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Ein Kommentar von Prof. Dr. Diane Robers, Leiterin der Akademie der HSS
Warum es nun für die öffentliche Hand essenziell ist, sparsam und transparent zu wirtschaften

Autorin/Autor: Prof. Dr. Diane Robers

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals im November 2023 einen Bundeshaushalt infrage gestellt. Prof. Dr. Diane Robers, Leiterin der Akademie der HSS, erläutert in Ihrem Kommentar, warum die öffentliche Hand sparsam und transparent wirtschaften sollte.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bund ursprünglich vorgesehene Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht einfach umwandeln und im Kontext des Klimaschutzes verwenden darf. Gute Nachrichten für alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, dass das höchste deutsche Bundesgericht in diesem Land über zweckgebundene öffentliche Ausgaben wacht. Als öffentlicher Haushalt wird der Teil der Staatstätigkeit, der sich in Form finanzwirksamer Maßnahmen (Einnahmen und Ausgaben) im Haushaltsplan niederschlägt, bezeichnet. Er fungiert als zentrales gesellschaftspolitisches Koordinationsinstrument, das eine rationale und effiziente Planung, Durchführung und Kontrolle öffentlicher Aufgaben gewährleisten soll (vgl. bspw. Wirtschaftslexikon). Die Irritation bei verschiedenen Stakeholdern, ob des leichtfertigen Agierens mit dem Geld der Steuerzahler, nimmt zu, das Vertrauen in die Bundesregierung, der man verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unterstellen darf, leider ab.

Bis Ende Oktober 2023 betrugen die Ausgaben des Bundes rd. 371,6 Mrd. Euro, die Einnahmen im gleichen Zeitraum 303,4 Mrd. Euro (Finanzierungsdefizit ca. 68,2 Mrd. Euro, Quelle: Statista). Für den Bundeshaushalt 2024 sind Ausgaben in Höhe von ca. 445,7 Mrd. Euro eingeplant. Zur Recht beschäftigen sich nun Vertreter von Wirtschaftsorganisationen wie die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) mit dem „wirtschaftspolitischen Monitoring des Bundeshaushalts“

Zwei zentrale Punkte sind entscheidend für das Gelingen, das aktuelle Wohlstandsniveau hierzulande zumindest zu halten: Erstens weniger Hürden, die Rahmenbedingungen für wirtschaftlichen Erfolg wieder in Deutschland zu finden, bspw. durch eine effiziente, digitale öffentliche Verwaltung und zweitens mehr Anreize durch gemäßigte Steuern und Abgaben für die Fleißigen.

Jeder, der einen privaten Haushalt führt, weiß, dass aufgrund von Budgetrestriktionen nicht jedes Projekt finanziert werden kann. Diese Ausgabendisziplin gilt ebenso für den Staat. Wenn man nicht mehr hat, kann man nicht mehr ausgeben, das entspricht dem Geiste unserer Wirtschaftsordnung. Von bewährten finanzpolitischen Instrumenten, der „Schuldenbremse“ und der „Schwarzen Null“, darf nicht abgewichen werden. Nun gilt es also einerseits zu sparen (so sind zwei Drittel des Bundeshaushalts für Sozialausgaben reserviert, die man dringlich prüfen muss) und andererseits müssen die richtigen Zukunftsinvestitionen mit Blick auf ein prosperierendes Innovationssystem in Deutschland fokussiert werden. Das konnten vergangene Generationen auch – und mit weniger Geld. Ohne grundlegende Bildung, eine technologieoffene Forschungslandschaft und die notwendige (digitale und physische) Infrastruktur werden wir – nicht nur beim Bruttoinlandsprodukt - weiter international zurückfallen.

Kontakt

: Prof. Dr. Diane Robers
Leiterin der Akademie für Politik und Zeitgeschehen
Prof. Dr. Diane Robers
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