacht und vorsätzlicher Missbrauch von Forschungsdaten strafrechtlich sanktioniert werden. Weiterhin braucht es eine gesetzliche Verankerung des Forschungsgeheimnisses, um eine Re-Identifikation von Patientinnen und Patienten durch staatliche Ermittlungsbehörden auszuschließen.
5. Von der Wiege bis zur Bahre, von Feldafing bis Salamanca: Die Gesundheitsdaten müssen lebenslang und (gerade im Notfall) in ganz Europa zur Verfügung stehen.
Datenkontinuität gewährleisten: Die stark fragmentierte Datenlandschaft muss aufgehoben werden. Erst durch einen erleichterten Zugang zu (Patienten-)Daten in Gesundheit und Pflege kann das oberste Ziel der optimalen und effizienten Patientenversorgung erreicht werden. Der Aufbau des Forschungsdatenzentrums sollte ein erster Zwischenschritt sein, dem die Verknüpfungsmöglichkeit z. B. zu Bio-banken, genomischen Daten und medizinischen Registern folgen muss. Um eine Verknüpfbarkeit z. B. von Registerdaten mit Abrechnungsdaten, ePA-Daten, aber auch Daten aus dem Modellvorhaben Gesamtgenomsequenzierung zu ermöglichen, sollte ein einheitliches Forschungspseudonym gebildet werden, wie es z. B. bereits in § 303 c SGB V als periodenübergreifendes Pseudonym vorgesehen ist. Bei der Datenfreigabe von patientengenerierten Daten (Wearables, Apps) müssen klare Voraussetzungen für eine nutzenstiftende Zertifizierung geschaffen werden, die Sicherheitsstandards garantieren und ggf. einen Datenbias (z. B. genderspezifische Trainingsdaten) vermeiden.
6. Föderalismus als Chance: Regionale, landeseigene Datenzentren verknüpft zu nationalen Konten können den europäischen Raum sichern und stützen!
Wir fordern eine föderierte Dateninfrastruktur, in der Daten möglichst versorgungsnah mit Fachexpertise kuratiert erhoben und pseudonymisiert werden. Dies ermöglicht, Probleme mit der Datenqualität früh zu erkennen und direkt zu intervenieren. Die Daten sollten dann über Zentralstellen wie das Zentrum für Krebsregisterdaten und das Zentrum für medizinische Register, das Forschungsdatenzentrum, Zentrale Antrags- und Registerstelle der Medizininformatik-Initiative auffindbar und beantragbar werden. Damit diese auch verknüpfbar sind, braucht es ein einheitliches Forschungspseudonym.
7. Datensicherheit und Usability gemeinsam denken: Barrierefrei, einfach zu gebrauchen aber dennoch sicher muss ein Gesundheitsdatenökosystem für Patienten und Bürger geschaffen werden!
Die Gesellschaft für Telematik, das BSI und die Bundesdatenschutzbeauftragten legen die Anforderungen für Sicherheit/Interoperabilität fest. Die Ausgabe der virtuellen Identität (Erstidentifikation) muss wie vorgesehen (§ 291 Abs 8 SGB V) bei den Krankenkassen liegen. Die Nutzbarkeit kann dann „wettbewerblich“ entwickelt werden. So ist sichergestellt, dass ein substanzielles Schutzbedarfsniveau erfüllt wird (nach Aufklärung und Einwilligung). In Deutschland gilt es hier, den Erfindergeist von Anbietern entsprechender Verfahren bei hohem Datenschutzniveau zu fördern, anstatt diese Möglichkeiten zu unterbinden. Grundsätzlich sollten Forschungsdaten beim Datenhalter pseudonymisiert vorliegen (und je nach Rechtsgrundlage auch über eine Vertrauensstelle eine Re-Kontaktierung z. B. bei Zufallsbefunden ermöglichen).
Im Regelfall sollten Daten Forschenden nur innerhalb besonders geschützter virtueller Nutzungsumgebungen mit anerkannten Auswertungstools zugänglich gemacht werden. Soweit Daten Dritten direkt im Ausnahmefall zugänglich gemacht werden sollen (z. B. KI-Training), wäre dies durch den Antragssteller zu begründen und der Nachweis über hinreichende technisch-organisatorische Maßnahmen gegen eine Re-Identifikation zu führen.
8. Interoperabilität weiter fördern: Die Daten sind da, aber sie liegen nur unstrukturiert und in verschiedenen Formaten nicht nutzbar, sektoral streng getrennt auf unterschiedlichsten Speichersystemen herum – das muss anders werden!
Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Standardisierungscommunity und der Bundesregierung konnten in den letzten Jahren bereits wichtige Fortschritte hin zu mehr Interoperabilität in Gesundheit und Pflege erzielt werden. Eine ganze Reihe von gesetzlichen (onkologischer Basisdatensatz, MIOs der KBV, PIOs) und privaten (Kerndatensatz der MII, GOLD der VisionZero) Standardisierungsbemühungen existieren dabei allerdings mitunter nebeneinander. Wir empfehlen, die Aufgabe der Koordinierung gesetzlich dem neuen Interop Council als Expertinnen- und Expertenrat bei der gematik zuzuweisen.
9. Datenerhebung muss sich lohnen –für beide Seiten: Patienten müssen vom Mehrwert der Datennutzung profitieren können, aber auch diejenigen, die die Daten in Gesundheit und Pflege erheben, brauchen Anreize!
Um schnell Fortschritte in der strukturierten Dokumentation in der Routineversorgung zu erreichen, kann ein Praxiszukunftsgesetz gezielte Anreize u. a. zu Investitionen in moderne Praxisverwaltungssysteme setzen. Langfristig sollte ein Datenqualitätsmonitoring mit Abschlägen verbunden werden. Das Ziel einer strukturierten Primärdokumentation unterstützt, über die Forschungsdatennutzung hinaus, auch unmittelbar die Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Die von der Europäischen Kommission vorgesehene Förderung der Telemedizin und deren gleichberechtigte Integration in die Regelversorgung – ohne eine neue Versorgungsebene zu schaffen – ist zu befürworten und sollte nicht aufgrund von Einzelinteressen aufgeweicht werden.
Die Besonderheit der deutschen Datennutzungslöschfristen, z. B. für Telemonitoring muss im Lichte dessen behoben werden und ggf. zu enge Löschfristen verlängert werden, um Langzeitbetreuung der Versicherten möglich zu machen. Auch die beabsichtigte Reform der Public-Health-Strukturen auf Bundesebene sollte die Frage einer besseren Datenerhebung und Qualitätssicherung berücksichtigen.
10. Datenökosystem made in Bavaria: Wir haben kreative Lösungen für ein patientenwohlorientiertes Gesundheitsdatennutzungsökosystem – wir können es nutzen!
Eine gemeinwohlorientierte Nutzung des zukünftigen Gesundheitsdatenraums steht im Mittelpunkt. Daten des Gesundheitsraums dürfen nicht zu Handelsware werden. Entlang dieser Prämissen sollte die Bayerische Staatsregierung die Etablierung eines geschützten und vertrauenswürdigen digitalen Datenökosystems (z. B. basierend auf der TI, der Gaia-X Infrastruktur mit z. B. dem Projekt TEAM-X) zur Entwicklung von datengetriebenen Geschäftsmodellen unterstützen, mit Produkten und Dienstleistungen als Basis für eine zukunftsweisende Gesundheitsversorgung, welche präventiv, prädiktiv, personalisiert und partizipativ ist. Entscheidend ist, dass Deutschland sich keine strengeren Regeln auferlegt, als europarechtlich vereinbart. Es ist dringend auf Einheitlichkeit in der Auslegung bundesweit, aber auch interinstitutionell zu achten. Der § 287 a SGB V zu einer federführenden Datenschutzaufsicht in der Gesundheitsforschung muss durch eine entsprechende Geschäftsordnung der Bundesdatenschutzkonferenz für die Forschenden rechtssicher umgesetzt werden. Innerdeutsche fragmentarische Regulierung und Standards sind zu überwinden.
Der kommende Europäische Gesundheitsdatenraum bietet dafür eine bemerkenswerte Chance, die dringend wahrgenommen werden muss.
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