Dritter Runder Tisch Altersvorsorge:
Die Zukunft in die eigene Hand nehmen
Die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland
Die gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge stehen angesichts des demographischen Wandels vor enormen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund organisierte die Akademie für Politik und Zeitgeschehen im Juli 2023 eine hybride Fachtagung zur „Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“ (weitere Infos zur Fachtagung Altersvorsorge). Die Experten kamen zu dem Schluss, dass man keine der vier Stellschrauben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), nämlich Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter und Steuerzuschuss bei Reformüberlegungen ausschließen darf. Um nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, benötigt es steuerlicher Anreize. Neben möglichen Rentenreformen wurden auch Steuerentlastungen und eine bessere Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials angedacht. Einig waren sich die Experten darin, dass es zeitnah einer Reform der GRV bedarf und dass es die private und betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken gilt. Um konkrete Konzepte und Reformvorschläge zu erarbeiten, wurde ein „Runder Tisch Altersvorsorge“ etabliert.
Erster Runder Tisch Altersvorsorge zum Thema „Die Basis verbreitern“
Der erste Runde Tisch widmete sich im Dezember 2023 dem Thema „Die Basis verbreitern“ (nähere zum Infos zum Runden Tisch "Die Basis verbreitern"). Dies ist nun besonders dringlich, da die Babyboomer-Jahrgänge in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der künftigen Beitragszahlenden. Kamen im Jahr 1962 auf einen Rentenbezieher noch sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen, liegt das Verhältnis heute bei eins zu zwei. Im Jahr 2030 dürfte das Verhältnis nur noch 1 zu 1,5 betragen. Dies führt zu einer starken Zunahme der Rentenbezieher bei gleichzeitigem Rückgang der potenziellen Beitragszahler. Wir fragten uns daher: Wie kann man die Basis der Beitragszahler verbreitern?
Die Fachleute waren sich einig, dass es zur Bewältigung der genannten Herausforderungen einer nachhaltigen Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit bedarf. Erzielen ließe sich dies vornehmlich durch die Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung verschiedener Gruppierungen (Frauen, Ältere etc.), die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Vermeidung von Arbeitskräfteabwanderung sowie (Weiter)Bildung.
Zweiter Runder Tisch Altersvorsorge zu „Generationengerechtigkeit schaffen“
Der zweite Runde Tisch thematisierte im Februar 2024 „Generationengerechtigkeit schaffen“ (hier finden Sie nähere Infos zum Runden Tisch "Generationengerechtigkeit schaffen") . Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge ist die Generationengerechtigkeit. Die Interessen der jungen, mittleren und älteren Generation müssen gleichermaßen berücksichtigt werden: Erwerbstätige dürfen nicht durch unangemessen hohe Beiträge belastet werden, Rentenbezieher müssen eine adäquate Altersvorsorge erhalten. Beide Bevölkerungsgruppen erwarten Planbarkeit bei ihrer Alterssicherung.
Die Expertinnen und Experten kamen zu dem Ergebnis, dass der demografische Wandel die Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge ins Wanken bringt. Die bisherige Rentenpolitik konnte die Nachhaltigkeitslücke nicht schließen. Wirksame Reformen für eine generationengerechte Altersvorsorge müssten an der Lebensarbeitszeit und an sachkapitalgedeckten Säulen ansetzen. Auch bedarf es mehr Transparenz und Aufklärung bzgl. Finanzierung und Leistungen der GRV. Doppelbelastungen im Lebensverlauf einer Generation gelte es zu vermeiden. Zentrale Forderung war, Rentenniveau, Beitragssatz und Steuerzuschuss generationengerecht in Ausgleich zu bringen.
Dritter Runder Tisch Altersvorsorge zum Thema „Eigenverantwortung stärken“
Der Fokus des dritten Runden Tischs Altersvorsorge lag im Juli 2024 auf: „Eigenverantwortung stärken“. Subsidiarität bedeutet die Verantwortung des Einzelnen zur Eigenvorsorge. Um nach Renteneintritt den Lebensstandard halten zu können, sollte die individuelle Altersvorsorge während des Berufslebens auf dem 3-Säulenmodell basieren, d.h. auf einem Mix aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Von der Solidargemeinschaft sind eigenverantwortliche Beitragsleistungen zu fordern und zu ermöglichen. Wir fragten uns vor diesem Hintergrund: Wie kann man die drei Säulen der Altersvorsorge wirksam miteinander verzahnen? Wie kann man Altersarmut vermeiden? Welcher finanzielle Spielraum bleibt für private Eigenvorsorge? Wie kann man die private und betriebliche Altersvorsorge stärken und ausweiten?
Die Erkenntnisse der Expertenrunde lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Dr. Volker Ullrich, MdB, verdeutlichte: „Wir benötigen mehr marktwirtschaftliches Denken angesichts der Herausforderungen, die auf uns zukommen (…) Letztlich geht es darum, in wieweit der Kapitalmarkt und die Ertragskraft der Wirtschaft insgesamt zu einer Verbesserung der Altersvorsorge der Menschen führen können – und müssen.“ Zum Erhalt des Lebensstandards im Alter bedürfe es ergänzender individueller Vorsorgeprodukte mit geringen Transaktionskosten und weltweit angelegt. „Der Staat muss organisatorisch und steuerlich besser werden“, resümierte Ullrich. Er sprach sich für eine signifikante Erhöhung des Sparerfreibetrags aus und verwies auf das amerikanische Best-Practice-Beispiel „401k“, ein vom Arbeitgeber mitfinanziertes Modell der privaten Altersvorsorge. Ferner forderte er Lösungen für Menschen im Niedriglohnbereich und für kleine Selbständige.
Bezüglich betrieblicher und geförderter privater Altersvorsorge mahnte Stephan Stracke, MdB, an: „Betriebliche Altersvorsorge erreicht meist die Menschen, die besser verdienen und nicht diejenigen, die geringere Einkommen haben“. Er ergänzte: „Riester braucht unbedingt ein Update. Es wird nicht mehr angenommen, ist auch nicht aktuell angesichts der Rahmenbedingungen.“
Christian Doleschal, MdEP, hob hervor, dass gerade die junge Generation den Eindruck gewinnen müsse, dass sich Politiker ernsthaft mit dem Thema Rente auseinandersetzen und diese zukunftsfähig gestalten wollen.
Wie verbreitet ist private Altersvorsorge? Warum wird bisher nicht mehr vorgesorgt?
Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen unterstrich in ihrem Vortrag, dass die Anzahl der Haushalte, die nicht zusätzlich vorsorgen, deutlich zurückgegangen sei. Dennoch verfügten je nach Berechnungen 20 % bis 40 % der Haushalte nach wie vor über keine zusätzliche Altersvorsorge.
Die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge sei generell sehr heterogen:
- Bezieher geringer Einkommen sorgten seltener mit betrieblicher oder privater Altersversorgung vor, Haushalte mit höherem Einkommen eher.
- Zusätzliche Altersvorsorge sei verbreiteter in den alten Bundesländern als in den neuen Bundesländern. Auch sei sie häufiger unter Familien mit Kindern (insbesondere Riester-Rente), unter Personen mit höherer Bildung/Berufsqualifikation und unter 35-55-Jährigen im Vergleich zu 25-35-Jährigen.
- Frauen hätten häufiger Riester-Verträge als Männer, seltener hätten sie eine betriebliche oder private nicht geförderte Altersvorsorge.
Als Hemmnisse bei der Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge führte sie unter anderem fehlendes Finanzwissen, fehlende Altersvorsorgeplanung, systematische Fehleinschätzung der künftigen Rente sowie Marktintransparenz und hohe Kosten auf.
Die „Fokusgruppe Private Altersvorsorge“, deren Mitglied Bucher-Koenen war, unterbreitete folgende Vorschläge zur gezielten Stärkung der Eigenverantwortung
- Eine Vereinfachung der Struktur der Produkte,
- Höhere Kostentransparenz,
- Mehr unabhängige Beratungsangebote und
- Bessere finanziellen Bildung.
Prof. Dr. Jochen Ruß verdeutlichte, warum Eigenvorsorge immer wichtiger wird: „Wir haben in Deutschland relativ wenig Kapitaldeckung. Der demographische Wandel wird zu einem Rückgang des Sicherungsniveaus führen, d.h. mehr Menschen als bisher müssen mit eigenem Geld fürs eigene Alter sparen.“ Er appellierte: „Wir müssen Anreize dafür schaffen, dass Menschen überhaupt etwas tun und dafür, dass sie das Richtige tun, d.h. richtig sparen.“
Aufgrund mangelnder finanzieller Bildung und psychologischer Aspekte sparten gerade die Menschen, die es am Nötigsten hätten, oft nicht fürs Alter an. Die Verhaltensökonomie benenne hierfür unter anderem folgende Gründe:
- „Gegenwartspräferenz“: Menschen konsumieren lieber heute als durch Konsumverzicht für das Alter anzusparen.
- „Verlustaversion“: Menschen überschätzen die Risiken aus Aktienanlagen und legen deshalb ihr Geld zu chancenarm an.
Doch nicht nur die Ansparphase, sondern auch die Entsparphase im Rentenalter berge Schwierigkeiten: „So wie die Menschen die Risiken aus Aktienanlagen überschätzen, unterschätzen sie in der Regel einerseits die eigene Lebenserwartung und v.a. auch die Unsicherheit, dass die konkrete Lebensdauer von der Lebenserwartung abweichen kann. Diese Unterschätzung führt zu schlechten Entscheidungen in der Altersvorsorge“, so Ruß.
Um Menschen zu mehr Vorsorge zu bewegen, kämen ein Obligatorium (Zwang) oder ein Obligatorium mit sog. Opt-out (Abwahlmöglichkeit) in Betracht. Dabei könne man auf staatliche und nicht-staatliche Produkte setzen. Erwähnenswert ist laut Ruß, dass Australien beweise, dass eine Opt-out-Lösung auch ohne staatlich organisierte Standardlösung möglich sei. Eine deutlich „sanftere“ Maßnahme liege jedoch darin, beispielsweise durch Steuerersparnis oder staatliche Zulagen Anreize zum Sparen zu schaffen.
Mit Blick auf die Riester-Rente war er der Meinung, dass es klüger gewesen wäre, Riester zu reformieren, anstatt ein neues System einzuführen. Bezüglich der geplanten Riester-Nachfolge sah Ruß „Licht und Schatten“: (+) Positiv sei, dass nun geplant sei, dass auch chancenreichere Produkte ohne 100% Kapitalgarantie angeboten werden können. (-) Kritisch bewertete er, dass ein Fonds-Auszahlungsplan bis Endalter 85 als gleichwertig zu einer lebenslangen Rente vorgeschlagen wurde. Rund die Hälfte der heute 67-jährigen Männer und zwei Drittel der heute 67-jährigen Frauen erleben das Alter 85. Ab diesem Zeitpunkt würde die staatlich geförderte Altersvorsorge die Zahlungen einstellen. Dies sei insbesondere dann ein Problem, wenn diese Menschen den gewünschten Lebensstandard nicht anderweitig abgesichert haben und dann im hohen Alter den Lebensstandard einschränken müssen. Gerade Menschen, die den Lebensstandard noch nicht anderweitig abgesichert haben, seien aber offensichtlich die Zielgruppe der staatlichen Förderung.
Eigenverantwortliche Altersvorsorge – Ist ergänzende Kapitaldeckung der Schlüssel zum Erfolg?
„Für den Geburtenrückgang gibt es im gesetzlichen Rentensystem keine passende Stellschraube“, so Prof. Dr. Martin Werding. Der Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge sei keine Schwächung der GRV, sondern eine Rückkehr zu einer ehrlichen Rentenpolitik. Die Umlagerente sei nur eine von mehreren Säulen des Alterssicherungssystems. Der Rückgang des Sicherungsniveaus der GRV aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung könne jedoch durch steigende Leistungen aus der kapitalgedeckten Rente kompensiert werden. Basierend auf Simulationsrechnungen könnte ab dem Jahr 2040 ein kombiniertes Sicherungsniveau aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Rente von über 50 % erreicht werden, ab 2060 würde es 60 % überschreiten. Bei diesen Werten handele es sich um Durchschnitte für den gesamten Rentenbestand des jeweiligen Jahres. Das Niveau der Zugangsrenten erhöhe sich noch schneller.
„Eigenverantwortliche Altersvorsorge erfordert mehr ergänzende Kapitaldeckung“, führte der Wirtschaftsweise weiter aus. Die Riester-Rente sollte seiner Meinung nach durch eine neue Form ergänzender privater Altersvorsorge mit Kapitaldeckung ersetzt werden, die so ausgestaltet wird, dass sie die Probleme der Riester-Rente überwindet. Zentrales Element könnte nach internationalem Vorbild ein öffentlich verwalteter, stark aktienbasierter Fonds mit breiter Diversifizierung sein. Alle Mitglieder der Zielgruppe würden automatisch einbezogen werden (Auto-Enrolment), jedoch die Möglichkeit erhalten, nicht teilzunehmen (Opt-out). „Ein Ausbau – verbindlicher, einfacher und rentierlicher als bisher – ist eilig“, fordert Werding. Wie bei der Riester-Rente könnten die Eigenbeiträge zur kapitalgedeckten Altersvorsorge (inkl. staatlicher Förderzulagen) 4 % des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Anders als in der umlagefinanzierten Rente kämen die Sparbeiträge im Kapitaldeckungsverfahren jeweils der Generation zugute, die sie erwirtschaftet.
Um die reformierte kapitalgedeckte Altersvorsorge zum Erfolgsmodell zu machen, so Werding, bedürfe es eines starken Gestaltungswillens. Die Schwächen der umlagefinanzierten Rente müssten offengelegt und die Probleme der Riester-Rente vermieden werden. Neben klug gestalteten Rahmenbedingungen wäre eine transparente Kommunikation ein Schlüssel zum Erfolg. Insbesondere dürfe keine Zeit mehr verloren werden, denn die Effekte stellten sich erst mittel- bis langfristig ein.
Werding resümierte: „Werden Reformen jetzt mutig vorangetrieben, könnte das Rentensystem bereits in 15 Jahren deutlich besser dastehen und in 30 bis 40 Jahren wieder nachhaltig finanziert sein. Eine einzelne Reformmaßnahme reicht dafür jedoch nicht aus, vielmehr ist eine Kombination aus kurz- und langfristig wirksamen Reformen nötig.“ Er ergänzte „Es braucht einen energischen Neustart – und langen Atem!“
Andreas Kolb plädierte für die Schaffung einer attraktiven und differenzierten Altersvorsorge. Eine Einheitslösung funktioniere hier nicht, der Staat müsse differenziert nach Zielgruppen unterschiedliche Rollen einnehmen. Sein Vorschlag:
- für unter 45-Jährige: Obligatorische betriebliche Altersvorsorge
- für Menschen zwischen 45-60 Jahren: Eigenvorsorge stärken, solidarische Begrenzung
- für über 60-Jährige: Basisvorsorge (staatlich, umlagefinanziert)
„Mehr finanzielle Bildung, mehr Wissen und mehr Transparenz zur individuellen Situation helfen und motivieren, in die eigene Zukunft zu investieren“, so Kolb. Er betonte wie seine Vorredner, dass Kapitaldeckung der Schlüssel zum Erfolg sei, weil steigende Leistungen aus der kapitalgedeckten Rente das Rentenniveau sichern können und weil Kapitaldeckung aufgrund der gestiegenen Zinsen wieder attraktiver werde. Vor diesem Hintergrund bedürfe es einer klugen Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren. Kolb fasste zusammen: „Eine Kombination aus staatlicher Unterstützung, steuerlichen Anreizen und individueller Bildung kann dazu beitragen, die private und betriebliche Altersvorsorge zu stärken und auszuweiten. (…) Die vorgedachten Reformen sind zeitnah und kundenorientiert anzugehen. Die benötigten Produktlösungen hierfür bestehen bereits.“
FAZIT: Welche Handlungsoptionen bestehen für eine säulenübergreifende, eigenverantwortliche Altersvorsorge?
Zur Neugestaltung der Altersvorsorge ist eine Bündelung von Maßnahmen unabdingbar. Die betrifft im Speziellen die GRV, aber auch bei der betrieblichen und privaten Alterssicherung besteht Reformbedarf. Ziel sollte eine konsistente Ausgestaltung des steuerlichen Förderrahmens von betrieblicher und geförderter privater Altersvorsorge sein.
Eine Stärkung der privaten Altersvorsorge durch staatliche Zuschüsse oder steuerliche Förderung würde den Anreiz erhöhen, während der Erwerbstätigkeit zielgerichtet für das Rentenalter zu sparen. Die Riester-Rente war ein Schritt in diese Richtung, die damit verbundenen Ziele wurden allerdings bislang verfehlt. Die Riester-Rente gilt es zu reformieren, indem man u.a. die Garantien reduziert und das Zulagenverfahren vereinfacht.
Handlungsoptionen für eine säulenübergreifende Altersvorsorge wären:
- Gesetzliche Rentenversicherung reformieren: Rentenniveau, Beitragssatz und Steuerzuschuss generationengerecht in Ausgleich bringen, kluge Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren einführen;
- Eigenverantwortliche Altersvorsorge stärken: Sparfähigkeit erhöhen, mehr Netto vom Brutto, Vermögensaufbau incentivieren, Sparerpauschbetrag erhöhen, ergänzende Kapitaldeckung ausbauen, Staatsfonds als ergänzende geförderte private Altersvorsorge, Anreize zur privaten Altersvorsorge erhöhen, Wohneigentum als Teil der Altersvorsorge fördern;
- Riester-Rente reformieren: Garantien reduzieren, Zulagenverfahren vereinfachen;
- Neue Form ergänzender privater kapitalgedeckter Altersvorsorge schaffen: Vereinfachung der Förderung der privaten Altersvorsorge (Zulagenverwaltung, Entbürokratisierung), bessere Förderung von Menschen mit geringen Einkommen (Dynamisierung der Einkommensgrenzen);
- Bessere, objektive und unabhängige (Anlage-) Beratungsangebote: Vertrauen in Produkte stärken, Wettbewerb zwischen den bestehenden Anbietern von Altersvorsorgeprodukten fördern, Transparenz erhöhen, Bürokratie verringern;
- Mehr Transparenz, Aufklärung und Finanzbildung: Arbeitnehmer zu Beginn ihres Arbeitslebens, in der Mitte und zum Ende hin verpflichtend über ihre Altersvorsorge informieren; in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf über das deutsche Rentensystem und die demografische Entwicklung aufklären; finanzielle Bildung in der Gesamtbevölkerung erhöhen; interaktive, nutzerfreundliche und säulenübergreifende Renteninformation anbieten;
- Sicherstellung lebenslanger Rentenzahlung: Fonds-Auszahlungsplan ergänzender privater Altersvorsorge über Alter 85 hinaus, staatliche Förderung nur bei lebenslanger Rentenzahlung;
- Betriebliche Altersvorsorge: Korrekturbedarf am Betriebsrentenstärkungsgesetz, Klarstellung bezüglich Verzicht auf Beitragsgarantien, Betriebsrentenverpflichtungen steuerlich voll anerkennen, künftige Doppelverbeitragung verhindern, Geringverdienerförderung weiterentwickeln, Standardrentenprodukt für kleine und mittlere Unternehmen, Sozialpartnermodell vereinfachen und verbessern, Einführung einer Opt-Out Pflicht für alle Arbeitnehmer;
Niemand sollte darauf hoffen, dass sich das Rentenproblem künftig von alleine löst. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die staatliche Rente schon bald nicht ausreichen wird, um vorsorgen zu können und sich für das Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Bei der Altersvorsorge ist daher mehr Eigenverantwortung gefordert – je früher, desto besser.
Die Erkenntnisse der Runden Tische Altersvorsorge werden Anfang 2025 in den Aktuellen Analysen veröffentlicht.
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