Islamismus in Deutschland und Bayern
Im Namen des Koran
Der mutmaßlichen Attentäter Abdul B. ist am 25. Juli 2026 mit einem Fahrzeug im Bereich des Tiergartens in Berlin am Rande des Christopher Street Day (CSD) in eine Menschenmenge gerast. Eine Frau wurde dabei getötet, 29 weitere Menschen teils schwer verletzt. Der 21-jährige B. war polizeibekannt und wurde der islamistischen Szene in Berlin zugeordnet. Am Tag nach dem Anschlag ist er von Polizisten gestellt und erschossen worden. In Tatort-Nähe haben Menschen auf dem Ahornsteig im Tiergarten Blumen niedergelegt.
© IMAGO/dts
Der terroristische Anschlag im Umfeld des Berliner CSD am 25. Juli 2026 hat erneut die akute terroristische Bedrohung durch den Islamismus sichtbar gemacht. Ein 21-jähriger Islamist fuhr mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge und griff anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau wurde getötet, 31 Menschen wurden verletzt.
Terroristische Gewalt ist jedoch nur eine Ausprägung des Islamismus. Das Phänomen umfasst unterschiedliche Formen und Strömungen, die sich in ihren Mitteln unterscheiden, in ihrer Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aber übereinstimmen. Islamisten wollen im Namen des Islam eine religiös legitimierte Gesellschafts- und Staatsordnung errichten. An die Stelle der Volks- tritt dabei die im Koran offenbarte Gottessouveränität, die Menschenrechte sollen durch rigide Moral- und Rechtsvorstellungen aufgehoben werden.
Formen des Islamismus
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen des Islamismus unterscheiden:
- Gewaltorientierter Islamismus: Seine Anhänger versuchen, ihre politischen und gesellschaftlichen Ziele mit terroristischen Anschlägen durchzusetzen.
- Legalistischer Islamismus: Legalistisch agierende Islamisten bemühen sich, mithilfe von Verbänden und anderen gesellschaftlichen Strukturen langfristig Einfluss auf Staat und Gesellschaft auszuüben.
Die Grenze zwischen beiden Formen ist fließend. Akteure, die selbst keine Gewalt ausüben, unterstützen zum Teil terroristische Organisationen im Ausland. Zugleich können sich Personen in legalistischen Milieus bis hin zur Gewaltbereitschaft radikalisieren.
Akteure und Strömungen des Islamismus
Innerhalb des islamistischen Spektrums lassen sich verschiedene Akteure und Strömungen unterscheiden:
- Jihadismus: Er stellt die extremste Form des gewaltorientierten Islamismus dar. Jihadisten erklären den gewaltsamen Kampf zur individuellen Pflicht und betrachten alle vermeintlich „Ungläubigen“ als mögliche Ziele.
- Hamas und Hisbollah: Anhänger von Hamas und Hisbollah tragen in Deutschland vor allem mit Finanzierung, Propaganda und der Beeinflussung öffentlicher Debatten zur Unterstützung der gleichnamigen Terrororganisationen bei.
- Salafismus: Salafisten orientieren sich an einem wortgetreuen Verständnis von Koran und Sunna und versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten und neue Anhänger zu gewinnen. Sie betreiben öffentliche Missionierung und nutzen reichweitenstarke Influencer in sozialen Medien.
- HuT-nahe Gruppierungen: Gruppen aus dem Umfeld der in Deutschland verbotenen Hizb ut-Tahrir (arabisch für „Partei der Befreiung“) greifen tatsächliche oder behauptete Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen von Muslimen auf, deuten diese als staatliche Unterdrückung und propagieren ein Kalifat als Gegenmodell zur demokratischen Ordnung.
- Strategischer Islamismus: Organisationen des strategischen Islamismus verfolgen langfristige und an die staatlichen Rahmenbedingungen angepasste Einflussstrategien. Sie beteiligen sich an politischen und gesellschaftlichen Prozessen, verfügen über ausgeprägte Organisations-, Bildungs- und Netzwerkstrukturen und präsentieren sich als seriöse Ansprechpartner für muslimische Belange. Langfristig streben sie eine Gesellschaftsordnung nach ihren eigenen religiös-politischen Vorstellungen an.
Islamismus: Gefährdungslage in Deutschland und Bayern
Auch Bayern ist betroffen:
- Rund 2.770 Personen werden dem islamistischen Spektrum zugerechnet.
- Etwa 1.500 Personen gehören zu Strukturen des strategischen Islamismus.
- Die salafistische Szene umfasst rund 790 Personen, von denen etwa 16 Prozent als gewaltorientiert gelten.
- 29 Personen werden als islamistische Gefährder eingestuft.
Bundesweit registrierten die Behörden 2025 insgesamt 1.599 extremistische Straftaten mit islamistischem Hintergrund. Im übergeordneten Phänomenbereich der religiös-ideologisch motivierten Kriminalität wurden 80 Gewalttaten erfasst, darunter zwei vollendete und acht versuchte Tötungsdelikte. Eine gesonderte Zahl ausschließlich für islamistisch motivierte Gewalttaten weist die veröffentlichte Bundesstatistik allerdings nicht aus. In Bayern wurden im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ 132 Straftaten registriert, darunter fünf Gewalttaten.
Wie konkret die jihadistische Bedrohung ist, zeigen – neben den jüngsten Ereignissen in Berlin – mehrere islamistisch motivierte Anschläge im Jahr 2025. In München wurden zwei Menschen getötet und 44 weitere verletzt. Angriffe am Berliner Holocaust-Mahnmal sowie in Bielefeld und Essen führten zu lebensgefährlichen oder schweren Verletzungen.
Islamismusbekämpfung: Repression und Gefahrenabwehr
Bei der Abwehr islamistischer Gefahren und der Strafverfolgung kommt der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden eine zentrale Rolle zu. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) arbeiten insgesamt 40 Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zusammen. Sie tauschen Informationen aus, bewerten sicherheitsrelevante Sachverhalte gemeinsam und stimmen operative Maßnahmen ab.
In Bayern ist die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) das zentrale Kompetenzzentrum der Justiz für Staatsschutzverfahren. Sie übernimmt insbesondere herausgehobene Ermittlungsverfahren mit extremistischen oder terroristischen Bezügen sowie Verfahren wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten und der Terrorismusfinanzierung.
Prävention und Deradikalisierung
Neben Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bilden Prävention und Deradikalisierung einen zweiten zentralen Ansatz der Islamismusbekämpfung. Prävention setzt möglichst früh an, bevor konkrete Radikalisierungstendenzen erkennbar werden. Sie soll demokratische Kompetenzen stärken, über Radikalisierungsmechanismen aufklären und insbesondere Personen sensibilisieren, die beruflich oder privat mit gefährdeten Menschen in Kontakt kommen. Deradikalisierung richtet sich demgegenüber an Menschen, bei denen ein konkreter Radikalisierungsprozess erkennbar ist oder bereits stattgefunden hat.
Der Freistaat bündelt seine Maßnahmen im Bayerischen Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus. Daran beteiligt sind das Innen-, Justiz-, Kultus- und Sozialministerium sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Fachstellen.
Auch schulische Bildung ist Teil der Prävention. Der seit dem Schuljahr 2021/2022 in Bayern angebotene Islamische Unterricht verbindet islamkundliche Inhalte mit ethischer und interreligiöser Bildung. Damit schafft er ein freiheitlich-demokratisch fundiertes Alternativangebot gegenüber außerschulischen Bildungsformaten, die teilweise auch von Organisationen des legalistischen Islamismus getragen werden.
Islamismusbekämpfung: Wo weiterer Handlungsbedarf besteht
Trotz etablierter Strukturen bleibt die Islamismusbekämpfung eine dauerhafte Herausforderung. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD wurden insbesondere in drei Bereichen Konsequenzen gefordert:
- Straf- und Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Diskussion stehen eine stärkere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden und Gefährdern, Einschränkungen von Bewährungsstrafen sowie der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Tätern mit doppelter Staatsbürgerschaft.
- Gefahrenabwehr: Gefordert werden unter anderem eine Ausweitung der Präventivhaft, elektronische Fußfesseln und eine engmaschigere Überwachung von Gefährdern, Aufenthalts- und Meldeauflagen sowie bessere nachrichtendienstliche Möglichkeiten und ein erleichterter Informationsaustausch zwischen Behörden.
- Deradikalisierung: Hier geht es vor allem um eine engere Zusammenarbeit zwischen Trägern von Deradikalisierungsprogrammen und Sicherheitsbehörden sowie um eine systematische und wirkungsorientierte Evaluation der Programme.
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