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„The Christlich-Soziale-Union Party of Bavaria“

Autorin/Autor: Dr. Christian Petrzik

Als Archivale des Monats Januar präsentiert das Archiv für Christlich-Soziale Politik die Lizensierung der CSU durch das US-amerikanische Military Government for Bavaria vom 8. Januar 1946 (ACSP, NL Müller Josef Abg. 2/1/1).

Lizensierung der CSU, Seite 1

ACSP; ACSP, NL Müller Josef Abg.: 2/1/1

Political Activities

Am 11. Oktober 1945 hatte sich in München ein Bezirksverband der CSU gegründet. Einen Tag später erfolgte die Gründung der CSU in Coburg und am 13. Oktober in Würzburg. Am 25. November 1945 trat der vorläufige Vorstand der CSU München mit einem Rundschreiben an die Öffentlichkeit und rief zur Gründung einer großen Sammlungspartei auf Basis der christlichen Kultur auf. Ihre politische Arbeit durfte die neu gegründete CSU allerdings erst nach ihrer Lizensierung durch die US-amerikanische Militärregierung vom 8. Januar 1946 aufnehmen. Die Gründer der CSU, „Dr. Josef Müller and Others“, wurden benachrichtigt, dass gemäß den Bestimmungen der Anordnung des Hauptquartiers der Streitkräfte der Vereinigten Staaten auf dem Europäischen Kriegsschauplatz vom 23. November 1945, betreffend „Verwaltung der Militärregierung in der US-Zone in Deutschland“, die Bildung der Christlich-Sozialen Union genehmigt und derselben die vorläufige Erlaubnis gewährt wurde, die politische Tätigkeit in ganz Bayern aufzunehmen. In jeder Gemeinde Bayerns durfte die CSU fortan Wahlvorschläge einreichen und eine Bewerberliste aufstellen:

„The Christlich-Soziale-Union Party of Bavaria is hereby authorized to submit election proposals and to file a list of candidates in each community in Bavaria.“

Der Begriff „political activities“ umfasste nach einer Anordnung der Militärregierung vom 27. August 1945 folgende Punkte:

  1. Öffentliche Versammlungen und öffentliche Diskussionen konnten auf Grund besonderer Anträge genehmigt werden, welche bei den örtlichen Militärregierungsbehörden gestellt wurden mit Angabe von Zeit, Ort, Zweck der Versammlung und der Namen und Anschriften aller für die Versammlung vorgesehenen Sprecher.
  2. Parteiführer, Sprecher oder Personen, welche ihren Wohnsitz außerhalb der US-Besatzungszone hatten, konnten in politischen Versammlungen sprechen, aber jeder derartige Antrag musste vor seiner Genehmigung auf dem Militärregierungs-Dienstweg der Dienststelle der Militärregierung für die gesamte US-Zone beim Hauptquartier der Streitkräfte der Vereinigten Staaten auf dem Europäischen Kriegsschauplatz vorgelegt werden.
  3. Die Werbung von Mitgliedern und Sammlung von Mitteln für Ausgaben und Verteilung von Schrifttum wurde gestattet. 

Semi-Monthly Report of Sponsors or Party Officials

Der Dienststelle der Militärregierung in Bayern war von den Gründungsmitgliedern oder Parteigeschäftsführern ein halbmonatlicher, eidesstattlicher Bericht vorzulegen, ein „Semi-Monthly Report of Sponsors or Party Officials“. Dieser musste die Quellen der erhaltenen Mittel und die Zwecke, für welche diese ausgegeben wurden, offenlegen.

Lizensierung der CSU, Seite 2

ACSP; ACSP, NL Müller Josef Abg.: 2/1/1

Use of Information Media by Authorized German Political Parties

Die Lizensierung regelte auch den „Use of Information Media by Authorized German Political Parties“: Die Parteien konnten die Presse, Veröffentlichungen und sonstige Nachrichtenmittel nur mit Genehmigung der Militärregierung benutzen. Abschriften sämtlichen hergestellen und verteilten Schrifttums war der Militärregierung zu übermitteln. 

Sämtliche „poltical activities“ unterlagen folgenden Bestimmungen:

  1. Wenn durch die örtliche Militärregierung oder die Dienststelle der Militärregierung für Bayern entschieden wurde, dass eine politische Versammlung undemokratisch oder den alliierten Zwecken feindlich oder der militärischen Sicherheit und Aufrechterhaltung der Ordnung schädlich war, so wurde die Erlaubnis für solch eine Versammlung versagt.
  2. Alle politischen Versammlungen, die von einer örtlichen Militärregierung oder von der Dienststelle der Miltärregierung für Bayern zugelassen waren, mussten der allgemeinen Öffentlichkeit und auch allen Dienststellen der US-Militärpolizei und allen Beamten der Militärregierung offenstehen.
  3. Alle politischen Akten von politischen Parteiorganisationen mussten auf Verlangen der Militärregierung zur Einsichtnahme zugänglich sein.

Deutsche Aufmärsche, ob militärisch oder politisch, waren verboten. Ebenso das Tragen von Parteiuniformen, Abzeichen oder Armbinden.

Lizensierung der CSU, Seite 3

ACSP; ACSP, NL Müller Josef Abg.: 2/1/1

Unterzeichnet wurde die Lizensierung von Brigadegeneral Walter J. Muller (1895-1967), der vom 10. Oktober 1945 bis zum 27. November 1947 Chef des OMGB (Office of Military Government for Bavaria) und "Land Director" von Bayern war. 

Vor dem Hintergrund dieser Lizensierung begann die CSU ihre „political activities“: Der Vorbereitende Ausschuss berief eine Tagung des Erweiterten Vorläufigen Landesausschusses der Partei im Münchner Rathaus ein – die erste landesweite Sitzung der CSU und die Gründungsversammlung der CSU auf Landesebene. Aus jedem bayerischen Regierungsbezirk nahmen je fünf Delegierte teil. Die vorläufige Satzung der CSU wurde bestätigt und Landesarbeits- sowie Parteiausschüsse eingesetzt. Erster Vorsitzender der CSU wurde Josef Müller (1898-1979), der berühmte „Ochsensepp“.

Kontakt

Leiter: Dr. Christian Petrzik
Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP), Politisch-historische Fachbibliothek
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