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Digitalisierung und Globalisierung
Rechtsstaat in Gefahr?

Autorin/Autor: Dr. Sarah Schmid

Wie steht es um die Akzeptanz unseres Rechtsstaates? Muss man die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa noch weiter ausbauen? Im HSS-Interview betont der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München, Peter Küspert, dass für ihn Demokratie und Rechtsstaat untrennbar zusammengehören und spricht über die Herausforderung der Globalisierung und Digitalisierung für liberale Demokratien weltweit.

Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Amerika können beunruhigende Entwicklungen der demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen beobachtet werden. Das System der Gewaltenteilung erodiert in vielen Demokratien, die eigentlich als etabliert gegoltenen hatten, wie Polen oder der Türkei. Aber nicht nur dort laufen Machtgewinn und Machterhalt Gefahr, Rechtstreue und Rechtsstaatlichkeit als handlungsweisende Prinzipien abzulösen. Für die oftmals schweigende Masse demokratisch gesinnter Staatsbürger gilt es jetzt zu zeigen, was wir an unserem System nationaler Rechtsstaatlichkeit und internationaler regelbasierter Kooperation eigentlich haben und was es zu verlieren gibt.

Küspert auf einem Empfang

Peter Küspert (rechts) ist seit März 2015 Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München. Seit seinem Eintritt in die bayerische Justiz 1983 war er in verschiedenen Richterämtern, im Bundesministerium der Justiz sowie im Bayerischen Justizministerium tätig. Vor seiner Berufung nach München war er Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Generalkonsulat München; CC0; WikimediaCommons

Um die Akzeptanz unserer rechtsstaatlichen Strukturen in der Bevölkerung zu stärken und sie gegenüber populistischen politischen Angeboten zu immunisieren, muss die Politik jetzt im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen Handlungsfähigkeit beweisen und zeigen, dass Sorgen ernst genommen werden. Ferner muss genau analysiert werden, worin das vielerorts steigende Misstrauen in den Rechtsstaat wurzelt. Geht es wirklich um die „Wiederherstellung“ des Rechtsstaats oder nicht doch „nur“ um die bessere mediale Präsentation greifbarer, politischer Ergebnisse, in denen sich die Forderungen vieler Bürger, gerade nach mehr Sicherheit, wiederspiegeln? Aber auch die (Zukunfts-)Ängste, die wegen der Globalisierung einerseits und der Digitalisierung andererseits in den letzten Jahren gewachsen sind, spielen eine Rolle. 

Der klare Vollzug gesetzlicher Regelungen sowie die strikte Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen begründet die Basis des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat. Die sich nunmehr auch international häufende öffentliche Kritik an rechtsstaatlichen Verfahren und der Justiz untergraben die institutionelle Architektur des Rechtsstaats und können - wie in europäischen Nachbarstaaten bereits ersichtlich - korrosive Folgen für dessen Bedeutung und Stabilität haben. Gerade auch die Politik ist hier stark gefordert. Politischer Opportunismus in der Ablehnung übergeordneter Gerichtsurteile entspricht zwar im ersten Moment oft einem Rechtsgefühl vieler Bürger, nicht jedoch demokratisch erlassenen Vorgaben. 

Diese Themen wurden von der Akademie für Politik und Zeitgeschehen im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Herausforderungen für den demokratischen Rechtsstaat“ diskutiert. Am Rande der Veranstaltung war Peter Küspert bereit, der Hanns-Seidel-Stiftung folgendes Interview zu geben, das die Bandbreite der geführten Diskussion im Wesentlichen widerspiegelt.

Der Auftrag der Hanns-Seidel-Stiftung nennt den Dienst für die Demokratie an erster Stelle. Tagungen, Vorträge und Workshops zu der Thematik fördern immer wieder den Austausch zwischen Perspektiven, zu Entwicklungen und Problemstellungen. Als Teil der Reihe „Rechtspolitische Symposien“ lud sie den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München, Peter Küspert, den Bayerischen Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, die Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. jur. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Reinhard Müller, Verantwortlicher für das Digitalformat „F.A.Z. Einspruch“ der Frankfurter Allgemeine Zeitung ein.

HSS: Herr Küspert, erklären Sie uns doch bitte kurz die Bayerische Verfassung und ihr Verhältnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik. 

Peter Küspert: Deutschland ist ein Bundesstaat, in dem die Bundesländer trotz ihrer Zugehörigkeit zur Bundesrepublik eine gewisse Eigenstaatlichkeit besitzen, was sich zum Beispiel in der Bezeichnung „Freistaat Bayern“ widerspiegelt. Daher kommt den Verfassungen der Länder auch neben dem Grundgesetz eine eigenständige Bedeutung zu. Die Staatsgewalt in Bayern muss nicht nur das Grundgesetz beachten, sondern zusätzlich die Bayerische Verfassung. Diese enthält teilweise Gewährleistungen, die über die des Grundgesetzes hinausgehen. Ein bekanntes Beispiel ist das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung). Wenn Grundgesetz und Bayerische Verfassung im Widerstreit zueinander stehen, hat das Grundgesetz als Bundesrecht allerdings Vorrang vor der Bayerischen Verfassung. 

HSS: Was ist unter einem demokratischen Rechtsstaat zu verstehen und wie unterscheidet er sich von anderen Regierungsprinzipien? 

Kerngedanke des Demokratieprinzips ist, dass die Macht vom Volk ausgeht. So heißt es in Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung: „Träger der Staatsgewalt ist das Volk.“ Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zeigt sich in verschiedenen Ausprägungen. Hervorzuheben sind insbesondere die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz („Niemand steht über dem Gesetz“) und der Grundsatz der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative beschränken und kontrollieren sich gegenseitig in ihrer Machtausübung). 

HSS: Sehen Sie Bedrohungen unseres demokratischen Rechtsstaates und, wenn ja, wo und durch wen? 

Anders als in Ländern wie z. B. Polen, Ungarn oder der Türkei sehe ich derzeit hierzulande solche akuten Bedrohungen nicht. Allerdings gilt auch hier, dass der Rechtsstaat keine naturgegebene  Selbstverständlichkeit ist, um dessen Erhalt man sich nicht kümmern muss. Vor allem muss auf Anzeichen einer schleichenden Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips geachtet und reagiert werden, z. B. wenn durch Machtverschiebungen strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Staatsgewalten entstehen, wenn Staatsgewalten aufgrund defizitärer Ausstattung wichtige Aufgaben nicht mehr oder nur unzureichend wahrnehmen können oder wenn zunehmend Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Staat  verlieren und ihn ablehnen. 

HSS: In der aktuellen Debatte um Zuwanderung, Sicherheitspolitik und Digitalisierung wird exzessiv auf den Rechtsstaatsbegriff Bezug genommen. Wie sehen Sie die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Demokratie, Rechtsstaat, Sicherheit und Freiheit?   

Für mich gehören Demokratie und Rechtsstaat untrennbar zusammen. Demokratie bedarf der Einhegung durch freiheitliche rechtsstaatliche Regelungen. Ein Gesetz kann von der Mehrheit des Volkes getragen werden, also in diesem Sinn durchaus demokratisch, und trotzdem verfassungswidrig sein, z. B. weil es Grundrechte unzulässig einschränkt oder tragende Verfassungsprinzipien missachtet. Der demokratische Rechtstaat soll den Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit garantieren. Freiheit und Sicherheit sind dabei aus meiner Sicht kein Gegensatz, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Sie dürfen auch nicht in dem Sinne gegeneinander ausgespielt werden, dass man entweder nur das eine oder das andere haben könne. Hundertprozentige Sicherheit zum Beispiel vor Kriminalität wäre allenfalls in einem Staat totaler Überwachung und Unterdrückung denkbar. Und umgekehrt birgt natürlich  unbegrenzte Freiheit auch viele Risiken. Nur wer sich sicher fühlt, kann auch frei und selbstbestimmt  leben; daher ist der Staat verpflichtet, für den Schutz der Rechtsgüter seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden, ist in erster Linie Aufgabe der Politik. Den Gerichten obliegt die Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und ob Maßnahmen des Staates die Schutzpflichten oder die Freiheitsrechte in einem solchen Maß berühren, dass die verfassungsmäßigen Grenzen überschritten werden. 

HSS: Sehen Sie den Rechtsstaat als geschwächt an?  

Ich meine, dass wir in Deutschland und Bayern stolz auf unseren Rechtsstaat sein können. Insgesamt  funktioniert der Rechtsstaat – bei aller berechtigten Kritik in einzelnen Fällen – gut. Den genannten latenten Bedrohungen für den Rechtsstaat gilt es entgegenzutreten. Das ist Aufgabe der Politik, der Gerichte und nicht zuletzt der Bürgerinnen und Bürger selbst.

HSS: Ganz konkret, welche verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Problemstellungen ergeben sich bei Digitalisierungsprozessen?

Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche der Gesellschaft; im Grundsatz entspricht dies wohl auch einem Bedürfnis der Mehrheit der Bevölkerung; die Menschen sehen es heute als selbstverständlich an, dass sie vieles elektronisch erledigen können, was früher viel Aufwand und Zeit erforderte; denken Sie nur an Behördengänge. Der Rechtsstaat muss meines Erachtens vor allem darauf achten, dass durch die Digitalisierung keine rechtsfreien Räume entstehen. Man darf die Durchsetzung staatlicher Ge- und  Verbote nicht dadurch aushebeln können, dass man Handlungen oder Vorgänge in die digitale Welt  verlagert. Kinderpornografie, menschenverachtende Äußerungen, Internet-Betrügereien oder die  Nutzung des Darknet für kriminelle Geschäfte sind nur einige Beispiele dafür. Viele Rechtsgebiete, neben dem Straf- und Strafprozessrecht beispielsweise auch das Polizei- und Sicherheitsrecht oder das  Medien- und Wettbewerbsrecht müssen an digitale Phänomene angepasst werden. Verfassungsrechtlich spielen insbesondere der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und das vom  Bundesverfassungsgericht herausgebildete Recht auf Vertraulichkeit und Integrität  informationstechnischer Systeme in Zeiten der Digitalisierung natürlich eine viel größere Rolle als früher. Andererseits zeigt sich gerade darin, dass unser Rechtsstaat mit modernen Entwicklungen wie der  Digitalisierung umgehen kann, ohne die Rückbindung an seine grundlegenden Werte zu verlieren. 

HSS: Herr Küspert, haben Sie vielen Dank für das Gespräch!

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Dr. Sarah Schmid
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