Zweiter Runder Tisch Altersvorsorge
Handlungsoptionen für eine generationengerechte Altersvorsorge
Gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge stehen angesichts des demographischen Wandels vor enormen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund organisierte die Akademie für Politik und Zeitgeschehen im Juli 2023 eine hybride Fachtagung zur „Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“.
Die Experten kamen zu dem Schluss, dass man keine der vier Stellschrauben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), nämlich Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter, Steuerzuschuss bei Reformüberlegungen ausschließen darf. Um nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, benötigt es steuerlicher Anreize. Neben möglicher Rentenreformen wurden auch Steuerentlastungen und eine bessere Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials angedacht. Einig waren sich die Experten darin, dass es zeitnah einer Reform der GRV bedarf und dass es die private und betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken gilt. Um konkrete Konzepte und Reformvorschläge zu erarbeiten, wurde ein „Runder Tisch Altersvorsorge“ etabliert.
Beim zweiten Runden Tisch Altersvorsorge anwesend waren u.a.(v.l.n.r.) Andreas Kolb, Dr. Florian Dorn, Dr. Susanne Schmid, Dr. Gerhard Hirscher, Prof. Dr. Diane Robers, Michael Jäger, Heribert Heinrich und Dr. Johann Schachtner.
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Erster Runder Tisch Altersvorsorge zum Thema „Die Basis verbreitern“
Der erste Runde Tisch widmete sich im Dezember 2023 dem Thema „Die Basis verbreitern“. Dies ist nun besonders dringlich, da die Babyboomer-Jahrgänge in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der künftigen Beitragszahlenden. Kamen im Jahr 1962 auf einen Rentenbezieher noch sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen, liegt das Verhältnis heute bei eins zu zwei. Im Jahr 2030 dürfte das Verhältnis nur noch eins zu 1,5 betragen. Dies führt zu einer starken Zunahme der Rentenbezieher bei gleichzeitigem Rückgang der potenziellen Beitragszahler. Wir fragten uns daher: Wie kann man die Basis der Beitragszahler verbreitern?
Die Fachleute waren sich einig, dass es zur Bewältigung der genannten Herausforderungen einer nachhaltigen Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit bedarf. Erzielen ließe sich dies vornehmlich durch die Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung verschiedener Gruppierungen (Frauen, Ältere etc.), die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Vermeidung von Arbeitskräfte-Abwanderung sowie (Weiter)Bildung.
Dr. Florian Dorn vom ifo Institut und Prof. Dr. Diane Robers unterstrichen, dass Generationengerechtigkeit immer auch Leistungs- und Chancengerechtigkeit beinhalten müsse.
Zweiter Runder Tisch Altersvorsorge zu „Generationengerechtigkeit schaffen“
Der zweite Runde Tisch thematisierte im Februar 2024 „Generationengerechtigkeit schaffen“. Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge ist die Generationengerechtigkeit. Die Interessen der jungen, mittleren und älteren Generation müssen gleichermaßen berücksichtigt werden: Erwerbstätige dürfen nicht durch unangemessen hohe Beiträge belastet werden, Rentenbezieher müssen eine adäquate Altersvorsorge erhalten. Beide Bevölkerungsgruppen erwarten Planbarkeit bei ihrer Alterssicherung.
Wir fragten uns vor diesem Hintergrund: Was ist Generationengerechtigkeit und wie ist es um diese bestellt? Wie können langfristig ein angemessenes Rentenniveau, eine tragbare Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen und ein Schutz vor Altersarmut erreicht werden? Wie muss an den vier großen Stellschrauben der GRV (Rentenniveau, die Beitragshöhe, das Renteneintrittsalter und Steuerzuschüsse) gedreht werden? Wie lässt sich die Lebensstandardsicherung im „3-Säulen-Konzept“ (GRV, betriebliche & private Altersvorsorge) realisieren?
Dass Gerechtigkeit ein Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist, verdeutlichten Dr. Johann Schachtner vom Wirtschaftsbeirat Bayern und Heribert Heinrich von der Senioren-Union (rechts).
Die Erkenntnisse der Expertenrunde lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Was bedeuten Leistungsgerechtigkeit und Subsidiarität in der Altersvorsorge?
- Die Rente muss von den Beschäftigten täglich erarbeitet werden. Im deutschen Rentensystem spiegelt sich Leistungsgerechtigkeit im Beitragsäquivalenz, d.h. die spätere Rentenhöhe orientiert sich im Wesentlichen an den zuvor gezahlten Beiträgen. Wer weniger oder kürzer arbeitet, erhält daher eine geringere Rente.
- Ein guter und sicherer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz ist die beste Sozialversicherung. Er ist entscheidend für eine auskömmliche Rente und ist die wirkungsvollste Armutsprävention. Wer arbeitet, muss mehr haben, als jemand, der nicht arbeitet. Arbeit muss sich lohnen.
- Die Rente muss auskömmlich sein. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sein Leben im Alter selbstbestimmt ohne staatliche Unterstützung führen können. Wer mehr eingezahlt hat, muss im Alter auch mehr erhalten.
- Subsidiarität bedeutet die Verantwortung des Einzelnen zur Eigenvorsorge. Um nach Renteneintritt den Lebensstandard halten zu können, sollte die individuelle Altersvorsorge während des Berufslebens auf dem 3-Säulenmodell basieren, d.h. auf einem Mix aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Eigenverantwortliche Beitragsleistungen sind von der Solidargemeinschaft sowohl zu fordern als auch zu ermöglichen.
Was ist Generationengerechtigkeit?
Der Begriff der „Generationsgerechtigkeit“ beinhaltet:
- Gerechtigkeit zwischen der jungen, mittleren und älteren Generation, zwischen gegenwärtigen und zukünftigen Generationen sowie innerhalb einer Generation. Letzteres bezieht sich etwa auf einen Ausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen.
- Gerechte Verteilung von materiellen Ressourcen, Lebenschancen und Lebensqualität zwischen den Generationen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Freiheit jeder Generation durch die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen begrenzt ist.
- Zukunftsfähige und gerechte Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme. So muss beispielsweise die GRV so ausgestaltet sein, sodass die ältere Generation eine angemessene Altersvorsorge erhält, die Erwerbstätigen-Generation aber nicht inadäquat belastet wird.
Die anwesenden und zugeschalteten Experten erörterten, wie die Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge verbessert werden kann.
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Wie ist es um die Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge bestellt?
„Die Demographie bringt die Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge ins Wanken. Die demographische Lücke ist ein Fakt, der nicht verändert werden kann“, so Dr. Johann Schachtner. Weiter führte der Generalsekretär des Wirtschaftsbeirats Bayern aus, dass die bisherige Rentenpolitik die Nachhaltigkeitslücke nicht schließen könne. Die getroffenen Maßnahmen griffen zu kurz oder stellten nur Scheinlösungen dar. Wirksame Reformen für eine nachhaltige Rente müssten an der Lebensarbeitszeit und an sachkapitalgedeckten Säulen ansetzen.
Jeder Mensch durchläuft in seinem Lebensverlauf drei Phasen: zunächst ist er Leistungsempfänger, dann Leistungserbringer und schließlich wieder Empfänger von Leistungen anderer. Anne Langelüddeke von der Deutschen Rentenversicherung Bund unterstrich diesbezüglich, dass Generationengerechtigkeit auch bedeute, Doppelbelastungen im Lebensverlauf einer Generation zu vermeiden. Als Beispiel führte sie hohe Beitragsbelastungen während des Erwerbslebens und Rentenkürzungen zu Lebensende an.
Zur angemessenen Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern wurde der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Stephan Stracke, MdB kritisierte die Bundesregierung für die geplante Abschaffung desselben, denn damit werde die Finanzierungslast auf die Erwerbstätigen-Generation verlagert – und das ohne sie an anderer Stelle zu entlasten. Aufgrund von demographischer Alterung und schwindenden Nachhaltigkeitsrücklagen rechnete Stracke ab dem Jahr 2028 mit einem steigenden Beitragssatz der GRV. Gleichzeitig dürften über die Bundeszuschüsse erhebliche Zusatzlasten auf die Steuerzahler zukommen.
Kapitalgedeckte Altersvorsorge als Lösungsansatz?
Dr. Volker Ullrich, MdB regte an, die Renten zumindest mittelfristig über eine Art Staatsfond oder über individuelle Anteile an Aktien und ETF-Sparplänen zu stabilisieren. Mit Blick auf die junge Generation stellte Christian Doleschal, MdEP fest, dass gerade bei ihnen etwa durch Neo-Broker das Thema Kapitalisierung eine neue Rolle spielt. „Hatten wir 2017 noch eine halbe Millionen Menschen, die in ETF-Sparpläne eingezahlt haben, sind es 2023 schon 7,1 Millionen Menschen. (…) Es stellt sich immer die Frage, wie schaffen wir es, auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge ein Stück weit mitzudenken, ohne vom bisherigen Umlagesystem wegzukommen. Deshalb auch die Idee, eine Art Starter-Kit für Neugeborene zu initiieren.“
Zentrale Fragen im Vortrag von Langelüddeke waren: Kann man das sinkende Rentenniveau durch private Vorsorge ausgleichen? Wie erreicht man Personen, die weder über eine betriebliche noch eine private Altersvorsorge verfügen? Sie gab diesbezüglich zu bedenken:
- Hohe Renditen gehen mit hohem Risiko einher.
- Menschen mit niedrigem Einkommen sparen häufig nicht oder können nichts zurücklegen.
- Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wird zunehmend schwieriger.
- Erwerbsminderungsschutz ist in der privaten Vorsorge häufig sehr teuer oder nicht versicherbar.
- Auf die heute jüngere Generation kommen zusätzliche Belastungen zu.
Unter der Moderation von Prof. Dr. Robers diskutierten Vertreter der jungen, mittleren und älteren Generation Reformvorschläge für eine nachhaltige Altersvorsorge.
FAZIT: Welche Handlungsoptionen bestehen für eine demographiefeste und generationengerechte Altersvorsorge?
Zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems unterbreitete Dr. Florian Dorn vom ifo Institut folgende Lösungsansätze:
- Lebensarbeitszeit: Regelgebundene Koppelung mit ferner Lebenserwartung; Zugang zur abschlagsfreien Frührente einschränken.
- Kapitaldeckung durch staatlichen Fonds: Kann je nach Finanzierung und Ausgestaltung zur Stützung beitragen.
- Eigenvorsorge stärken: Mehr Netto vom Brutto, Vermögensaufbau incentivieren, Sparerpauschbetrag, Staatsfonds als ergänzende geförderte private Altersvorsorge, etc.
Zur kurzfristigen Stabilisierung könnten dienen:
- Arbeitsvolumen erhöhen: Leistungs- und Arbeitsanreize stärken, Steuer- und Transfersystem reformieren, Rahmenbedingungen verbessern (Flexibilisierung, Kinderbetreuung, Arbeitsmigration, etc.).
- Anpassung des Rentenniveaus: Lastenverteilung und Nachhaltigkeitsfaktor neu justieren; Inflationsindexierung von Bestandsrenten (Kaufkrafterhalt) oder geringeres Gewicht von realer Lohnentwicklung (aber Abstand zu Bürgergeld halten).
- Kinderrente: Faktorbonus für Kinder (1-3), um etwas höheres Sicherungsniveau zu halten; Beitrag zur generationenübergreifenden Nachhaltigkeit der umlagefinanzierten Rentenversicherung (Rentenausgleich für Humankapitalinvestition in Zukunft).
Basierend auf der bereits vor 20 Jahren von Prof. Dr. Hans-Werner Sinn vorgeschlagenen „Kinderrente“ bzw. kinderzahlabhängigen Rente sollen diejenigen, die Kinder großgezogen haben, eine umlagefinanzierte Zusatzrente erhalten. Kinderlose sollen dazu verpflichtet werden, das nicht für Kindererziehung benötigte Geld in ihre private Altersvorsorge zu investieren. In diesem Zusammenhang warfen die Experten die Frage auf, wie die bereits erhaltenen Familienleistungen mit der Kinderrente verrechnet werden.
Als Zukunftsfragen formulierte Doleschal: „Wie kann man die drei Säulen (der Altersvorsorge) wirksam miteinander verzahnen? Wie kann man alle Aspekte in der Rente so abdecken, dass am Ende auch in der Bevölkerung ein Gerechtigkeitsgefühl entsteht und alle bereit sind, bei der einen oder anderen Reform mitzugehen?“
Dr. Volker Ullrich resümierte: „Wir müssen damit leben, dass wir in eine demographisch schwierige Situation kommen. Und die Frage ist: Wer kann künftig die entsprechenden Renten erwirtschaften, um eine alternde Bevölkerung zu versorgen?“
Es kann nur verteilt werden, was vorher erwirtschaftet wurde. Heribert Heinrich von der Senioren-Union Bayern zeigte sich mit Blick auf die deutsche Wirtschaftsentwicklung zuversichtlich: „Die Demographie, die Digitalisierung, die KI bieten Deutschland in den nächsten Jahren eine einmalige Chance für Innovation, für Qualifikation und die Wiederherstellung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit. Das Ganze kann jedoch nur gelingen in einer positiven Allianz von politischem Wollen, einer Aufbruchsstimmung, welche die Mehrheit der Menschen im Land mitnimmt und sie vor allem am Erfolg teilhaben lässt.“
Die demographische Alterung schreitet kontinuierlich voran. Jetzt ist die Zeit, die richtigen Weichen zu stellen. Der dritte Runde Tisch widmet sich dem Thema „Eigenverantwortung stärken“.
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