125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch
Meilenstein der Rechtsgeschichte
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt das grundlegende Regelwerk für das allgemeine Privatrecht in Deutschland dar. Es regelt private Rechtsverhältnisse aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands untereinander.
Herrmann Agenturfotografie; IMAGO
Heute sind wir es gewohnt, Waren nicht nur überall und jederzeit kaufen zu können, sondern auch Schäden oder Mängel reklamieren und unsere Ansprüche durchsetzen zu können. Vor der Einführung des BGB wäre das selbst innerhalb Deutschlands schwierig gewesen. Kaufte beispielsweise ein Händler aus Preußen Waren aus einem bayerischen Geschäft, so wäre er im Fall eines Mangels mit der Unsicherheit konfrontiert gewesen, ob und wie er einen Gewährleistungsanspruch geltend machen konnte. Schließlich galten in Bayern andere Regelungen als in Preußen. Das betraf nicht nur das Schuldrecht, auch in anderen Bereichen wie im Erb- oder Familienrecht waren die Unterschiede teilweise immens.
Die Lage änderte sich erst am 1. Januar 1900, als das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat. Damit erreichte eine Entwicklung ihren Abschluss, die mehr als 100 Jahre zuvor im Zuge der Aufklärung begann: Der Versuch, gesellschaftliche Normen systematisch zu erfassen und in einem schriftlichen Regelwerk niederzulegen. Erste Erfolge konnten durch das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten im Jahr 1794 und den Code Civil 1804 in Frankreich erzielt werden. Indes stand einer einheitlichen deutschen Gesetzgebung nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation das Fehlen eines Bundesstaates mit entsprechender Gesetzgebungskompetenz entgegen.
Das änderte sich erst 1871 mit der Reichsgründung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war die Forderung nach einem eigenen deutschen Privatrecht auch eine Frage der nationalen Einheit und Selbstvergewisserung. Eingeleitet wurde die Schaffung eines umfassenden Gesetzbuches zum Zivilrecht dann 1873 durch eine Gesetzesinitiative der nationalliberalen Abgeordneten Johannes von Miquel und Eduard Lasker. Es dauerte allerdings noch über 20 Jahre, bis die daraufhin eingesetzten Kommissionen ihre Arbeit abschlossen und das BGB vom Reichstag verabschiedet wurde.
Spiegelbild der Gesellschaft
125 Jahre nach seiner Einführung ist das BGB noch immer das Fundament des deutschen Zivilrechts. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keineswegs ein statisches Dokument ist. Gesetzesreformen und Gerichtsentscheidungen haben das BGB immer wieder an die sich verändernden gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst – aber auch aus ideologischen Gründen wie zu Zeiten des Nationalsozialismus und in der DDR.
In jüngster Vergangenheit wurde das BGB insbesondere aus Gründen der gesellschaftlichen Modernisierung und der zunehmenden Europäisierung novelliert. So wurde in den letzten Jahrzehnten beispielsweise das Familienrecht grundlegend reformiert, um die Gleichstellung von Ehepartnern zu gewährleisten. Auch hat man mit der Einführung des Gewährleistungsrechts im Jahr 2002 und der Umsetzung von EU-Richtlinien das BGB an die Anforderungen der Digitalisierung und Globalisierung angepasst. Schließlich haben Themen wie der Verbraucherschutz, der Klimawandel und der Umgang mit digitalen Gütern Einzug in das Gesetzbuch gehalten.
Ein Blick in die Zukunft
Das Jubiläum des BGB sollte allerdings mehr als nur ein Rückblick sein – es ist auch eine Gelegenheit, über die zukünftige Entwicklung des deutschen Zivilrechts nachzudenken. Wie kann das BGB noch stärker auf die Bedürfnisse einer digitalisierten und globalisierten Gesellschaft eingehen? Wie kann das Zivilrecht innerhalb Europas noch stärker aufeinander abgestimmt werden? Hier stehen wir vor einer ähnlichen Aufgabe wie im 19. Jahrhundert: Wie lassen sich die bestehenden Rechtssysteme koordinieren und systematisieren?
Ungeachtet dieser Fragen nach seiner Zukunft ist und bleibt das BGB ein beeindruckendes Beispiel für die Verbindung von juristischer Präzision und gesellschaftlicher Weitsicht. Es ist die Grundlage, auf dem Millionen von Menschen täglich ihre privaten und geschäftlichen Beziehungen aufbauen – und das seit mittlerweile 125 Jahren.
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