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Information des Bayerischen Innenministeriums
Maßnahmen in der Corona-Krise

Was wir wissen, was wir erwarten und welche Maßnahmen jetzt greifen, erklärt der Bayerische Innenminister, Joachim Herrmann.

Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschaltetten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - KIM - Kommunales aus dem Innenministerium

Liebe Leserinnen und Leser,

die Corona-Krise hat sich zu einer Pandemie entwickelt, d.h. die Krankheit breitet sich rasant weltweit aus. Dies gilt auch für Europa, bedeutsame Risikogebiete wie Tirol, Italien und die Schweiz liegen in unmittelbarer Nachbarschaft Bayerns.

Nach allem, was die Experten sagen, ist es unvermeidlich, dass sich im Laufe der Zeit der Großteil der Bevölkerung mit Corona infiziert. Das epidemische Geschehen wird erst dann auslaufen, wenn sich etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung infiziert haben. Wie lange es dauert, bis dieser Zustand erreicht ist, vermag niemand genau zu sagen. Schätzungen gehen von bis zu zwei Jahren aus.

Die gute Nachricht ist: es handelt sich um eine in aller Regel mild verlaufende Infektionskrankheit. Das heißt, etwa 50 Prozent der Infizierten werden keinerlei Symptome zeigen und es noch nicht einmal merken, dass sie infiziert sind. Weitere 30 Prozent werden Befindlichkeitsstörungen haben, die einem Schnupfen ähneln. Weitere 15 bis 18 Prozent werden entsprechend einer schweren Grippe einige Tage das Bett hüten müssen. Und nur die verbleibenden 2 bis 5 Prozent werden so schwer erkranken, dass sie in eine Klinik müssen. Nach allem, was wir wissen, ist die Erkrankung in der Regel nach zwei Wochen ausgeheilt und danach ist man immun.

Sie könnten fragen, warum dann überhaupt Maßnahmen ergriffen werden, wenn sich ohnehin wesentliche Teile der Bevölkerung unweigerlich infizieren und die Masse der Infizierten „nur“ mit überschaubaren Symptomen zu tun haben wird?

Es geht um die Gruppe der klinikpflichtigen Patienten und hier wiederum um besonders anfällige Patienten wie alte Menschen oder Patienten mit schweren Vorerkrankungen und geschwächter eigener Immunabwehr. Deren absolute Zahl darf nicht höher werden als die erforderlichen Klinikkapazitäten, insbesondere an Intensivbetten und Beatmungsgeräten, ansonsten besteht Lebensgefahr. Es wird weitere Tote geben. Unser Auftrag lautet deshalb, die Sterberate so niedrig wie möglich zu halten.

Die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder kommunizierten, und darüber sind wir uns im Klaren, teils drastischen Maßnahmen setzen an den entscheidenden Stellschrauben an. Zum einen werden die geeigneten Klinikkapazitäten – derzeit ca. 4.000 Intensivbetten in Bayern – ausgeweitet und weitere 1.000 Beatmungsgeräte beschafft. Die Gesundheitsverwaltung setzt alle Hebel in Bewegung, um diese Stellschraube so weit wie möglich aufzudrehen. 

Zum anderen ist alles dafür zu tun, dass die Welle der Neuinfektionen so weit reduziert wird, dass die damit einhergehende absolute Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, muss deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Oder anders gesagt: Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden. Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers überzuspringen. 

Hier setzen die von mir als dem zuständigen Minister verfügte Ausrufung des Katastrophenfalles einhergehenden Maßnahmen an. Für diese war es JETZT an der Zeit, nicht früher und nicht später, denn die Steigerung von 150 Infektionsfällen binnen eines Tages auf nunmehr über 1000 insgesamt deutet darauf hin, dass wir JETZT am Beginn einer größeren Infektionswelle stehen, die es unbedingt abzuflachen gilt. Die Lage ist ernst und erfordert entschiedenes Handeln, es besteht aber kein Anlass für Panik.

Auch wenn diese Lage sich grundlegend von klassischen Katastrophenfällen wie Hochwasser oder die Schneekatastrophe 2019 unterscheidet, so geht es auch jetzt darum, den zuständigen Behörden klare und besonders effektive Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Im Zweifel können z.B. medizinische Dienstleistungen behördlich abgerufen oder auch Beschlagnahmen erforderlicher Hilfsmitt elerfolgen.

Das Innenministerium ist in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gerade dabei, die erforderlichen Stabsstrukturen einzurichten.

Um Menschenleben zu retten ist es unabdingbar, das tägliche Leben in Bayern wirksam herunterzufahren, ohne entscheidende Funktionalitäten zum Erliegen zu bringen. Deshalb werden insbesondere Veranstaltungen und Versammlungen und Gastronomiebetriebe aller Art, Freizeitaktivitäten, aber auch nicht zwingend erforderliche Geschäftstätigkeiten landesweit untersagt. Hierzu zählen insbesondere der Besuch von Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetrieben, Museen, Sporthallen, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, aber auch die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art.

Ausgenommen bleiben aber, weil für die Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, etwa der Betrieb von Speiselokalen und Betriebskantinen zwischen 06:00 Uhr und 15:00 Uhr, der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker- und Hörgeräteakustikergeschäfte, die Post, der Verkauf von Tierbedarf, der Betrieb von Tankstellen, Reinigungen. Für diese werden die Ladenöffnungszeiten sogar deutlich ausgeweitet, auch an Sonntagen.

Auch der Nachschub dieser Güter ist uneingeschränkt sichergestellt. Es muss also niemand fürchten, dass ihm in den nächsten Tagen Nahrungsmittel, Medikamente, Bargeld oder das Benzin ausgehen könnten. „Hamsterkäufe“ sind deshalb nicht nur unnötig, sondern auch schädlich, weil womöglich Menschen, die tatsächlich Bedarf haben, kurzfristig vor leeren Regalen stehen, während dem „Hamsterer“ gerade zu viel eingekaufte frische Lebensmittel verderben.

Gefragt ist besonnenes und überlegtes Handeln. Unser dringender Appell an Sie lautet: Auch wenn keine generelle Ausgangssperre verhängt ist, gehen Sie nur unter Menschen, wenn dies erforderlich ist, um Ihre Versorgung zu sichern oder Sie zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke etc. müssen.

Die verbindlichen Regelungen hat das Gesundheitsministerium heute mittels einer zunächst bis zum 30. April 2020 befristeten Allgemeinverfügung erlassen. Hierüber und weitere wichtige Informationen teilt das Bayerische innenministerium während der Dauer des Katastrophenfalls – zunächst 14 Tage – täglich über einen Newsletter https://www.stmi.bayern.de/ser/newsletterrss/archiv/kim/ mit.

Teil der Strategie der Infektionsminimierung ist auch die heute vom Bund angeordnete Wiedereinführung von Grenzkontrollen u.a. zu Tschechien, Österreich und der Schweiz. Diese Maßnahme vollzieht federführend die Bundespolizei. Hierbei wird sie von der Bayer. Polizei unterstützt, die derzeit sieben mittelgroße Grenzübergänge kontrolliert und 14 Kleinübergänge überwacht und Einreisen grundsätzlich unterbindet. Offen bleiben die Grenzübergänge aber für deutsche Staatsangehörige und für Ausländer, die die Grenze als Berufspendler überqueren oder einen triftigen Reisegrund vorweisen können.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen

Die Corona-Krise stand selbstverständlich auch im Mittelpunkt der gestrigen Sitzung des Ministerrates. Zu Gast war dort Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der aus der Sicht des Bundes zur Lage und zu den bundesweit angezeigten Maßnahmen berichtete. Zentrale Punkte waren hierbei die am Montag Abend in Berlin vom Kabinettsausschuss der Bundesregierung beschlossenen Empfehlungen zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Diese decken sich in weiten Teilen mit der in Bayern bereits geltenden Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums.

Die Staatsregierung hat diese Allgemeinverfügung im Lichte der Berliner Empfehlungen und der ersten Rückmeldungen aus der Praxis kritisch auf Ergänzungs- oder Präzisierungsbedarf geprüft. Hieraus ergibt sich folgender Regelungsbedarf:

  • Hotelbetriebe: Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Das bedeutet, dass Hotels und vergleichbare Beherbergungsbetriebe offenbleiben, um z.B. Geschäftsreisenden oder auf Montage befindlichen Handwerkern Herberge zu bieten, nicht aber, um Touristen aufzunehmen. Im Rahmen dieser engen Grenzen dürfen Hotels ihre eigenen Gäste auch bekochen, nicht aber externe Gäste.
  • Gastronomie: Es wird klargestellt, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten, namentlich für Biergärten, Terrassen etc.
  • Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Generell untersagt werden Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Diese Maßnahme soll die aufgrund ihrer eigenen Erkrankung oder körperlichen Schwäche regelmäßig besonders gefährdeten Patienten und betreuten Personen in diesen Einrichtungen schützen. Unseres Erachtens schließt dies aber nicht aus, dass in besonders dringlichen Ausnahmefällen doch einmal auch Jugendliche in eine solche Einrichtung kommen können. So etwa, um mit Einverständnis der behandelnden Ärzte Abschied von einem im Sterben liegenden nahen Angehörigen zu nehmen.
  • Hochschulen: Es wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland nach der Klassifizierung des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgehalten haben.
  • Reisebusreisen werden verboten. Sog. „Kaffeefahrten“ werden damit ebenso untersagt wie Vereinsausflüge oder Freizeitfahrten per Bus. Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
  • Auch Wettannahmestellen gehören zu den Freizeiteinrichtungen, deren Betrieb zu schließen ist.
  • Spezifisch geregelt wird weiterhin, dass in Dienstleistungsbetrieben, etwa in der Post oder einer Bank, ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.
  • Und schließlich werden in öffentlichen Parks und Grünanlagen Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.

Das federführende Gesundheitsministerium arbeitet mit intensiver Unterstützung durch das Innenministeriums mit Hochdruck an den notwendigen Änderungen der bestehenden Allgemeinverfügung.

Auch über die Wiedereinführung der systematischen Personenkontrollen an den Grenzen zu Österreich, Tschechien und die Schweiz wird informiert: Abgesehen von einigen wenigen Beschwerden, die sich auf die Schließung kleinerer Grenzübergänge bezogen haben, sind die Kontrollmaßnahmen weitgehend reibungslos angelaufen. Zur Unterstützung der federführenden Bundespolizei kontrolliert die Bayerische Grenzpolizei aktuell an den Grenzübergängen Wegscheid, Kirchdorf/Inn, Burghausen, Melleck/Steinpass, Oberaudorf sowie am Achenpass und überwacht 14 weitere kleine Grenzübergänge.

Mit besten Grüßen,
Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Leiterin Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineredaktion

Susanne Hornberger